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Rechtsanwälte und Kanzleien

























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In den vergangenen Jahren wurden zahllose Anleger zum Erwerb sog. Schrottimmobilien veranlasst. Sie wurden sehr häufig über den tatsächlichen Verkehrswert der Eigentumswohnung getäuscht. Vermeintlich tolle Gelegenheiten, entpuppten sich als teilweise existenzvernichtende Anlageentscheidungen. Denn regelmäßig wurden Anleger zur vollständigen Finanzierung des Kaufpreises ohne jedes Eigenkapital veranlasst. Den geschädigten Anleger wurde regelmäßig mit der Wohnung die Finanzierung ebenfalls vermittelt.
Machten in der Vergangenheit solche Anleger Schadensersatzansprüche geltend, so mussten sie sich häufig entgegenhalten lassen, dass sie sich durch den Kauf und dessen ... weiter lesen
Eines der größten Emissionshäuser im Bereich geschlossener Fondsanlagen in Deutschland, die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG steht nach Medienberichten im Verdacht, Anleger bewusst getäuscht zu haben.
Gegenstand sind mehrere von der MPC Capital AG vertriebene „Holland-Fonds“. Nach Medienberichten soll es zu Preistreibereien auf Kosten der Anleger gekommen sein. So sollen Immobilien wissentlich zu überhöhten Preisen für den jeweiligen Fonds erworben worden sein. Das Emissionshaus bestreitet diese Vorwürfe und verweist auf vorliegende unabhängige Wertgutachten, aus denen hervorgehe, dass der Kaufpreis jeweils marktgerecht gewesen sei.
Ungeachtet der Klärung ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele.
Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen
Zahlreiche deutsche Banken und Sparkassen sehen sich einer Widerrufswelle ausgesetzt, da nicht selten die Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen in der Vergangenheit nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben.
Gerade aufgrund der aktuell vorhandenen Niedrigzinsphase kann eine Loslösung von hoch- oder höherverzinsten Darlehen erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere in letzter Zeit vermehrt von Darlehensnehmern angesprochen und um Beratung und Vertretung gegenüber Banken gebeten wird.
Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 11.11.2015 – 14 U 2439/14 – eine vielfach von Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen auch nach Jahren nach Vertragsschluss erklärten Widerruf für wirksam erachtet.
Das Oberlandesgericht gelangt nach Prüfung der Widerrufsbelehrung zu dem Ergebnis, dass diese aufgrund der Verwendung einer Fußnote „Bitte im Einzelfall“ prüfen maßgeblich von dem damals gültigen Muster einer Widerrufsbelehrung abgewichen ist. Daher entfällt die Schutzwirkung, welche Banken und Sparkassen genießen, wenn sie das gesetzliche Muster übernehmen, und der Kunde kann sich ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 25.01.2011 - XI ZR 1711/09 im Anschluss an eine Entscheidung vom 20.07.2010 - XI ZR 236/07 festgestellt, dass zumindest im unternehmerischen Geschäftsverkehr es möglich ist, dass ein Kontoinhaber, indem er nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, zuvor gebuchte Lastschriften konkludent genehmigt. Nachträgliche Überweisungen können nach Auffassung des BGH im Einzelfall so gedeutet werden, wenn durch den Widerruf der Lastschrift sich der Kontoinhaber auf leichterem Wege Liquidität verschaffen hätte können.
Regelmäßig gilt die Genehmigung einer Lastschriftbuchung als ... weiter lesen
Demnächst jährt sich der Crash der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, der für tausende deutsche Anleger den Verlust erheblicher Vermögenswerte bedeutet hat.
Viele dieser Anleger haben in der Vergangenheit erfolgreich Schadensersatz gegenüber den Banken geltend gemacht, die ihnen diese Zertifikate vermittelt hatten. Vielfach haben Banken nach (gerichtlicher) Inanspruchnahme Vergleichen zugestimmt oder sind aber durch Gerichte verurteilt worden.
So konnte auch Rechtsanwalt Reulein für zahlreiche Anleger, die er vertreten hat, Urteile wegen fehlerhafter Risikoaufklärung oder mangelnder Aufklärung über von den Banken vereinnahmten Provisionen erstreiten oder ... weiter lesen
Kann ich mich gegen die Kündigung meines Bausparvertrages durch meine Bausparkasse erfolgreich wehren?
Diese Frage stellen sich aktuell Tausende von Kunden von Bausparkassen, die in den letzten Wochen und Monaten unerfreuliche Post von Ihrer Bausparkasse erhalten haben. Bausparkassen versuchen sich durch die Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge von „teuren“ Kunden zu trennen. Teilweise verfügen Kunden über Verträge, die viele Jahre, teilweise Jahrzehnte laufen und zu einem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, als Bausparern noch sehr hohe Zinsen versprochen worden sind. Diese Zinsversprechen belasten nun die Bausparkassen in der heutigen Zeit, in welcher die Zinsen niedrig sind. ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen.
Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses.
Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben.
Folge eines solchen Widerrufs ist, dass der Verbraucher sich von einem häufig hoch verzinsten Darlehen trennen kann. Er bleibt lediglich verpflichtet, das Darlehen nach dem Widerruf zurückzuzahlen, ist jedoch von ... weiter lesen
Die Commerzbank AG muss wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten umfassend Schadensersatz leisten.
Der BGH hat mit Beschluss vom 23.10.2012 (Az.: XI ZR 413/11) eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank AG gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung der Berufungsinstanz nunmehr rechtskräftig.
Gegenstand des von der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg, durch alle drei Instanzen begleiteten Rechtsstreits war der Erwerb verschiedener Zertifikate durch einen Kunden der Dresdner Bank AG, die zwischenzeitlich mit der Commerzbank AG verschmolzen ist.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nach ... weiter lesen
Tausende von Anleger haben in den vergangenen Jahren erfahren müssen, dass die ihnen von ihren Bankberatern oder auch freien Anlageberatern als sicher und risikolos empfohlenen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest usw.) in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Unzählige dieser Fonds mussten zunächst aufgrund geringer Liquidität die Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen, also „schließen“ und sich sodann in die Abwicklung begeben. Während dieser Liquidation sollen die Immobilien verkauft und die Erlöse hieraus verteilt werden. Oftmals erfolgt dies sehr schleppend und ... weiter lesen