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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Frankfurt/Main (jur). Auch während eines freiwilligen sozialen Jahres können Eltern unterhaltspflichtig für ihr Kind sein. Nach einem am Mittwoch, 2. Mai 2018, bekanntgegebenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main besteht eine Unterhaltspflicht jedenfalls dann, „wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient“ (Az.: 2 UF 135/17)
Im Streitfall geht es um einen Sohn getrennt lebender Eltern, der bei seiner Mutter in Nordhessen lebt. Er wollte Altenpfleger werden und begann nach der Schule mit siebzehneinhalb Jahren zunächst ein entsprechendes freiwilliges soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz. Der Vater wollte hierfür ... weiter lesen
Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Wer mietfrei im Eigenheim lebt, hat sich beim Unterhalt einen Wohnwert anrechnen zu lassen. Dieser bestimmt sich bis zur Scheidung nach der Miete für vergleichbaren Ersatzwohnraum. Danach wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Ansatz gebracht.
Wer also bis zur Scheidung nicht auszieht, der hat entweder mehr Unterhalt zu zahlen oder bekommt weniger Unterhalt.
Von diesem Wohnwert können quasi nur noch die Kosten der Hausverwaltung und die Kosten des Geldverkehrs bei einer Eigentumswohnung abgezogen werden, bei einem Haus jedoch nicht.
Leistet der Bewohner des Eigenheims den Schuldendienst, kann dieser nach der neueren Rechtsprechung des BGH abgezogen werden, also Zins und Tilgung. Die ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Spendet privat ein Mann zur Zeugung eines Kindes per „Bechermethode“ seinen Samen an ein verheiratetes lesbisches Paar, kann er später für sich die Vaterschaft feststellen lassen. Nur wenn ein Kind mittels einer Samenspende aus einer Samenbank und künstlicher Befruchtung gezeugt wurde, kann der Samenspender nicht als Vater festgestellt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Dienstag, 24. Mai 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 11 UF 39/22).
Im konkreten Fall ging es um ein verheiratetes lesbisches Paar aus Baden-Württemberg. Um ihren Kinderwunsch erfüllen zu können, erklärte sich der Antragsteller zu einer privaten Samenspende ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein Kind eine gute soziale Bindung zu seinem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft nicht erfolgreich anfechten. Die Anfechtung ist dann „stets unbegründet“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 4. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 389/16). Das gilt danach auch, wenn der leibliche Vater ebenfalls eine enge Beziehung zu dem Kind hat.
Hintergrund des Streits sind die wechselnden Beziehungen einer Frau zu zwei Männern. Vom ersten Mann bekam sie zwei 2007 und 2011 geborene Söhne. Der Vater hatte nie mit der Mutter und den Kindern zusammengewohnt, hatte diese aber nahezu täglich ... weiter lesen
Anfang September dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf über das eingetragene Lebenspartnerschaftsgesetz erneut dem Nationalen Parlament der Republik Serbien vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, erstmals in Serbien eine gesetzliche Regelung für die Lebensgemeinschaft zweier volljähriger Personen gleichen Geschlechts zu schaffen. Das Gesetz hat das Ziel, den rechtlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu verbessern, indem es eine Reihe von Rechten und Pflichten einführt, die bisher für Ehepartner reserviert waren.
Der vorgeschlagene Gesetzestext regelt wesentliche Lebensfragen, wie das Recht auf Unterhalt der Partner, ihre Vermögensverhältnisse, Erbschaft, ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Eine geschiedene Mutter darf derzeit nicht mit ihrem Kind ohne Erlaubnis des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters in die Türkei in den Badeurlaub fahren. Wegen des Ausnahmezustandes nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei und der damit verbundenen politischen Lage müssen gemeinsam sorgeberechtigte Eltern auch gemeinsam über den Urlaub des Kindes dort entscheiden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. Juli 2016 (Az.: 5 UF 206/16).
Im entschiedenen Fall hatte eine geschiedene Mutter aus Offenbach im Januar 2016 einen Badeurlaub in der türkischen Region Antalya in den Monaten Juli und August ... weiter lesen
Der Ehegattenunterhalt
Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen.
Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss.
Folgende Unterhaltsansprüche gibt es:
Unterhalt wegen Kindesbetreuung
Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
Aufstockungsunterhalt
Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung
Die ... weiter lesen
Kein Unterhaltsausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer Ehefrau zu entscheiden, die im Wege der künstlichen Befruchtung von ihrem Ehemann ein Kind bekommen hat und wegen dessen Betreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
Die Parteien, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen konnten, hatten sich zu einer sogenannten homologen In-vitro-Fertilisation entschlossen, bei der Eizellen der Frau extrakorporal mit dem Sperma des Ehemannes befruchtet und später in die Gebärmutter der Frau implantiert werden sollten. Nachdem ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Verdacht des Jugendamtes über das Bestehen einer verbotenen Leihmutterschaft kann nicht automatisch die Wegnahme der Kinder von ihren vermeintlichen Eltern begründen. Ist die Elternschaft der vermeintlichen Eltern nicht geklärt, muss bei der Wegnahme gerade kleiner Kinder auch eine damit einhergehende Traumatisierung und Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 6. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1654/22). Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag eines Ehepaares auf einstweilige Anordnung statt.
Im Streitfall hatten am 2. Oktober 2019 die damals 56-jährige deutsche ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle.
Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil.
Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten.
Die Besonderheit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen