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Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 09.10.2002, Az. 12 U 1346/02
1. Eine Direktbank ist nicht verpflichtet, durch ein Guthaben des Auftraggebers nicht gedeckte, im online-Verfahren erteilte Aufträge zurückzuweisen.
2. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dass diese "zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäft nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen", gibt der Bank nur ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn das Kontoguthaben nicht zur Ausführung des Auftrages ausreicht. Führt die Bank den Auftrag trotzdem aus, verzichtet sie auf eine Vorschussleistung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Richter aus Karlsruhe erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) aus England an. Das Gericht urteilte hier, dass CMI ihren Kunden grundsätzlich die anfangs zugesagten Erträge aus ihren Verträgen auskehren müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Mit seinen aktuellen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Emittenten sind Institutionen, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen. Die DCM AG aus München wurde 1986 gegründet und entwickelte sich zu einem der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds in Deutschlang. Zur Höchstform aufgelaufen gab die DCM an, Fonds mit einem Gesamtvolumen von 4,7 Milliarden Euro aufgelegt zu haben; dies entsprach einem Anlegerkapital ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine in Rechtsprechung und Lehre umstrittene Frage entschieden: Verbraucherkreditverträge, die durch einen Vertreter des Verbrauchers abgeschlossen werden, sind auch dann wirksam, wenn die dem Vertreter erteilte Vollmacht nicht die von § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG für den Kreditvertrag geforderten Mindestangaben über die Kreditbedingungen (z.B. Effektivzinssatz) enthält.
Die Kläger hatten zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eine Gesellschaft in notarieller Urkunde u.a. dazu bevollmächtigt, für sie Kreditverträge abzuschließen. Diese Vollmacht enthielt - anders als die vom Bevollmächtigten später abgeschlossenen Verträge - keine näheren ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2018 – IV ZR 200/16 – hat der BGH eine Klausel, die sich in aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen des Öfteren findet, als unwirksam eingestuft.
Konkret geht es um die nachfolgende Klausel:
„Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.“
Diese Klausel sollte vor allem dazu dienen, Darlehenswiderrufsfälle und Fälle des Widerspruchs bei Lebensversicherungsverträgen vom Rechtsschutz auszuschließen, in denen der Verbraucher bereits bei Abschluss des ... weiter lesen
Seit Jahren befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik „Rückvergütungen / Kick-Backs“ und hat hierzu einige Entscheidungen getroffen. Zuletzt hat er mit Entscheidung vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – klargestellt, dass ab dem 01.08.2014 Banken eine umfassende Aufklärungspflicht auch in Bezug auf sog. Innenprovisionen trifft (KSR | Kanzlei Siegfried Reulein hat hierüber berichtet).
Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 15.07.2014 – XI ZR 418/13 – hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung um eine Facette erweitert. Hat der BGH noch vor einigen Jahren angenommen, dass Banken bereits seit Anfang der 90 er Jahre aufgrund verschiedener Urteile des BGH wussten, dass sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In letzter Zeit sollen Anleger des Fonds SEB ImmoInvest vermehrt Kaufangebote per Post für ihre SEB ImmoInvest Anteile erhalten haben. Dabei soll der für die Anteile gebotene Preis bei 26,00 € je Anteil liegen, wenn das Angebot von den Anlegern bis zum 27.02.2013 angenommen werde. Dem Angebot sei ein Dispositionsauftrag beigefügt, der allein vom Inhaber der Anteile zu unterschreiben sei. Anleger sollten bei der Entscheidung über die Annahme dieser Angebote in Betracht ziehen, dass ihnen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden sein. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Es heißt, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden. In den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach hat sich ein Betrugsverdacht gegen die Firma S&K, eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, derart erhärtet, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt nun eingeschritten ist. Im Rahmen einer groß angelegten Razzia nahm die Polizei wohl mehrere Tatverdächtige, darunter angeblich auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe wegen dringendem Tatverdacht fest. Ihnen wird angeblich vorgeworfen, viele Anleger in mehrstelligem Millionen-Bereich betrogen zu haben. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mittlerweile müssten Kundenbeschwerden, welche bei Finanzinstituten über Anlageberater eingehen, wohl der Finanzaufsicht gemeldet werden. Außerdem müssten Bankberater sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Dies soll in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch gesetzlich normiert worden sein. Zweck der Änderung des WpHG ist eine Verstärkung des Anlegerschutzes sowie eine Gewährleistung der stärkeren Kontrolle von ... weiter lesen