Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Zerbst/Anhalt zum Schwerpunkt „Beamtenrecht“:
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Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit Beschluss vom 02.04.2019, 6 B 1708/18 im Rahmen einer Konkurrentenklage dazu geäußert, welches die notwendigen Inhalte einer Abweichungsbegründung beim sogenannten Quervergleich durch den Endbeurteiler sind und welchen Anforderungen eine in Punktwerten erfolgten Bewertung im Ankreuzverfahren genügen muss.
Sachverhalt:
Ein Polizeioberkommissar bewarb sich auf eine Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11. Der Dienstherr entschied sich jedoch für einen anderen Bewerber.
Im Rahmen der Bewerberauswahl nahm der Dienstherr einen Qualifikationsvergleich vor. Der Qualifikationsvergleich ... weiter lesen
Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern.
Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Bereits das Grundgesetz statuiert als Zugangsvoraussetzung zu einem öffentlichen Amt die Eignung des Bewerbers. Auch die einschlägigen Vorschriften des Bundes und der Länder machen die Begründung des Beamtenverhältnisses (ebenso wie die Übernahme auf Lebenszeit) von der Eignung eines Bewerbers abhängig. Dabei fällt unter den Rechtsbegriff der Eignung, sowohl die körperliche als auch die geistige sowie die charakterliche Eignung verstanden.
Die gesundheitliche Eignung wird im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung von einem Amtsarzt festgestellt. Dabei kommt es immer wieder vor, dass dem Bewerber die gesundheitliche Eignung aufgrund einer in der Vergangenheit auftretenden psychischen ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22.10.2020 zum Aktenzeichen 2 L 1910/20 entschieden, dass das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe rechtswidrig ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 43/2020 vom 22.10.2020 ergibt sich:
Der Polizeibeamtin war durch das zuständige Landesamt vorgeworfen worden, einer rechtsextremen Chatgruppe angehört zu haben. Ihr war deswegen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden.
Das VG Düsseldorf hat die Suspendierung der Beamtin ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht hat damit dem gegen ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 05.11.2020 zum Aktenzeichen 4 S 41/20 entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters, der bei einer Funkverkehrsübung Nazi-Vokabular benutzt hatte, wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden ist.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.11.2020 ergibt sich:
Das Land entließ den Polizeikommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit „Jude, ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 20. Februar 2024 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO sowie PKH -Beschluss vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO entschieden, dass die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 5/2024 vom 28.02.2024 ergibt sich:
Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er ... weiter lesen
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen.
Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Übernehmen Beamte oder Richter ein höheres Amt, haben sie auch sofort Anspruch auf mehr Geld. Die zweijährige „Wartefrist“ für hohe Besoldungsgruppen in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums und ist daher verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 10. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 BvL 1/10).
Nach dieser Regelung bekommen Beamte ab Besoldungsgruppe B 2 und Richter ab Besoldungsgruppe R 3 zwei Jahre lang noch die Vergütung der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe, ehe sie dann ihrer neuen Aufgabe entsprechend bezahlt werden. Die Grundvergütung in ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 27. September 2022 zum Aktenzeichen 7 L 2837/22.TR entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt.
Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 26/2022 vom 30.09.2022 ergibt sich:
Der Antragsteller hatte sich um Einstellung in den gehobenen Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz beworben. Der Antragsgegner lehnte seine Einstellung jedoch wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ab. Die Tätowierung mit den Begriffen im Zusammenhang mit der gewählten ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen 1 L 677/20 entschieden, dass ein Polizeibewerber, gegen den nach einer bereits erfolgten Einstellungszusage ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet wurde, keine Einstellung in den Polizeidienst verlangen kann.
Aus der Pressemitteilung des VG Aachen vom 08.10.2020 ergibt sich:
Ein 19-jähriger Antragsteller hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 01.09.2020 beworben und bereits im Jahr 2019 eine Einstellungszusage erhalten. Im August 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung ... weiter lesen
Wie im Arbeitsrecht , stellt sich im Beamtenrecht die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Beamte trotz einer Erkrankung und Abwesenheit in der Behörde, regelmäßig seinen Freizeitaktivitäten nachgeht.
Im entschiedenen Fall wurde einem Beamten eine Nebentätigkeit als Mitglied einer Tanz- und Showband genehmigt. Die Genehmigung umfasste eine Tätigkeit von maximal 8 Stunden pro Woche, nicht jedoch im Krankheitsfall. Gegen diese Bestimmung hatte der Betroffene mehrmals verstoßen. Der Dienstherr widerrief daraufhin die Nebentätigkeitsgenehmigung.
Selbst nach dem Widerruf und trotz Krankheit trat der Beamte weiterhin mit seiner Band auf. Hierauf reagierte der Dienstherr mit der ... weiter lesen
Das Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 14.08.2018 zum Aktenzeichen 3 K 2486/18.TR entschieden, dass ein Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt werden kann, weil dieser sich subjektiv mit dem „Reichsbürger-Spektrum“ identifiziere.
Mit seinem Verhalten habe der Polizeibeamte sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Dieser habe in mehreren an den Dienstherrn gerichteten Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und weder die Legitimation noch die Funktion seines Dienstvorgesetzten akzeptiere. Von ihm angekündigte Pflichtverletzungen, weil er sich insgesamt einer anderen Werteordnung verbunden fühle, habe ... weiter lesen