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Den Testamentsvollstrecker treffen zahlreiche Aufgaben und Pflichten, deren Wahrnehmung in Spanien oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme bei Spanienvermögen. Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger, so ist sowohl aus deutscher Sicht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) als auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) deutsches materielles Erbrecht anzuwenden (nicht zu verwechseln mit dem Steuerrecht, siehe unten). Dies betrifft auch die Testamentsvollstreckung. Pflichten des Testamentsvollstreckers Nach deutschem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling gelte aufgrund des ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
Der deutsche Testamentsvollstrecker und Spanienvermögen I. Anwendbares Recht und Aufgaben des Testamentsvollstreckers Das auf einen Erbfall anwendbare Recht - das sog. „Erbstatut" - beurteilt sich sowohl aus deutscher (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) wie auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Das Erbstatut regelt nicht nur die „gängigen" erbrechtlichen Fragen wie die des gesetzlichen Erbrechts, des Pflichtteilsrechts oder der inhaltlichen Wirksamkeit von Testamenten. Nach ihm beurteilt sich auch das Recht der Testamentsvollstreckung. War der Verstorbene also deutscher Staatsangehöriger, findet auf ihn deutsches Erb- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Hiervon könne es nach Ansicht des OLG auch keine Abweichung geben, sofern dies mit Willen und nach den Weisungen des Erblassers erfolge und die hergestellte Niederschrift von ihm unterschrieben worden sei. Es könne nur von einer Formgültigkeit des Testaments ausgegangen werden, wenn dieses ohne fremde Einwirkung und eigenhändig geschrieben worden sei. In dem zu entscheidenden Fall des OLG Hamm ging es um einen Erblasser, der im Alter von 71 Jahren verstorben ist. Die Antragstellerinnen beantragten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamm hatte zu entscheiden (Az.: 15 W 112/13), welche Rechtsstellung ein Vorerbe einnimmt, wenn die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen und der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass der Vorerbe in diesem Fall frei über den Nachlass verfügen kann. Nach Ansicht der Richter, wird der Vorerbe dann zum Vollerben. In vorliegender Angelegenheit setzte der Erblasser testamentarisch seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben ein und bestimmte weiter, dass die Vorerbin frei über den ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 24.2.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Testamentsvollstreckervermerk nicht in eine eingereichte Gesellschafterliste aufgenommen werden kann (Az.: II ZB 17/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der BGH führte aus, grundsätzlich dürfe das Registergericht prüfen, ob eine eingereichte Gesellschafterliste die Anforderungen, welche das Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) an diese stellt, erfüllt. Nach dem GmbHG müssen die GmbH-Geschäftsführer nach jeder wirksamen Veränderung hinsichtlich ihrer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. I-15 W 134/12) soll jetzt in einem Fall entschieden haben, in dem die beiden leiblichen Töchter des Ehemanns im Ehevertrag eines Ehepaares als Schlusserben eingesetzt worden sein sollen. Mit dem Tod des Vaters soll eine seiner zwei Töchter ihren Pflichtteil eingefordert haben. Damit soll die Andere als Schlusserbin übrig geblieben sein. In der Folgezeit soll die Ehefrau des verstorbenen Ehemannes den Ehevertrag zugunsten ihrer eigenen leiblichen Tochter abgeändert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In erbrechtlichen Angelegenheiten können nicht nur die emotionale Ausnahmesituation sondern auch die aufkommenden Rechtsfragen für Betroffene zu Problemen führen. Rechtsfragen können vor allem dann aufkommen, wenn der Erblasser ein Mietverhältnis eingegangen ist. In solch einem Fall ist es denkbar, dass das Mietverhältnis mit dem Erbfall auf den Erben übergeht. Es ist sodann für den Erben möglich, das Mietverhältnis fristgerecht zu kündigen. Bei den nach dem Tod des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie das OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) nun entschied, kann in Einzelfällen auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen um die Erbenstellung zu belegen. Aus der Entscheidung des OLG Naumburg ist zu entnehmen, dass in einigen Fällen, in denen das Originaltestament nicht auffindbar ist, auch die Fotokopie eines solchen ausreichen soll um die Erbeneigenschaft erfolgreich nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichtes sei in diesen Fällen wichtig, dass das Original zweifelsfrei vom Erblasser stamme und feststehe, dass das ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen