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Rechtsanwälte und Kanzleien
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(KG Berlin, Urteil vom 11.05.2015, Az. 2 U 5/15
OLG München, Urteil vom 08.04.2015, Az. 15 U 2919/14)
Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wurde vom Kammergericht Berlin und auch vom Oberlandesgericht München aufgrund des fehlerhaften bzw. irreführenden Prospekts des SHB Altersvorsorgefonds zum Schadensersatz verurteilt. Nach der Entscheidung der Gerichte hat die Treuhänderin die Anleger nicht auf die Widersprüche im Prospekt hingewiesen, vor allem die fehlende Eignung der Anlage zur Altersvorsorge.
Die Fidelitas Vermögensverwaltung wird entweder als Gründungsgesellschafterin in Haftung genommen oder aufgrund des Beitritts über den Treuhandvertrag.
Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung wegen der von ihm geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR zu, so das OLG München, welches die Fehler offenbar anerkannte. Die Beklagte soll dazu verurteilt worden sein, dem Kläger sämtliche Einlagen zurück zu erstatten und ihn von etwaigen bestehenden Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. Die Beklagte trage ebenfalls die Gerichtskosten. Dem Kläger wurde der volle Betrag offenbar bereits ... weiter lesen
Anleger des CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 dürften von der Entwicklung ihrer Geldanlage enttäuscht sein. In vielen Fällen haben die Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings müssen sie die Verjährungsfrist im Auge behalten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anteile.
Der CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 platziert und zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft investierte in die beiden Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS CMA CGM Mimosa (ehemals MS Monaco) und E.R. Martinique (ehemals MS Martinique). Zu diesem Zeitpunkt ... weiter lesen
Versicherungsnehmer, die sog. Nettpolicenverträge abschließen, sind oftmals verwundert, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversiche-rungsvertrages dennoch Zahlungen auf eine parallel abgeschlossene Kostenausgleichsvereinbarung leisten müssen.
Bei sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen mit den Versicherungsbeiträgen selbst die Vermittlerprovisionen nicht abgedeckt werden, sondern die Beiträge auch insoweit werthaltig investiert werden. Zur Abdeckung der Vermittlungsprovisionen wird parallel eine eigenständige Vereinbarung getroffen, auf diese parallel zu den Versicherungsbeiträgen Provisionszahlungen geleistet werden. Regelmäßig ... weiter lesen
In dem von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Medienfonds werden in die Kategorie der geschlossenen Fonds eingeordnet. Für viele Anleger schien diese Beteiligung in der Vergangenheit lukrativ, da sie sich hohe Ergebnisse der durch die Medienfonds finanzierten Filme erhofften. Zudem sollen viele Anleger durch die wohl in Aussicht gestellten steuerlichen Vorteile angelockt worden sein. Nach und nach soll sich nun herausgestellt haben, dass die angepriesenen Ergebnisse nicht erzielt werden können. Viele Anleger waren nach dieser negativen Botschaft auch um ihre ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen.
Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses.
Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind.
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
Dass Hebel meistens in zwei Richtungen wirken können, mussten die Anleger der geschlossenen Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, 08 und 09 bereits schmerzhaft erfahren. Statt satten Renditen fuhren sie finanzielle Verluste ein. Nun steht fest: Die Beteiligungen hätten ihnen gar nicht angeboten werden dürfen.
Denn wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 3. September mitteilte, hat sie mit Bescheiden vom 12. August 2015 der CIS Garantie Hebel Plan 07 GmbH & Co. KG, der CIS Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG sowie der CIS Garantie Hebel Plan 09 GmbH & Co. KG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts aufgegeben. Bei den Investmentfonds ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
Die negativen Schlagzeilen offener Immobilienfonds reißen nicht ab. Anleger des SEB Immoinvest hatten bis einschließlich 06.05.2012 die Möglichkeit, Rückgabeverlangen an die Fondsgesellschaft zu stellen. Nunmehr geht auch dieser Fonds den Weg der Liquidation, da die zahlreichen Rückgabeverlangen der Anleger die Liquidität des Fonds überstieg. Allianz Flexi Immo hat die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt.
Andere offene Fondsanlagen wie Morgan Stanley P 2 Value oder KanAm Grundinvest befinden sich bereits in der Liquidation mit ungewissem Ausgang für die Anleger.
Anleger, die Anteile dieser oder anderer sich in der Krise befindenden offenen Immobilienfonds als vermeintlich sichere und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Richter in Karlsruhe bejahten am 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter einigen Einschränkungen: Wenn eine im Prospekt prognostizierte Entwicklung nicht eintrete, dann sei dies nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler, wenn die Prognose nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und – aus ex ante-Sicht – nicht vertretbar sei. So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten ... weiter lesen