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In Deutschland sind Kündigungen von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber gesetzlich geregelt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Es gibt verschiedene Gründe, die einen Arbeitgeber dazu berechtigen, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Diese Gründe sind im Arbeitsrecht festgelegt und dienen dem Schutz beider Seiten , sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers . In diesem Ratgeber werde ich genauer darauf eingehen, wann ein Arbeitgeber in Deutschland einem Arbeitnehmer kündigen kann. Grundsätzlich besteht in Deutschland ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer , um diese vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Dieser Kündigungsschutz ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann. Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende ... weiter lesen
Es werden heute noch immer viele miteinander verwandte Arbeitsverträge geschlossen, die unbrauchbar sind. Dies sind sie aus grundsätzlich drei Gründen: 1. Diese Arbeitsverträge enthalten oft unwirksame Regelungen. Sämtliche Arbeitsverträge werden seit dem 1. Januar 2002 in die AGB-Kontrolle einbezogen. Diese Kontrolle (AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen) wird durch eine richterliche Untersuchung gewährleistet, die sich an den Paragraphen 304 bis 310 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) orientiert, um zu vermeiden, dass die Arbeitsbedingungen einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegeben werden. Dadurch erfuhren Arbeitnehmer eine ... weiter lesen
Der Kläger ist Teamleiter bei einem Paketzustellungsunternehmen, der Beklagten. Im September 2014 wurden vor dem Betriebstor Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. "die (Beklagte) behandelt uns wie Sklaven", den "Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und "(Beklagte) kauft sich unternehmerfreundlichen Betriebsrat". Die Beklagte wirft dem Kläger vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache im Oktober 2014 vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ... weiter lesen
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzte sich auch in 2010 und 2011 fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Berlin (Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.) ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, um so mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland- Pfalz geht hervor, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, den Arbeitsvertrag in die entsprechende Muttersprache ihrer Angestellten zu übersetzen. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer einen in deutscher Sprache formulierten Arbeitsvertrag unterschreibt, ist er demzufolge an diesen gebunden - auch wenn er nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Nach Auffassung des Gerichts soll auch dann nichts anderes gelten, wenn die Vertragskonditionen und -inhalte im Voraus ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen ... weiter lesen
• Aufgrund seines Weisungs- oder auch Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb näher bestimmen. • Dies gilt nur, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. • Der Arbeitgeber darf nur Weisungen erteilen, die billigem Ermessen entsprechen. Dazu gehört, dass alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden. • Sind die Grundsätze der Billigkeit gewahrt und wendet sich der Betroffene etwa nicht gegen die ... weiter lesen
Berlin (jur). Können Leiharbeiter vorübergehend nicht eingesetzt werden, darf die Zeitarbeitsfirma die angefallenen Minusstunden nicht von dem Arbeitszeitkonto des Beschäftigten abziehen. Eine einseitige Verrechnung dieser Stunden zulasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Donnerstag, 8. Januar 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 Sa 982/14). Das Risiko des Verleihers, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, dürfe im Rahmen eines Arbeitszeitkontos nicht auf den Leiharbeitnehmer verlagert werden, so die Berliner Richter in ihrer Entscheidung vom 17. Dezember 2014. Damit bekam eine Leiharbeiterin recht, ... weiter lesen
Kassel (jur). Haben Arbeitnehmer erfolglos zur Rettung ihres Arbeitsplatzes unter Vorbehalt auf Lohn verzichtet, muss eine noch vor Arbeitsende erfolgte Lohnnachzahlung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Nachzahlung für den Fall einer späteren Betriebsstilllegung etwa in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde, urteilte am Donnerstag, 24. August 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 16/16 R). Auch ausgezahlte Guthaben aus Arbeitszeitkonten können sich dem 11. BSG-Senat zufolge erhöhend auf das Arbeitslosengeld I auswirken. Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Halle, die bis zum 30. Juni 2012 in einem Unternehmen ... weiter lesen
Viele Arbeitgeber treffen mit ihren Arbeitnehmern sog. Zielvereinbarungen, in denen zusätzlich zu einem festen Gehalt bei Erreichen bestimmter Ziele eine variable Vergütung zugesagt wird. Bei Vertriebsmitarbeitern sind dies meist bestimmte Verkaufszahlen, es werden oft aber auch andere, nicht quantitativ messbare Ziele vereinbart, deren Erreichen dann vom jeweiligen Vorgesetzten festgestellt werden muss. Unzulässig ist jedoch auch eine Klausel, wonach die erfolgsbezogene Vergütung nicht ausgezahlt wird, wenn der Mitarbeiter unterjährig durch Kündigung ausscheidet oder aber das Arbeitsverhältnis bis zum Auszahlungsstichtag gekündigt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Urteilen vom ... weiter lesen