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Rechtsanwalt in Kirchenthumbach - Arbeitsrecht
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Jeder Arbeitnehmer kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber die Erteilung eines schriftlichen qualifizierten Zeugnisses verlangen (§ 109 GewO). Ein solches Zeugnis dient insbesondere der Information künftiger Arbeitgeber über den Arbeitnehmer, dem die Suche nach einer neuen Beschäftigung erleichtert werden soll. Es muss deshalb von einer Person unterzeichnet werden, die aus der Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung. Wird das Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, seinem gesetzlichen Vertretungsorgan oder im öffentlichen Dienst vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter unterzeichnet, ... weiter lesen
In der Regel gilt: Ohne Klage keine Abfindung! Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen. Für Arbeitnehmer geht es regelmäßig darum eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt und damit verbunden eine Leistungskürzung eintritt. Der Arbeitgeber zahlt die Abfindung damit der Arbeitnehmer geht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht interessiert mich bei der Vertretung von Arbeitnehmern, ob der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung Fehler gemacht hat. Führen diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht. Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Begründung in der Kündigung zu liefern. Hintergrund ist folgender: Der Arbeitnehmer wird sich in der Regel gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die muss ... weiter lesen
Der Betrieb eines Gefahrstofflagers, in dem für ein Automobilunternehmen Waren gelagert, kommissioniert und versandt werden, ist kein betriebsmittelarmer Betrieb, so dass ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen kann. Mietet ein Automobilunternehmen das Lager nebst den darin befindlichen Hochregalen, übernimmt es die bisherigen Standorte der Waren und stellt es - wie zuvor - die angeforderten Waren von Hand zusammen, geht der Betrieb über. Das gilt auch dann, wenn ein anderes Kommissionierungs- und Reservehaltungssystem angewendet wird. Das beklagte Automobilunternehmen unterhielt bis 1998 selbst ein Gefahrstofflager. Auf Grund einer Ausschreibung erteilte es der AS-GmbH - einem Speditionsunternehmen - den ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17.9.2020 zum Aktenzeichen 17 Sa 8/20 entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers , der im nicht unerheblichen Umfang unberechtigt Daten des Arbeitgebers gelöscht hat, rechtmäßig ist. Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss an ein Personalgespräch, in dem der Arbeitgeber den Wunsch äußerte, sich vom Arbeitnehmer trennen zu wollen, vom Server des Arbeitgebers Daten in erheblichem Umfang (hier: 7,48 GB), nachdem er sich von einer Mitarbeiterin (Einkäuferin) mit den Worten „man sieht sich immer zweimal im Leben“ verabschiedet hatte, rechtfertigt dies die ... weiter lesen
Psychische Leiden (z.B. Burnout) sind Presseberichten zufolge die 4.-häufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle in Deutschland. Die Tendenz ist nach einem Artikel der Berliner Zeitung vom 16.8.2011 steigend. Der Bericht informiert aber auch darüber, dass Führungskräfte der unteren und mittleren Ebene (leitende Angestellte) sich selbst unter enormen Druck setzen. Durchschnittlich an 8,3 Tagen gingen sie ins Büro, obwohl sie eigentlich ins Bett gehörten. Die mögliche Folge: Burnout-Syndrom. Der leitende Angestellte ist oft in einer Zwickmühle. Von ihm wird Enormes von den über ihm liegenden Leitungsebenen verlangt. Er wird regelmäßig an seinen Ergebnissen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 04.11.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 254/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft ankündigt, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Aus der Presseerklärung des ArbG Siegburg vom 11.01.2022 ergibt sich: Der Kläger war bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Der Kläger äußerte gegenüber seiner Kollegin nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten über diesen: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat festgestellt, dass Aussagen eines Arbeitnehmers im Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber diesen nicht ohne weiteres zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. 1. Im Ausgangsfall ging es um einen seit fast 30 Jahren bei derselben Firma beschäftigten Mitarbeiter (Beschwerdeführer; Bf). Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in der Auftragsabwicklung zum Nachteil der Öffentlichen Hand gegen seinen Arbeitgeber eingeleitet, in dessen Verlauf es auch zu diversen Gesprächen mit dem Bf kam. Dabei übergab der Bf unter anderem einen Ordner mit von ihm gesammelten Unterlagen. Das ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
1. Soweit nicht ausnahmsweise eine Befristung ohne Sachgrund zulässig ist, bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eines sachlichen Grundes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss. 2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender Arbeitskraftbedarf, b. Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, c. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (zum Beispiel bei Elternzeit), d. Eigenart der Arbeitsleistungen, e. Erprobung, Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Aufenthaltserlaubnis, Aus- und Weiterbildung, Studium, ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgerichts zu den Möglichkeiten einer Kündigung eines Orchestermusikers Stellung genommen. Will der Arbeitgeber das Orchester verkleinern, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Der Kläger, ein Hornist, war seit 20 Jahren als Orchestermusiker bei der Beklagten beschäftigt. Wegen der Kürzung bisheriger Subventionen entschloss sich der Arbeitgeber das Orchester durch Streichung aller Hornistenstellen zu verkleinern und das verbliebene Rumpforchester je nach Bedarf zu ergänzen. Der klagende Hornist erhielt deshalb die Kündigung und setzte sich vor dem ... weiter lesen
Köln (jur). Wer mit einer vermeintlichen Nebentätigkeit so viel verdient wie im Hauptberuf, hat jedenfalls steuerlich eine weitere Haupttätigkeit. Den für bestimmte Nebentätigkeiten gewährten Freibetrag können diese Steuerpflichtigen daher nicht beanspruchen, wie das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Dienstag, 27. März 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 15 K 2006/16). Dass im öffentlichen Dienst die Tätigkeiten als „Nebentätigkeit“ gemeldet werden müssen, spiele steuerlich keine Rolle. Unabhängig von den Einkünften gelten nach dem Kölner Urteil Vorträge eines Hochschulprofessors nicht als Neben-, sondern als ... weiter lesen