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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com informieren: Besonders hart könnte die Krise derzeit die Anleger der Hansa Treuhand Schiffsfonds treffen. Die Krise der Schifffahrt soll nunmehr den Markt der Transportschifffahrt fest im Griff haben und die betroffenen Anleger in Atem halten. Da die Schiffsfonds von Hansa Treuhand bevorzugt in Transportschiffe investiert haben, müssen sich die Anleger möglicherweise auf unruhige Zeiten einstellen. Der allgemeine Schiffsmarkt soll an der Prognose der Anbieter von Schiffsfonds hinsichtlich der Nachfrage nach Schiffstransporten auf dem Markt kranken. Verantwortlich ... weiter lesen
Wie es scheint, will der Insolvenzverwalter des insolventen Windparkbetreibers Prokon nach Investoren suchen, wenn nicht genügend Ansprüche der Genussrechts-Inhaber in Eigenkapital umgewandelt werden. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Die Umwandlung von Ansprüchen in Eigenkapital, d.h. eine Beteiligung an dem insolventen Windparkbetreiber, kann der Firma das Überleben sichern und die Liquidation verhindern, denn dadurch wird ihr wieder Kapital zur Verfügung gestellt. Sollten sich jedoch nicht genügend Genussrechts-Inhaber zur Umwandlung des Anspruchs bereit erklären, so zieht ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind. Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 09.10.2002, Az. 12 U 1346/02 1. Eine Direktbank ist nicht verpflichtet, durch ein Guthaben des Auftraggebers nicht gedeckte, im online-Verfahren erteilte Aufträge zurückzuweisen. 2. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dass diese "zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäft nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen", gibt der Bank nur ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn das Kontoguthaben nicht zur Ausführung des Auftrages ausreicht. Führt die Bank den Auftrag trotzdem aus, verzichtet sie auf eine Vorschussleistung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Durch die Entscheidung des BGH zum Thema CMI (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) wurden zahlreiche der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile von diversen Oberlandesgerichten bestätigt in denen zugunsten der CMI-Anleger entschieden wurde. Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen dieses Beschlusses stellte das OLG wohl zugleich fest, dass dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Zeichnung entstanden ist, aus Prospekthaftung zusteht. Das Gericht verurteilte die Beklagte wohl dazu, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen, diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien und letztlich auch dazu, die Gerichtskosten zu tragen. Wie es scheint, wurde dem Kläger bereits der volle Betrag durch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select könnten Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Nicht selten seien die Beteiligungen an dem Debi Select potenziellen Anlegern als absolut sichere Investmentform vermittelt worden sein. Ferner sei den Anlegern versichert worden, dass im Falle einer Beteiligung keinerlei Verlustrisiken bestünden. Weiterhin sei davon gesprochen worden, dass die ... weiter lesen
Zur Schadensersatzpflicht einer Bank, die einem erfahrenen Geldanleger spekulative Geldgeschäfte kreditfinanziert, die mit Verlusten enden. Kurzfassung Goldgräberstimmung in deutschen Wohnzimmern: Zauberworte Aktie und Option! Doch wer sich auf hoch spekulative Anlagen einlässt, hat neben enormen Gewinnchancen auch das Verlustrisiko. Und war das Investment über Kredite finanziert, hat der Anleger bei fallenden Kursen doppelten Nachteil: Kapital weg, Kredit zurückzuzahlen. Für die finanziellen Einbußen steht dann – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch die Bank nicht ein. Denn sie hat nicht etwa deswegen erhöhte Aufklärungs- oder Beratungspflichten, weil der Kauf mit „ihrem“ Geld erfolgte. Dies entschied das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Anleger, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten eines Fonds um ihre Investitionen bangen, sind oft nicht schutzlos gestellt. Sind ihnen bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken nämlich verschwiegen worden, haben sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister, der sie beraten hat. Neben einer unzureichenden Aufklärung über Art und Risiken der Beteiligung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine fehlende Aufklärung über sogenannte ... weiter lesen
Medienberichten zufolge befindet sich der Fonds Euroselect 14 – „The Gherkin“ – in erheblicher Schieflage. Tausenden Anlegern drohen empfindliche Verluste des von ihnen eingesetzten Kapitals. Mit einer Beteiligung an dem neuen Wahrzeichen Londons, der besonderen Architektur sowie der Tatsache, dass es sich hierbei um eine von dem Stararchitekten Sir Norman Foster entworfene Immobilie handelt, wurden Anleger geködert. Tatsächlich entwickelt sich das Investment nicht wie erwartet. Prognostizierte Ausschüttungen bleiben aus. Darüber hinaus drohen sich die Risiken einer solche unternehmerischen Beteiligung zu realisieren. Das eingesetzte Kapital droht zumindest teilweise verloren zu gehen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Amtsgericht München hat nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Münchner DCM Deutsche Capital Management eröffnet. Anleger haben allerdings wenig Hoffnung, aus der Verteilung der noch vorhandenen Werte irgendeine Art von Kapitalsicherung erwirken zu können. Auch für eine "Gesundung" der DCM-Fonds bleibt die Insolvenz des Emmissionhauses das falsche Signal. Anleger die Geld aus DCM-Anlagen retten wollen, müssen wohl weiterhin auf die Variante Schadensersatz pochen, ... weiter lesen
Das Kursrisiko trägt der Anleger Zur Frage, wann eine Anlageberatung Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründet Kurzfassung Das Risiko von Kursschwankungen bei Wertpapieren trägt der Anleger – nicht die Bank. Die haftet nur dafür, dass sie die Risiken richtig darstellt. Erweist sich eine Empfehlung im Nachhinein als unrichtig, so führt dies deshalb nicht automatisch zu einer Haftung der Bank. Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Wertpapier-Anlegers ab. Der wollte von seiner Bank 144.000,- €, weil die ihm nicht zum Anteils-Verkauf geraten habe. Unter Berücksichtigung der damaligen Börsensituation sei die Empfehlung der Bank an den wertpapiererfahrenen Kläger nicht ... weiter lesen