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Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes". Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
Straßburg (jur). Das Bankgeheimnis von Strafverteidigern ist in Deutschland nicht ausreichend vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft geschützt. Es fehlen ausreichende Schranken, die die Auskunftspflicht der Banken auf konkrete und für die Ermittlungen notwendige Daten begrenzt, rügte am Donnerstag, 27. April 2017, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Az.: 73607/13). Die Straßburger Richter sprachen damit dem Kölner Strafverteidiger Ulrich Sommer eine Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro zu. Mit einer zu umfangreichen Einsichtnahme in sein Geschäftskonto habe die Staatsanwaltschaft sein Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Hintergrund des Rechtsstreits ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2018 – IV ZR 200/16 – hat der BGH eine Klausel, die sich in aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen des Öfteren findet, als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um die nachfolgende Klausel: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.“ Diese Klausel sollte vor allem dazu dienen, Darlehenswiderrufsfälle und Fälle des Widerspruchs bei Lebensversicherungsverträgen vom Rechtsschutz auszuschließen, in denen der Verbraucher bereits bei Abschluss des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts im vergangenen Jahr mehrfach verschoben wurde. Im Dezember 2012 soll dann die geplante Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06 mit einem Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro ausgesetzt worden sein. In der Folge soll die ... weiter lesen
Noch nicht einmal sechs Monate nach dem Börsengang ist die Steilmann SE zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Dortmund hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 24. März eröffnet (Az.: 251 IN 34/16). Ebenfalls Insolvenzantrag stellte die Steilmann Holding AG. Sowohl die Anleihe-Anleger als auch die Aktionäre des Modekonzerns müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Dabei geht es um viel Geld. Über drei Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskupons zwischen 6,75 und 7 Prozent p.a. sammelte die Steilmann SE 88 Millionen Euro bei Anlegern ein. Im vergangenen Herbst wagte das Unternehmen den Börsengang, der allerdings ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich die Medienlandschaft v.a. darauf gestürzt, dass Bankkunden in vielen Fällen die Möglichkeit hatten und auch noch haben, durch Widerruf sich von ihrem hochverzinsten Darlehen zu trennen und Geld zu sparen. Dabei ist etwas untergegangen, dass seit Jahren der BGH und auch die Instanzgerichte über Klagen von Versicherungskunden zu befinden haben, die der Überzeugung sind, dass die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Belehrungen über ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft sind. Im Falle einer unzureichenden Belehrung kann sich der Verbraucher auch nach Jahren durch ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 08.05.2013 – IV ZR 84/12 – die von vielen Rechtsschutzversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen verwendete Klausel, wonach Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" nicht bestehe, für unwirksam erklärt. Der BGH folgt damit verschiedenen Oberlandesgerichten, welche bereits die Klausel wegen mangelnder Transparenz ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Krise veranlasst viele Unternehmen, die Prüfung von möglichen Fusionen durchzuführen. Vielen in der Schifffahrtsbranche tätigen Unternehmen sind die Spuren der Krise anzusehen. Derweilen werden die Chancen von Großfusionen abgewogen, so sollen es zumindest einige Großunternehmen bekannt gemacht haben. Im Fokus soll die Effizienz eines Zusammenschlusses stehen, wofür das Einverständnis der jeweiligen Gesellschafter notwendig wäre. Bei Fusionen und Übernahmen handelt es ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des ... weiter lesen
Aktuell bieten Banken zu vergleichsweise günstigen Konditionen Darlehen an. Dies verärgert viele Kunden, die in den Jahren zuvor zu teilweise weitaus höheren Zinsen Darlehensverträge abgeschlossen haben. Zwar bestünde grundsätzlich die Möglichkeit im Einvernehmen mit der Bank das bestehende Darlehen zu beenden und ggf. bei einer anderen Bank zu niedrigeren Zinsen einen neuen Vertrag abzuschließen. Jedoch fällt in diesem Falle eine nicht selten hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Es gibt jedoch dennoch einen Weg, durch welchen Bankkunden ohne Belastung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung Zinsen ersparen können. Bankkunden haben nämlich die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit geraumer Zeit soll die Zahl der Gerichtsverfahren gegen Kreditinstitute kontinuierlich steigen. Der Grund für den Anstieg der Verfahren gegen die Banken soll insbesondere in dem Streben der Anleger, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen, liegen. Von dieser Prozessflut werden längst nicht nur kleinere Privatbanken, sondern auch namhafte Banken erfasst. Viele Kapitalanlagen sollen nicht das, was den Anlegern von den Beratern der Banken versprochen wurde, halten. Anstatt für das den Anlegern nicht selten versprochene ... weiter lesen