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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen.
Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das Eintrittsgeld für das Hallenbad enthalten. Die Kurse werden überwiegend von ... weiter lesen
Nachdem der Bundestag den Weg frei für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gemacht hat, hagelte es aus dem konservativen Freistaat im Süden Deutschlands Kritik an der Entscheidung. Nach zwei Rechtsgutachten sieht die bayerische Staatsregierung allerdings keine Erfolgsaussichten mehr für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Bleibt die gleichgeschlechtliche Ehe dem Familienrecht nun dauerhaft erhalten?
Die Union im Wandel der Zeit
Nachdem Angela Merkel (CDU) den Weg für die Abstimmung bereitet hatte, entscheid sich der Bundestag in einer historischen Entscheidung mit 393 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. 225 der 226 ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen „Anderson“ zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist.
Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Während das Amtsgericht den Eltern Recht gab, teilte das Landgericht die Auffassung des Standesamts. In letzter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung des Landgerichts gebilligt.
Gesetzliche Regelungen über die Wahl des Vornamens gibt es nicht. Vornamen können daher grundsätzlich frei gewählt werden. Die Gerichte haben jedoch gewisse Regeln entwickelt, die die Freiheit der Namenswahl beschränken. So darf der Name das Kind nicht der ... weiter lesen
Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern
Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen.
Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
Straßburg (jur). Schulverweigernde Eltern müssen mit einem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts und der befristeten Unterbringung ihrer Kinder in ein Kinderheim rechnen. Bei einer angenommenen Kindeswohlgefährdung sind diese Maßnahmen als letztes Mittel gerechtfertigt und stellen keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte am Donnerstag, 10. Januar 2019, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 18925/15).
Im konkreten Fall ging es um die Eltern von vier Kindern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt. Diese wollten ihre zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder zu Hause unterrichten und verweigerten den ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03
1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart.
2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann.
BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, müssen sie mit dem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts rechnen. Denn die andauernde Schulverweigerung bedeutet eine Kindeswohlgefährdung, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 11. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 5 UFH 3/22). Dies gilt danach auch dann, wenn die Eltern die „Wissensvermittlung“ selbst zu Hause übernehmen. Denn der Zweck der Schulpflicht reiche weit darüber hinaus.
Im Streitfall war der Sohn als ältester von vier Kindern im September 2021 eingeschult worden. Bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2022 hatte er die Schule jedoch noch keinen einzigen Tag ... weiter lesen
Frankfurt, 01.07.13 - Bislang war es so, dass alleine Mütter nicht ehelich geborener Kinder das Sorgerecht für diese hatten. Dies bedeutete, dass nur sie alleine Entscheidungen für die genannten Kinder treffen durften und konnten. Väter nicht ehelich geborener Kinder hatten bislang nahezu keine Chance, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem sie auf Entscheidungen für das Kind vornehmen konnten. Es war die Mutter, die entschied, wo das Kind lebt, wo es zur Schule geht, welchen Kindergarten es besucht, welche Arztbesuche es vornimmt, welche Religion es ausüben soll usw.. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern als ... weiter lesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsschuldner, der durch pflichtwidriges, insbesondere strafbares Verhalten seinen Arbeitsplatz verliert, sich gegenüber dem Unterhaltsgläubiger darauf berufen kann, daß er infolge seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr in der bisherigen Höhe Unterhalt leisten könne:
Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Sie verlangen vom Beklagten den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der wieder verheiratete Beklagte ist schwerbehindert und war seit 1977 bei den Stadtwerken in M beschäftigt. Die Stadtwerke kündigten das ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu beurteilen.
Die seit 2001 geschiedenen Parteien hatten 1985 geheiratet. Der 1948 geborene Ehemann ist Unternehmensberater; seine sieben Jahre jüngere Ehefrau hatte vor der Ehe ein Hochschulstudium abgeschlossen und war als Archäologin tätig gewesen. 1988, zwei Jahre nach Geburt ihres ersten und rund ein Jahr vor Geburt ihres zweiten Kindes, vereinbarten sie Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt mit Ausnahme des Unterhalts der Ehefrau wegen Kindesbetreuung. Der Ehemann verpflichtete sich im übrigen, durch laufende ... weiter lesen
Nach dem Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht bereits dadurch,
„dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm die Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.“
Das Berufungsgericht (OLG Köln) war in seinem Urteil vom 23.03.2012 noch von einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht gem. § 1631 Abs. 1 BGB ausgegangen. Hierzu ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle.
Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil.
Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten.
Die Besonderheit ... weiter lesen