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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Die Photon Power AG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Aachen hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 92 IN 299/15).
Die Photon Power AG bot Anlegern drei verschiedene Mittelstandsanleihen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren sowie einer Verzinsung zwischen 3 und 7,4 Prozent an (WKN A1E8J1, WKN A1E8J2 und WKN A1E8J3). Nach dem Insolvenzantrag können die Anleihe-Gläubiger nicht mit Zinszahlungen rechnen, sondern müssen finanzielle Verluste befürchten. Zunächst müssen die Anleger nun abwarten, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und dann ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
Kunden der Firma Concept I, Lauf, bangen aktuell um ihre Investitionen. Von der Firma Concept I eingesetzte Vermittler haben zahlreichen Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf angeboten.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis.
Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie investiert wurden – dann würde sich um Betrug handeln - oder ob lediglich ohne entsprechende Bankerlaubnis ... weiter lesen
Aktuell befinden sich zahlreiche geschlossene Immobilienfonds in ganz Deutschland in existenzgefährdender wirtschaftlicher Lage. Als Reaktion hierauf werden Sanierungsbemühungen entfaltet, in deren Zuge betroffene Anleger häufig zu „Nachschusszahlungen" aufgefordert und für den Fall der Nichterbringung entsprechender Leistungen mit gerichtlicher Beitreibung oder mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bedroht werden.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 25.01.2011 - II ZR 122/09 in dem ihm in dem konkreten Einzelfall vorgelegten Sachverhalt entschieden, dass ein Anleger nicht aus einer solchen Publikumsgesellschaft ausgeschlossen werden kann, wenn in dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10 hat der Bundesgerichtshof dem kreativen Streben mancher Banken einen Riegel vorgeschoben. Er hat klargestellt, dass eine Bank für das Führen eines Darlehenskontos für einen Verbraucher kein Entgelt verlangen darf. Der BGH vertritt in seiner Entscheidungsbegründung die Auffassung, eine solche Kontoführungsgebühr in Bezug auf das Führen eines Darlehenskontos stelle kein Entgelt für eine darlehensvertraglich geschuldete Leistung des Kreditinstituts dar. Nur wenn dies der Fall wäre, so hätte eine solche Gebühr ihre Berechtigung. Vorliegend sei jedoch schon aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden deutlich, dass die Bank für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die HCI Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Bei den von ihr vertriebenen Schiffsbeteiligungen soll es sich vornehmlich um unternehmerische Beteiligungen handeln, welche generell ein hohes Ertragspotenzial aufweisen sollen. Die Schwierigkeiten vieler Schifffonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren. Einige der HCI Schiffsfonds und Flottenfonds sollen bereits von der Schifffahrtskrise betroffen sein. Einige von ihnen befinden sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern gestärkt. Dieses zugunsten der Anleger ausgefallene Urteil könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Die Klage soll zuvor von den Instanzgerichten noch abgewiesen worden sein. Der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt soll insbesondere die Beschreibung „ausgewogene Konditionen“ enthalten haben. Diese Aussage erwecke beim Anleger nach der ... weiter lesen
„Wir kündigen den Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten und werden diesen um 01.07.2015 abrechnen“ so oder ähnlich lauten eine Vielzahl von Kündigungsschreiben seitens der Bausparkassen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Ende letzten oder Anfang diesen Jahres erhielten eine Vielzahl von Bausparern ein solches oder ähnlich formuliertes Schreiben ihrer Bausparkasse. Dies geschah unter dem Hinweis, dass die Gemeinschaft der Sparer ein schutzwürdiges Interesse daran habe, hochverzinsliche Altverträge zu kündigen und dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Geschlossene Fondsanlagen wie Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds oder auch Schifffonds beschäftigen seit Jahren die deutschen Gerichte. Anleger beklagen das Ausbleiben von versprochenen Ausschüttungen und die Inanspruchnahme durch den Fonds finanzierende Banken sowie Nachschussaufforderungen der Fondsverwaltung bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft selbst. Nicht selten ist die bei Beitritt noch in den höchsten Tönen gelobte Beteiligung trotz rosigster Versprechungen provisionsorientierter Anlagevermittler und Anlageberater nichts mehr wert.
Sind geschädigte Anleger vor dem Beitritt zu einem solchen geschlossenen Fonds von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzureichend beraten oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds "VIP 4", soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadenersatz eröffnet worden sein. Anleger, die sich an dem Medienfonds "VIP 4" beteiligt haben, könnten aufgrund der Prospektfehler, nun Ansprüche gegen Banken oder gegen andere Vermittler zustehen. Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Bürgschaft zu entscheiden, die ein Arbeitnehmer gegenüber einem Kreditinstitut als Sicherheit für einen seinem Arbeitgeber eingeräumten Kontokorrentkredit übernommen hatte.
Der Beklagte war seit Anfang 1991 bei der neugegründeten, in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen H. GmbH i.G. (nachfolgend: Hauptschuldnerin) als Bauleiter angestellt. Sein monatliches Nettoeinkommen betrug ab Mai 1991 2.222,70 DM. Ende 1991 geriet die Hauptschuldnerin in finanzielle Schwierigkeiten und beantragte bei der klagenden Sparkasse einen kurzfristigen Kontokorrentkredit von 200.000,- DM. Nachdem die Klägerin sich zur Gewährung des Kredits nur unter ... weiter lesen