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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem „scharfen Schnitt“, von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1 a AEntG Der Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er war als Bauarbeiter bei einem portugiesischen Bauunternehmen beschäftigt, das für das beklagte Generalunternehmen Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin ausführte. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. ... weiter lesen
Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen Nach einem aktuellen Bericht des Onlineportals Der Westen haben sich der Betriebsrat und die Geschäftsleitung von BASF Personal Care and Nutrition auf die wichtigsten Eckpunkte eines Sozialplans geeinigt. Zur Folge hat dies wahrscheinlich, dass 400 Arbeitnehmer bei Cognis in Monheim Ihren Job verlieren werden. Die Entlassungswelle wird notwendig, nachdem der Konzern BASF das Chemieunternehmen Cognis übernommen hatte. Viele dieser Mitarbeiter sollen Änderungskündigungen erhalten mit dem Ziel, sie an andere Standorte des Konzerns zu versetzen. Dem Medienbericht zufolge wird ein Teil der Mitarbeiter ... weiter lesen
Erfurt. Wird eine ganze Abteilung oder ein ganzes Team an einen anderen Standort innerhalb einer Großstadt verlegt, handelt es sich nicht um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Dies wurde in einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Freitag, 4. März 2022, entschieden (Az.: 7 ABR 18/20). Die Mitentscheidungspflicht hängt demnach von der Gesamtheit aller Änderungen ab. Der Fall betraf eine Aktiengesellschaft, die im Jahr 2018 den Innendienst des Unternehmens umstrukturierte. Infolgedessen wurden in Berlin drei Teams bestehend aus 59 Mitarbeitern im Arbeitsbereich Disposition an einen anderen Standort verlegt. Dieser lag 12,1 km vom vorherigen Standort entfernt. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Krankheitsbedingte Kündigung bei alkoholkrankem Arbeitnehmer: Wenn das Alkoholproblem eines Arbeitnehmers den Grad einer Erkrankung erreicht, können Arbeitgeber, die über eine Kündigung nachdenken, nicht mehr auf verhaltensbedingte Kündigungsgründe zurückgreifen. In einem solchen Fall ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit entsprechend strengen Voraussetzungen erforderlich. Kündigung nur bei negativer Gesundheitsprognose: Maßgebliche Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung ist das Vorliegen einer sog. negativen ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Definition: Als Auszubildende gelten Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages im Rahmen der Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Rechte und Pflichten: Auszubildende haben zunächst Weisungen, die sich Rahmen der Berufsausbildung bewegen, zu befolgen. Dies gilt jedoch nicht für die Ausführung ausbildungsfremder Tätigkeiten. Bei der Ausführung der aufgetragenen Tätigkeiten hat der Auszubildende diejenigen Sorgfalt walten zu lassen, die von ihm aufgrund seiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Teilweise überprüfen Arbeitgeber in der Praxis nicht ganz genau, von wann bis wann ein Arbeitnehmer für sie tätig wird. Je nach Art der Tätigkeit, z. B. bei Außendienstmitarbeitern, soll dann der Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit dokumentieren. Wer hierbei falsche Angaben macht und wissentlich mehr Stunden angibt als er tatsächlich geleistet hat, begeht einen Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers und muss eine fristlose Kündigung befürchten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.10.2016 ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Deshalb hat ein von der beruflichen Tätigkeit vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf die weitere private Nutzung eines Dienstwagens, wenn ihm vor der Freistellung zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ein Dienstwagen überlassen worden war und er das Fahrzeug auch privat nutzen durfte. Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs, der dem Arbeitnehmer wegen der Freistellung als ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.12.2020 zum Aktenzeichen Sa 494/20 entschieden, dass eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung nicht geeignet ist, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen. Die fristlose Kündigung ist nicht mangels eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB unwirksam. Die Tatsache, dass die vom Kläger falsch aufgeschriebene Arbeitszeit nur wenige Minuten von der real geleisteten Arbeitszeit abweicht, lässt den Vertragspflichtverstoß der Verschleierung des Fehlverhaltens nicht in einem milderen Licht erscheinen. Denn bei der Frage der Wirksamkeit einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, wird sich wünschen, dass der Arbeitnehmer diese einfach akzeptiert und die Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Dann wird die Kündigung nämlich automatisch wirksam und kann in der Regel nicht mehr angegriffen werden. Hat sich der Arbeitnehmer aber, oftmals nach Beratung durch einen Anwalt, zur Kündigungsschutzklage entschieden – eine entsprechende Mitteilung kommt vom Gericht – ist es an der Zeit, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Kündigung auf Fehler überprüfen: Eine ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Bei Massenentlassungen dürfen auch Schwangere ausnahmsweise mit entlassen werden. Das hat am Donnerstag, 22. Februar 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Az.: C-103/16). Einen Vorrang für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes haben Schwangere dann nicht. Nach dem Urteil muss der Arbeitgeber der Schwangeren allerdings die Gründe der Massenentlassungen und auch die Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenen Arbeitnehmer ausgewählt wurden. Ende 2012 hatte die ein halbes Jahr zuvor verstaatlichte spanische Großbank Bankia die Schließung von über 1.000 Filialen angekündigt. Im Februar 2013 einigte sich das Unternehmen mit der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen