VERKEHRSRECHT
Ein 23 Monate altes ungebrauchtes Auto ist nicht fabrikneu
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Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße.
Der Umstand, dass solche Fahrzeuge kurz nach der Herstellung dieses Wagens nicht mehr produziert würden, ändere daran nichts.
Anders wäre es nur, wenn der Verkäufer den Käufer darauf hingewiesen hätte. Dann läge eine vom Regelfall eines Neuwagenkaufs abweichende Vereinbarung über die Beschaffenheit des PKW vor.
Augen auf beim Autokauf. Wenn man aber später feststellt, dass das gekaufte Auto nicht das ist, über das man sich mit dem Verkäufer, geeinigt hat ? beispielsweise ein Neuwagen ? hilft ein Verkehrrechtsanwalt in der Nähe.
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im DAV