ERBRECHT
Erbrecht Florida – gibt es einen Pflichtteil?
Autor: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt
Das Erbrecht von Florida wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und kennt keinen Pflichtteil im Sinne des Deutschen Rechts. Werden Kinder und Ehegatte im Testament nicht bedacht, so müssen sie – auch wenn das Testament wirksam ist und nicht angefochten werden kann - aber nicht unbedingt leer ausgehen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechte von Kindern und Ehegatten bei einem Erbfall in Florida.
Wahlanteil des Ehegatten
Der Ehegatte hat einen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, sog. Wahlanteil (elective share), vgl. z.B. 732.201 ff. Florida Statutes. Der Wahlanteil beträgt 30% des zu Grunde zu legenden Nachlasses (elective estate).
Übergehen eines nicht geborenen Kindes
Für den Fall, dass ein Kind des Erblassers nicht ausdrücklich enterbt wird, sieht das Recht der meisten Bundesstaaten, z.B. Florida (732.302 Florida Statutes „Pretermitted children“), vor dass das Kind dennoch einen Anteil erhält. Das gleiche gilt oft für den Ehegatten (732.301 Florida Statutes „Pretermitted spouse“).
Weitere Informationen zum Erbrecht in Florida finden Sie in unserem Beitrag "Erbrecht Florida" und auf unserer Kanzlei Seite unter Erbrecht USA.