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Fortbildungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden häufig die Grundlage für eine berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers. Sie enthalten regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Verlassen des Betriebes, soweit der Arbeitgeber die Kosten zumindest anteilig übernommen hat. Zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In Anbetracht des von (auch internationaler) Konkurrenz geprägten Arbeitsmarktes hat eine Vielzahl von Arbeitnehmern heutzutage ein großes Interesse an der eigenen Fort- und Weiterbildung. Man verspricht sich davon Erhalt, ... weiter lesen
• Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Kündigungen durch den Arbeitgeber: o Betriebsbedingte Kündigungen (der Betrieb will sich verändern, z.B. Betriebsstilllegung), o Verhaltensbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten, z.B. unentschuldigt gefehlt) o Personenbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer ist nicht mehr geeignet, z.B. wegen langer Krankheit) • Man unterscheidet fristgemäße (ordentliche) und fristlose (außerordentliche) Kündigungen. Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich nur aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen möglich. Kündigungen müssen immer schriftlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorsicht bei der Verwendung In einem Muster lassen sich nicht alle Fragen klären, die ihm Einzelfall relevant sein können. Arbeitnehmern sollte bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag für sie oftmals mit erheblichen Nachteilen (z. B. Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld) einhergeht. Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, empfiehlt es sich daher dringend, einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu konsultieren. Vorschlag für einen Musteraufhebungsvertrag 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz wird zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen unterschieden, die sich hinsichtlich des Inanspruchnahmerechts des Arbeitgebers maßgeblich unterscheiden. Diensterfindungen: Bei einer Diensterfindung handelt es sich um eine Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, die entweder aus der dem Arbeitnehmer aufgetragenen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen. Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden und können von diesem in Anspruch genommen werden. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. In der Praxis wird ein häufiger Beweggrund für den Arbeitgeber, über eine Kündigung nachzudenken, darin liegen, dass er mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. Oftmals greift man dann aber doch, wenn möglich, zu einem anderen Kündigungsgrund, beispielweise einer betriebsbedingten Kündigung. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung gestaltet sich nämlich überaus schwierig. Darlegung einer Schlechtleistung oft schwierig Das beginnt schon mit dem Problem, was eigentlich als Schlechtleistung durchgehen soll. ... weiter lesen
Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam kündigen, muss er dies schriftlich tun. Dies kann er z.B. mit folgender Erklärung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“ Immer wieder kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Formulierung. Im entschiedenen Fall war sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht ganz sicher, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wahrscheinlich um besonders vorsichtig zu sein, hatte er folgende Formulierung gewählt: ... weiter lesen
Wenn ein sog. Betriebsübergang vorliegt, also ein Betrieb von einem anderen Unternehmer übernommen wird, gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch vom alten auf den neuen Inhaber über. Dies ist auch möglich bei dem Übergang eines Betriebsteils. Dass man hierbei aber genau auf die Details achten muss, macht das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.01.2012, AZ 17 Sa 61/11 deutlich. In diesem Fall ging es um einen Betrieb, der umfassende Sicherheitsdienstleistungen für einen großen Betrieb erbrachte, nämlich Betriebsschutz- und Objektleitung, Sicherheitsleitstelle, Besucherempfang, Ausweismanagement, Parkplatzverwaltung, Schließsysteme, vorbeugender Brandschutz, ... weiter lesen
Beim Autozulieferer Progress-Werk Oberkirchen (PWO) plant den Abbau von Arbeitsplätzen . PWO fertigt Metallteile für die Autoindustrie, beispielsweise den Träger für die Instrumententafel in den Fahrzeugen oder das Gerippe, das sich unter den Sitzpolstern verbirgt. PWO hat mitgeteilt, dass man 150 bis 200 der derzeit 1450 Arbeitsplätze (davon 200 Zeitarbeiter) am Stammsitz Oberkirch-Stadelhofen streichen will. Insgesamt hat PWO rund 3000 Beschäftigte. Der geplante Abbau entspricht etwa fünf Prozent der Belegschaft. PWO gibt an, dass man dort die Personalkosten bezogen auf die erwarteten die Umsätze in den nächsten Jahren reduzieren müsse. Der ... weiter lesen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Projektvertrag eines Freiberuflers ist möglicherweise unwirksam, wenn keine Karenzentschädigung zugesagt worden ist - eine Zusammenstellung der Rechtsprechung. Viele Freiberufler, auch neudeutsch Freelancer genannt, sind längere Zeite für einen Kunden tätig. Verbreitet kommt dies heutzutage in der boomenden IT-Branche vor, aber es gibt natürlich auch freiberufliche Buchhalter, Musiklehrer usw. Hier besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit, zu der ich an anderer Stelle bereits ausgeführt habe. Dies soll aber nicht mein heutiges Thema sein, sondern die Frage des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, das in vielen Verträgen enthalten ist. ... weiter lesen
Nach den im Gesetz abschließend aufgezählten Gesichtspunkten ist dann unter den vergleichbaren Arbeitnehmern derjenige zu ermitteln, den eine Kündigung am wenigsten hart treffen würde. Diesem „sozial stärksten“ Arbeitnehmer ist dann zu kündigen. Folgende ausschließliche Kriterien (sog. Sozialkriterien) sind vom Arbeitgeber zu berücksichtigen: Dauer der Betriebszugehörigkeit Lebensalter Unterhaltspflichten Schwerbehinderung In Betrieben, in denen ein Betriebsrat gewählt ist und die Betriebsparteien sog. Auswahlrichtlinien (vgl. § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes) vereinbart haben, sind dabei die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober Aktuellen Pressemeldungen zufolge droht 1400 Mitarbeitern aus Verwaltung und Bodenpersonal bei Air Berlin der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Dafür laufen einige wichtige Fristen, die ein sofortiges Handeln der Arbeitnehmer erforderlich machen. Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit Zunächst sollten sich Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, noch am selben oder am nächsten Werktag bei der ... weiter lesen