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Nachfolgend finden Sie Bankrecht / Kapitalmarktrecht Ratgeber aus Nürnberg
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Daneben wurden weitere Anlagemöglichkeiten angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 08.05.2013 – IV ZR 84/12 – die von vielen Rechtsschutzversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen verwendete Klausel, wonach Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" nicht bestehe, für unwirksam erklärt. Der BGH folgt damit verschiedenen Oberlandesgerichten, welche bereits die Klausel wegen mangelnder Transparenz ... weiter lesen
Ein Gründungskommanditist schuldet einem beitretenden Anleger vor dessen Beitritt eine sachlich richtige und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der angebotenen geschlossenen Fondsanlage (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds). Er hat dem Interessenten ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und wollständig aufzuklären. Diese ständige Rechtsprechung ... weiter lesen
Offensichtlich kennt die Kreativität bei der Vermittlung von Kapitalanlagen keine wirklichen Grenzen. Ein bemerkenswertes Beispiel ist das „Anlagekonzept“ der Firma Consortis Ver-waltungs GmbH mit Sitz in Berlin und Standorten in Nürnberg, Beilngries und Amberg. Insbesondere die Standorte außerhalb Berlins deuten auf eine aktuell verstärkte Vertriebstätigkeit in Bayern hin. Das Konzept, welches Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, durch Mandanten zur Kenntnis gelangt ist, sieht eine 100 %-Finanzierung einer Immobilie vor. Mit dem Verkauf entstehende Erwerbsnebenkosten sowie angebliche Renovierungskosten sollen über ein ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 24.04.2014 – III ZR 156/13 – hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kapitalanlegern gegenüber auf Schadensersatz haftet, wenn sie ein fehlerhaftes Testat betreffend die Prüfung von Gewinnprognosen in einem Wertpapierprospekt abgegeben hat. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfüge über eine vom Staat anerkannte Sachkunde und könne daher im Hinblick auf von ihr abgegebene gutachterliche Stellungnahmen ebenso wie Steuerberater oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch Dritte, denen gegenüber der Auftraggeber von dem Gutachten bestimmungsgemäß Gebrauch macht, in ... weiter lesen
Aktuell ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Firma Concept1, Lauf, Herrn Jens Blaume, bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis eingeleitet worden. Die Firma Concept1 hat Kunden über Vermittler den Erwerb von Mitarbeiteraktien diverser Großunternehmen angeboten und ihren Kunden zudem offeriert, dass diese sich gegen weitere Zahlungen Kursverluste absichern könnten. Renditen im zweistelligen Prozentbereich wurden den Kunden in Aussicht gestellt. Dies teilten verschiedene Kunden der Firma Concept1 Herrn Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, ... weiter lesen
Geschädigte Anleger der Crassus-Germanum-Gruppe haben in den vergangenen Tagen Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat. Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Vertriebs der GK-Group an Anleger Photovoltaikanlagen vertrieben. Bei der Firma CG Service & Verwaltung GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen, welches nach dem Erwerb der PV-Anlagen durch den Anleger als Mieter der ... weiter lesen
Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben. Folge eines solchen Widerrufs ist, dass der Verbraucher sich von einem häufig hoch verzinsten Darlehen trennen kann. Er bleibt lediglich verpflichtet, das Darlehen nach dem Widerruf zurückzuzahlen, ist jedoch von ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird. Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung. Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen
Nun ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft. Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden. Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind. Für diese Altverträge gilt nun eine Karenzfrist bis einschließlich 21.06.2016. Bis dahin können Verbraucher noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, um sich von ihren teuren Darlehensverträgen zu trennen und viel Geld zu sparen. Dies haben in den vergangenen Monaten zehntausende Darlehensnehmer bereits getan. Profitiert haben ... weiter lesen
Seit einiger Zeit boomt der Immobilienmarkt in Deutschland. Die Preise steigen nicht nur in zentralen Lagen. Angesichts der anderweitig schwer erzielbaren Renditen besteht eine erhöhte Nachfrage nach Betongold zum Zwecke der Geldanlage, noch dazu in einer Niedrigzinsphase, wie sie seit einiger Zeit vorherrscht. Da verwundert es nicht, dass sich in die Masse seriöser Anbieter auch ein paar dubiose Anbieter schmuggeln. Zuletzt konnte über die Angebote der Firma Consortis Verwaltungs GmbH berichtet werden. Diese hat zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt. Damit stehen deren Kunden vor einem Scherbenhaufen. Diese wurden mit dem Versprechen gelockt, dass sie eine Immobilie erwerben könnten, ohne auch nur ... weiter lesen
Debi Select Anleger stehen abermals vor der Frage, wie es mit ihrer Geldanlage bei Debi Select weitergeht und ob sie zukünftig Zahlungen erwarten können. Auch der Sachstandsbericht des nunmehr von der Debi Select Verwaltungs GmbH beauftragten Rechtsanwalts Klumpe, welcher an alle Anleger versendet wurde, vermag keine Klarheit zu bringen. Die Anleger sollen auf der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung offenbar vor eine Wahl zwischen Liquidation / Insolvenz und Fortsetzung der Gesellschaft gestellt werden. Offensichtlich wird seitens Debi Select versucht werden, die verbliebenen Anleger mit der Darstellung eines Horrorszenarios für den Fall der Insolvenz zu einer Fortsetzung der Gesellschaft zu ... weiter lesen