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Grundsätzlich besteht für jeden Kraftfahrzeugführer gemäß § 21a StVO während derFahrt eine Anschnallpflicht („Die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein“). Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen diese Vorschrift und kommt es infolge eines Unfalls zu Körperschäden bei jenem Verkehrsteilnehmer, muss er sich dieses verkehrswidrige Verhalten bei der Bestimmung der Haftungsquote anrechnen lassen. Der BGH hatte sich nunmehr in einer Entscheidung mit einer besonderen Konstellation zu befassen. In dem Sachverhalt hatte die spätere Klägerin nachts auf einer Bundesautobahn aus ungeklärten Umständen die Kontrolle ... weiter lesen
Naumburg/Berlin (DAV). Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (Az. 10 U 16/06). Durch ein allzu sorgloses Einfahren eines LKW auf die Autobahn kam es zu einem Unfall zwischen nachfolgenden Verkehrsteilnehmern. Der wesentlich langsamere LKW zwang einen auf der Autobahn fahrenden Autofahrer zu ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer aus reiner Nächstenliebe einen schwer Betrunkenen nach Hause fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem Fahruntüchtigen unter Umständen keinen Schadensersatz leisten. In einer solchen Hilfsaktion könne ein stillschweigender Haftungsverzicht des Alkoholisierten zu Gunsten des Fahrers gesehen werden, entschied das Landgericht Saarbrücken und bestätigte damit ein gleich lautendes Urteil der ersten Instanz. In der Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) übermittelt wurde, wollte der spätere Kläger nach einem Zechgelage stark angetrunken nach Hause fahren. Sein Bekannter - der spätere Beklagte - konnte ihn mit großer Mühe von diesem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Insassen von Kraftfahrzeugen. Insassen bekommen zukünftig auch dann Schadensersatz, wenn weder dem eigenen Fahrer, noch dem Unfallgegner ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Nach Auskunft der Deutschen Anwaltauskunft erhielten Fahrzeuginsassen keinen Schadensersatz, wenn beispielsweise bei einem Kreuzungsunfall nicht geklärt werden konnte, wer von den beiden Beteiligten bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren war. Nach dem neuen Recht wird in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem der Verletzte saß, dem Insassen den Schaden ersetzen und dabei sogar ... weiter lesen
In einigen Bundesländern – so wie in diesem Fall in Hessen – sind bei der Auswertung von Messungen Privatfirmen beteiligt. Dies spart der Behörde in der Regel Zeit und Geld für die Ausbildung der Messbeamten. Die Vorgehensweise verstößt aber zugleich gegen den Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 6. Januar 2006, wonach die Auswertung der Einsatzfilme ausschließlich durch die örtliche Ordnungsbehörde zu erfolgen hat. Die obergerichtliche Rechtsprechung (wie das OLG Frankfurt oder OLG Naumburg) sieht in diesen Fällen ein Beweisverwertungsverbot. Im vorliegenden Fall des Amtsgerichts Gelnhausen war ebenfalls eine Privatfirma an der Auswertung der elektronischen ... weiter lesen
Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. Gegen das Urteil wendete sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde und begründete dies damit, dass er vor der Messung längere Zeit auf einem Parkplatz eines Schwimmbads geparkt hatte und – nachdem er den Parkplatz wieder verlassen hatte – bis zur Messstelle kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passiert hatte. Zwar hatte er bei der Hinfahrt zum Schwimmbad unmittelbar vor dem Parkplatz ein Schild ... weiter lesen
SAARBURG/BERNKASTEL-KUES (DAV). Ein Kleinunternehmer ist nicht verpflichtet, den Schaden an einem seiner Autos ohne Einschaltung eines Anwalts geltend zu machen. Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe verstoße beispielsweise ein Taxiunternehmer nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, urteilte das Amtsgericht Saarburg. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitteilten, war ein Auto auf das Taxi des Klägers geprallt. Dieser schaltete zur Schadensregulierung einen Anwalt ein. Die gegnerische Versicherung zahlte zwar alle Schäden, verweigerte aber die Begleichung der Anwaltsrechnung mit dem Argument, der Fall sei ?sehr einfach gelagert?. Dem widersprach ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Wird ein Pkw gestohlen, in dessen Kofferraum der Besitzer Schlüssel und Fahrzeugpapiere versteckt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 11. März 2005 (Az: 20 U 226/04) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Eine Frau hatte ihren Pkw auf einem Parkplatz abgestellt, um Einkäufe zu erledigen. Während ihrer Abwesenheit wurde das Fahrzeug gestohlen. Die zuständige Versicherung erklärte, nicht zahlen zu müssen, da die Besitzerin Ersatzschlüssel und die Fahrzeugpapiere im Kofferraum versteckt hatte. Dagegen klagte die Frau. Entgegen der Auffassung des Landgerichts in der ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens. Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Zweifel an der richtigen Software Version haben, da diese erst im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt wurden. Auf unsere Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhielten wir zunächst folgendes Schreiben: ...zu dem Einspruch Ihres Mandanten vom 16.08.2010 wurde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt, ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit. Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
STENDAL (DAV). Bei ersten Anzeichen von Übermüdung sollte ein Autofahrer stoppen und seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er völlig ausgeruht ist. Wer nämlich trotz deutlicher Warnzeichen am Steuer einschläft und dabei einen Unfall verursacht, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen und wird für die Folgen haftbar gemacht. So entschied das Landgericht Stendal in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Fall. Ein Lkw-Fahrer war, obwohl er zuvor ausreichend geschlafen hatte, zwei Stunden nach Fahrantritt eingenickt, mit dem schweren Fahrzeug von der Straße abgekommen und umgekippt. Der Sachschaden betrug knapp 38.000 Euro. Die Kaskoversicherung zahlte ... weiter lesen