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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden Anleger offener Immobilienfonds häufig enttäuscht, da ihre Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. So seien beispielsweise die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet worden und mehrere offene Fonds auch geschlossen worden. Für die Anleger heißt dies, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen. Oft wurden die betroffenen Anleger im Rahmen der Zeichnung des offenen Fonds scheinbar nicht hinreichend über die bestehenden Risiken offener Immobilienfonds aufgeklärt. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Regel werden bezüglich nicht rentabler Fondsbeteiligungen Rechtsstreitigkeiten gerichtlich ausgetragen, in denen oft falsch beratene Anleger die Fondsgesellschaften zur Rechenschaft ziehen. Erst kürzlich lag der Fall jedoch so, dass die Fondsgesellschaft den Anleger vor Gericht brachte. Dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) lag mithin ein Fall zugrunde, in dem die Fondsgesellschaft allem Anschein nach eben zur Wiederbelebung des betroffenen Fonds eine Investition der ... weiter lesen
Dass Hebel meistens in zwei Richtungen wirken können, mussten die Anleger der geschlossenen Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, 08 und 09 bereits schmerzhaft erfahren. Statt satten Renditen fuhren sie finanzielle Verluste ein. Nun steht fest: Die Beteiligungen hätten ihnen gar nicht angeboten werden dürfen. Denn wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 3. September mitteilte, hat sie mit Bescheiden vom 12. August 2015 der CIS Garantie Hebel Plan 07 GmbH & Co. KG, der CIS Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG sowie der CIS Garantie Hebel Plan 09 GmbH & Co. KG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts aufgegeben. Bei den Investmentfonds ... weiter lesen
Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / ... weiter lesen
Wie bereits berichtet hat der Bundesgerichtshof am 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) einem durch ein Swap-Geschäft geschädigten Bankkunden Schadensersatz zugesprochen. Gegenstand der Klage war die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung und der Eingehung eines sogenannten Spread-Ladder-Swaps. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, machte geltend, sie sei von der Deutschen Bank AG nicht ausreichend und zutreffend über die Risiken eines solchen Geschäfts aufgeklärt worden. Daher habe sie Anspruch auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank AG. Bei einem Spread-Ladder-Swap handelt es sich um eine hoch komplexe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In letzter Zeit sollen Anleger des Fonds SEB ImmoInvest vermehrt Kaufangebote per Post für ihre SEB ImmoInvest Anteile erhalten haben. Dabei soll der für die Anteile gebotene Preis bei 26,00 € je Anteil liegen, wenn das Angebot von den Anlegern bis zum 27.02.2013 angenommen werde. Dem Angebot sei ein Dispositionsauftrag beigefügt, der allein vom Inhaber der Anteile zu unterschreiben sei. Anleger sollten bei der Entscheidung über die Annahme dieser Angebote in Betracht ziehen, dass ihnen ... weiter lesen
Jährlich werden Tausende Opfer sog. Schrottimmobilien. Sie erwerben Eigentumswohnungen, die ihnen zum Zwecke der Altersvorsorge als Kapitalanlage sowie als Steuersparmöglichkeit angeboten werden. Gleichzeitig wird die passende Finanzierung mit vermittelt und der Vermittler sichert zu, sich um alles Weitere zu kümmern. Früher oder später nach dem Notartermin, der nicht selten in fragwürdigen Massenbeurkundungen am späten Abend oder sehr kurzfristig durch den Vermittler organisiert stattfindet, und der Unterschrift unter den Darlehensvertrag kommt das böse Erwachen. Es stellt sich heraus, dass der Wert der Wohnung, welche häufig vor dem Kauf aus fadenscheinigen Gründen nicht ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bausparkasse hat für die den Darlehensvertrag betreffende arglistige Täuschung eines selbständigen Untervermittlers einzustehen. Die hoch verschuldeten Kläger suchten einen Kleinkredit von 6.000 DM. Der selbständige Untervermittler einer für die beklagte Bausparkasse tätigen Anlagevermittlungsgesellschaft erklärte ihnen, eine Finanzierung in der üblichen Form sei nicht möglich. Er schlug "als andere Finanzierungsmöglichkeit" den Kauf von zwei Eigentumswohnungen für insgesamt 336.578 DM und die Finanzierung der Kaufpreise durch einen Vorauskredit der Beklagten sowie den Abschluß eines Bausparvertrages vor. Nach Durchführung der Kaufverträge ... weiter lesen
Ein Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht nur nach Jahren noch widerrufen, wenn er in einer Haustürsituation zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst worden ist und er nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist. Eine erneute Belehrung über das Widerrufsrecht durch die Bank zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei einer Prolongation des Darlehens, schließt die Ausübung des Widerrufsrechts nicht grundsätzlich aus. Er kann also trotz einer solchen nachgelieferten Belehrung und Verstreichen einer neuerlichen Widerrufsfrist im Einzelfall sich von seinen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Die fünf Prorendita Fonds wollten ... weiter lesen
Das Kursrisiko trägt der Anleger Zur Frage, wann eine Anlageberatung Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründet Kurzfassung Das Risiko von Kursschwankungen bei Wertpapieren trägt der Anleger – nicht die Bank. Die haftet nur dafür, dass sie die Risiken richtig darstellt. Erweist sich eine Empfehlung im Nachhinein als unrichtig, so führt dies deshalb nicht automatisch zu einer Haftung der Bank. Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Wertpapier-Anlegers ab. Der wollte von seiner Bank 144.000,- €, weil die ihm nicht zum Anteils-Verkauf geraten habe. Unter Berücksichtigung der damaligen Börsensituation sei die Empfehlung der Bank an den wertpapiererfahrenen Kläger nicht ... weiter lesen
Oftmals gehen Klagen geschädigter Anleger geschlossener Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds) verloren, weil sie bei ihrem Beitritt zu dem jeweiligen Fonds durch Unterschrift bestätigt haben, den Verkaufsprospekt erhalten zu haben und auch der Vermittler bestätigt, dass sie vor dem Beitritt zu der Fondsgesellschaft den Verkaufsprospekt erhalten haben. In vielen Fällen beinhaltet der Prospekt zahlreiche Hinweise auf Risiken, auf welche der Anleger durch den Vermittler im Beratungsgespräch nicht aufmerksam geworden ist. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 04.07.2017 – II ZR 358/16 – nochmals bestätigt, dass die Übergabe des Verkaufsprospekts keinen Freibrief dafür ... weiter lesen