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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein fehlerhafter Prospekt des Medienfonds „VIP 4“ soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadensersatz eröffnen. Bei dem Vertrieb des Medienfonds „VIP 4“ sollen einige Fehler aufgetreten sein. Betroffenen Anlegern könnten nun Ansprüche gegen Banken oder andere Vermittler zustehen. Bei Medienfonds handelt es sich häufig um sog. geschlossene Fonds. Ziele der Anlage sollen neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme insbesondere Steuervorteile für die Anleger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH (Bundesgerichtshof) hat mit seiner Entscheidung vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Das Urteil fiel zugunsten der Anleger aus und könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Die Instanzgerichte sollen die Klage zuvor noch abgewiesen haben. Dem Urteile solle ein Werbeprospekt zugrunde liegen, welcher insbesondere die Beschreibung "ausgewogene Konditionen" enthalten habe. Nach der Auffassung der Karlsruher Richter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Anleger von Schifffonds segeln schon lange nicht mehr auf ruhiger See. Doch nun soll sich der Sturm der Schifffahrtskrise auch auf den Rest des neuen Jahres ausbreiten. Ursächlich für die Schwierigkeiten der Fonds sollen die andauernden niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sein. Diese sind die Konsequenz einer Überkapazität an Schiffen. Eine Besserung ist wohl nicht in Sicht. Denn auch in diesem Jahr soll sich das Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage nicht normalisieren. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Diese Klauseln sollen bestimmen, dass die Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" gewähren. Die beiden Klauseln seien von zahlreichen ... weiter lesen
Die Schifffahrtskrise hat bislang schon zahlreiche Schiffsfonds und Flottenfonds auch anerkannter Emissionshäuser in die Insolvenz oder Sanierung gedrängt. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schwierigkeiten vieler dieser Schiffsfonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren. Für die FHH 21 MS "Vega Tourmaline" und FHH 29 MS „Tampa Bay“- MS „Turtle Bay“ sollen Nachzahlungen von den Anlegern bereits geleistet worden sein. Auch die FHH 22 "MS Hamilton Strait" und FHH 24 "MS Hudson Strait" sowie 4 weitere ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorliegend erstmals in Sachen CMI zu entscheiden. Dies ging zu Lasten des englischen Lebensversicherers. In seinen Urteilen (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied er ähnlich wie bereits verschiedene Oberlandesgerichte und bestätige deren Urteile. Es bestünde eine Leistungsverpflichtung des Versicherers unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung, so die Entscheidung. Oftmals sollen Kunden von CMI bestimmte Auszahlungen versprochen worden sein. Diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht München I soll nun entschieden haben, dass Anlegern des Debi Select unter Umständen Schadensersatzansprüche und ein Anspruch auf Rückabwicklung der betreffenden Fondsbeteiligung gegen ihren Anlageberater und Prospektverantwortliche der Debi Select zustehen. Ein solcher Anspruch besteht insbesondere, wenn der Anleger von dem Berater nicht anleger- und objektgerecht beraten wurde. Es heißt, oft sei den Anlegern der Debi Select als absolut sichere Anlageform vermittelt worden, bei dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Grund für den Anstieg der Verfahren gegen die Banken soll insbesondere in dem Streben der Anleger, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen, liegen. Vielfach sollen die Anleger wegen fehlerhafter Anlageberater durch die Angestellten der Geldhäuser geklagt haben und so für hochfrequentierte Gerichtssäle sorgen. Von dieser Prozessflut werden längst nicht nur kleinere Privatbanken, sondern auch namhafte Banken erfasst. Anstatt für das den Anlegern nicht selten versprochene Wachstum ihres investierten Kapitals ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten Entwicklung übernimmt, sondern nur dann haftet, wenn die im Prospekt enthaltene Prognose bereits aus damaliger Sicht nicht vertretbar war. Damit seien die Interessen der Anleger ausreichend gewährt. Die am 23.04.12 gefällte Entscheidung der Richter in Karlsruhe bestätigte eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter gewissen Einschränkungen: Sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Aus dem gerichtlichen Vergleich soll hervorgehen, dass ein großes deutsches Finanzinstitut einem Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal nahezu den kompletten erlittenen Schaden ersetzen muss, welcher ihm durch die Falschberatung des Bankinstituts entstanden sei. Das Bankinstitut soll dem Anleger noch zu einer Beteiligung an dem CS Euroreal geraten haben, obwohl dieser sich zum Zeitpunkt der Zeichnung wohl bereits in Schwierigkeiten befand. Bereits kurze Zeit nach der Zeichnung soll dann bereits die Abwicklung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Voraussetzung dafür sei allerdings die Kenntnis oder ein objektiv evidentes Vorliegen der Fehlberatung. Erfolgt ein solcher Warnhinweis der Bank indes nicht, kann unter Umständen auch die Direktbank auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dies soll der BGH mit Urteil vom 19.03.2013 (Az.: XI ZR 431/11) entschieden haben. Der BGH soll in seiner Begründung zunächst darauf verwiesen haben, dass grundsätzlich kein konkludent geschlossener Anlageberatungsvertrag zwischen dem Anleger und der ... weiter lesen