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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Urteil vom 22.07.2020 zum Aktenzeichen 16a D 18.1918 entschieden, dass ein Polizeibeamter für einen Computerbetrug in 31 Fällen zu Lasten des Dienstherrn, jeweils einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Alkoholverbot während des Dienstes sowie die wiederholte unzulässige private Nutzung eines Dienstfahrzeugs und mehrfache Verstöße gegen die Dienstleistungspflicht in den Ruhestand versetzt und das Ruhegehalt gestrichen werden darf.
Der Beklagte hat durch sein Verhalten bezüglich der missbräuchlichen Nutzung der Tankkarten und der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Munition vorsätzlich und schuldhaft gegen die ... weiter lesen
Trier (jur). Schwänzt ein Lehrer zweieinhalb Monate den Unterricht, darf er sich nicht über die Entfernung aus dem Dienst wundern. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Montag, 26. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 K 721/15.TR).
Im konkreten Fall war der Kläger, ein verbeamteter Lehrer an einer Berufsbildenden Schule, ab 2004 mehrfach langfristig erkrankt und zunächst für nicht dienstfähig befunden. Als er dann 2012 wieder unterrichten sollte, erschien der Lehrer zweieinhalb Monate nicht in der Schule. Er legte ein privatärztliches Attest vor, in dem ihm ohne nähere Angaben Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.
Gleichzeitig teilte der Lehrer ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 24.01.2013, Az.: 5 C 11.12 bis 5 C 13.12) entschieden, dass verbeamtete Lehrer von ihrem Dienstherren keinen Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich Arbeitsmaterialien verlangen können. Das maßgebliche Besoldungsgesetz erlaube nur dann eine Aufwandsentschädigung, wenn der Haushalt dafür entsprechende Mittel vorsehe. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz sehe das Gesetz nicht vor. Das BverwG wies damit die Revisionsverfahren dreier Lehrer ab.
Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinen Beamten, lasse sich ebenfalls kein Ersatzanspruch ableiten. Dieser komme nur in Betracht, ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.08.2018 zum Aktenzeichen 2 WD 3.18 entschieden, dass Beamte, die außerhalb des Dienstes Beleidigungen gegen andere Beamte tätigen, mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im Disziplinarverfahren deswegen rechnen müssen.
Im konkreten Fall hat ein Soldat mehrfach Beleidigungen gegen Beamte außerhalb seines Dienstes getätigt und wurde deshalb wegen Beleidigung verurteilt.
Die Verwaltungsrichter stellten dazu fest, dass zwar allein die Tatsache, dass ein Beamter außerhalb seiner Beamtentätigkeit Beleidigungen über andere Beamte tätigt, dies für sich nicht allein die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach ... weiter lesen
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen.
Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen
Das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Staatsanwälte wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Traditionell war die Besoldung an das Lebensalter geknüpft, es beinhalte sogenannte Lebensaltersstufe, so dass die Betroffenen, ohne jegliche Leistungskomponente, alle zwei, drei oder vier Jahre mehr Geld erhielten.
Diese Besoldungsstrategie war nicht nur wenig leistungsfördernd, sie war auch vor allem für die jüngeren Beamtinnen und Beamte benachteiligend. Auch aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH wurde die Besoldung nach Lebensaltersstufen aufgegeben.
Dennoch ist zu befürchten, dass auch das neue Besoldungssystem der Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten wird. ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 05.11.2020 zum Aktenzeichen 4 S 41/20 entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters, der bei einer Funkverkehrsübung Nazi-Vokabular benutzt hatte, wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden ist.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.11.2020 ergibt sich:
Das Land entließ den Polizeikommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit „Jude, ... weiter lesen
1. Einleitung
Wer sich in Deutschland auf ein öffentliches Amt hin bewirbt, hat regelmäßig etliche Hürden vor sich. Will man z. B. in ein Beamtenverhältnis eintreten, so wird neben den üblichen Qualifikationen, die einem im Kampf gegen andere Bewerber auszeichnen müssen, gefordert, dass man auch gesundheitlich für die jeweilige Stelle geeignet sein muss.
Interessant ist dabei die Tatsache, dass die Frage, wann man denn nun als gesundheitlich geeignet gelte, nicht nur eine medizinische, sondern auch eine juristische ist. Zu dieser Frage hat es im Sommer 2013 nun eine entscheidende Änderung in der Rechtsprechungspraxis des BVerwG gegeben, die sich in Zukunft auf die Bewerbungen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen.
Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern.
Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.06.2015 drei Revisionsurteile erlassen, die für ziemliches Aufsehen gesorgt haben. Außerdienstliches Verhalten kann zur Entfernung aus dem Dienst führen.
Fachanwalt Dineiger: Das Bundesverwaltungsgericht hat damit für das Beamtenrecht das teilweise nachvollzogen, was schon das Bundesarbeitsgericht für das Arbeitsrecht und auch für das Recht des öffentlichen Dienstes, soweit es nicht Beamtenrecht ist, vorgemacht hat. Auch im Arbeitsrecht gibt es mehrfach ... weiter lesen
Leipzig (jur). Bringen Soldaten eine Tasse mit einem Hakenkreuz in die Kaserne, verstoßen sie gegen ihre „politische Treuepflicht“. Auch wenn der Soldat nationalsozialistisches Gedankengut ablehnt, sind ein befristetes Beförderungsverbot und eine zweijährige Kürzung der Dienstbezüge um zehn Prozent gerechtfertigt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am 28. Juni 2022 veröffentlichten Urteil (Az.: 2 WD 25.20).
Im konkreten Fall ging es um einen Stabsgefreiten, der am 4. Juni 2018 eine Tasse aus dem 2. Weltkrieg mit in die Kaserne brachte. Auf der Tasse waren ein Kampfpanzer, vier Propellerflugzeuge, eine pyramidenähnliche Erhebung und die Aufschrift ... weiter lesen