BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
Anleger von Picam, Piccor und des „Piccox Securitisation“-Zertifikats bangen um ihr Geld
Autor: Siegfried Reulein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - Rechtsanwalt
Ein Bericht des Handelsblatts vom 17.01.2018 lässt aufhorchen. Demnach haben Anleger über Finanzmakler, Anlageberater und Vertriebsleute bis zu EUR 300 Mio. der Picam-Gruppe von 2000 bis 3000 Anlegern zur Verfügung gestellt und warten nun auf Auszahlungen. Mehrere betroffene Anleger haben sich bereits bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gemeldet und rechtlichen Rat gesucht. Sie berichten, dass ihnen Renditen von 15 -20 % versprochen worden sind.
Es wurden zwei Anlagemodelle angeboten unter denen die Anleger wählen konnten, zum einen ein „Secure“-Modell, bei dem nur mit einem Teil des Kapitals spekuliert und der Rest des Kapitals konservativ abgesichert werden sollte. Bei dem Hochrendite-Modell, der zweiten Anlagealternative, sollte das Risiko des Totalverlusts bestehen. Nach Angaben von Picam wählten zwei Drittel der Anleger offensichtlich das Hochrisikomodell.
Ob die Anlegergelder überhaupt werthaltig angelegt worden sind oder nicht ist offenbar noch gar nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Im Fokus dürften neben den Initiatoren des Anlagemodells vor allem auch die Finanzvermittler und Anlageberater stehen, welche ihren arglosen Kunden dieses Anlageprodukt empfohlen haben.
Finanzvermittler sehen häufig keinen Anlass solche Produkte zu hinterfragen und zu überprüfen, obgleich sie regelmäßig zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet sind. Schon bei einer oberflächlichen Prüfung hätten erhebliche Zweifel an der Seriosität des Anlagekonzepts bei einer versprochenen Rendite von 15 % bis zu 20 % aufkommen müssen. Entweder waren Vermittler naiv und haben dies nicht erkannt oder sie haben aus Gier und in Kenntnis der fehlenden Plausibilität des Anlagekonzepts ihre Kunden, häufig Bekannte und Verwandte, geschädigt.
Wie üblich positionieren sich diese Vertriebspersonen als Opfer der Anbieter. Dabei sind sie diejenigen, die überhaupt eine solche großflächige Schädigung argloser Anleger ermöglichen. Ohne diese Vermittler könnte ein derart großer Anlegerkreis nicht angesprochen werden. Ohne das Vertrauen, welche diese Anlageberater in persönlichen Kundengesprächen aufbauen, könnten derartige Anlagesummen gar nicht generiert werden. Nur durch die Ausnutzung persönlicher Vertrauensbeziehungen in dem Bekannten- und Verwandtenkreis entschließen sich Anleger solche Anlagen überhaupt zu zeichnen. Wenn es zutreffen sollte, dass wie das Handelsblatt berichtet, die Vermittler nicht verstanden hätten, in welche Anlagen investiert werden würde, so hätten sie dies ihren Kunden offenbaren müssen. Unterlassen sie dies, so machen sie sich selbst schadensersatzpflichtig.
Spätestens seit Januar 2017 mussten jedenfalls erhebliche Bedenken bestehen. Damals hat die schweizerische Finanzaufsicht die Piccor AG – hierbei handelt es sich um den in der Schweiz ansässigen „Administrator“ - auf ihre Warnliste gesetzt.
Aber auch das hat offensichtlich die betroffenen Vermittler nicht davon abgehalten ihre Kunden noch weiter in Richtung wirtschaftlichen Abgrund zu führen. Anstelle diesen spätestens nun anzuraten, kein Geld mehr zu investieren oder sich anwaltlich beraten zu lassen, haben sie vielfach ihren Anlegern angeraten die Gelder von der Piccor AG in eine Inhaberschuldverschreibung, ein Zertifikat „Piccox Securitisation“, zu übertragen, mit dem Hinweis man könne täglich hierüber verfügen.
Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein langlaufendes Zertifikat mit Enddatum im Jahre 2030. Zur Entschuldigung tragen nun Makler offenbar vor, ihnen haben Unterlagen, aus denen dies hervorgeht, im Zeitpunkt der Beratung nicht vorgelegen. Diese Begründung erscheint sehr schwach, meint Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der seit Jahren Opfer von Anlagebetrug, Schneeballsystemen und Hochrisikoanlagen im Grauen Kapitalmarkt vertritt. Diese Vermittler hätten ihre Kunden darauf aufmerksam machen müssen, dass ihnen die notwendigen Informationen fehlen, um Kunden zu einer Übertragung in die Inhaberschuldverschreibung zu raten.
Wenn sich in dem Handelsblatt-Bericht sodann ein Finanzmakler beschwert, er fühle sich missbraucht und er sei seines Schlafes beraubt, so ist dies Hohn gegenüber den nunmehr geschädigten Anlegern. Altanleger der Piccor AG haben ca. EUR 100 Mio. in diese Inhaberschuldverschreibung investiert. Dieses Geld ist nach Angaben des Berichts zwar auf Umwegen wiederum bei der Piccor AG gelandet. In der Folge seien diese Gelder wieder in Teilen zurückgeflossen. Ob und in welchem Umfang Auszahlungen an die Anleger zu erwarten sein werden, ist unklar.
Angesichts dieser Umstände stehen Anleger nun vor der Frage, was sie tun können. Auf den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu warten dürfte keine Option sein, da diese regelmäßig erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und ggf. dringender Handlungsbedarf besteht.
Betroffene Anleger sollten schnellstmöglich anwaltliche Hilfe bei einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und sich beraten lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, um finanzielle Schäden zu vermeiden oder zumindest zu meindern.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.