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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09).
I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ?
Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Eine Umgangsregelung zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und einem siebenjährigen Kind sollte den genauen Zeitraum der Betreuung festlegen. Bestimmt eine Regelung den Umgang des Vaters mit dem Kind „von Freitag nach der Schule“, kann der Mutter für einen verweigerten Umgang an schulfreien Tagen kein Ordnungsgeld auferlegt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Sonntag, 7. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 WF 29/23 ).
Im Streitfall ging es um getrennt lebende Eltern eines sieben Jahre alten Kindes. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind geregelt. Danach sollte der Vater alle 14 Tage „von Freitag nach der Schule bis ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die gesetzlich festgelegte Unwirksamkeit von Auslandskinderehen ist verfassungswidrig. Zwar darf Deutschland ein Mindestalter für die Gültigkeit einer Ehe festlegen, es müsse dann aber auch die Folgen der Unwirksamkeit regeln, etwa über Unterhaltsansprüche, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 29. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvL 7/18 ). Zudem müsse gesetzlich die Möglichkeit bestehen, dass mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes die betroffene Auslandsehe wieder fortgeführt werden kann. Damit erklärten die Karlsruher Richter eine Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig und unwirksam. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens ... weiter lesen
Fast schon im Regelfall streiten Eheleute nach der Trennung auch um die Frage, wie eine Steuerrückerstattung unter den Eheleuten aufzuteilen ist. Gleiches gilt natürlich, wenn im ungünstigeren Fall an das Finanzamt Beträge nachgezahlt werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Eheleute nach außen - also gegenüber dem Finanzamt - so genannte Gesamtschuldner sind. Dies bedeutet, dass das Finanzamt von jedem der Ehegatten den Gesamtbetrag anfordern kann. Im Innenverhältnis - also unter den Ehegatten - stellt sich dann die Frage, ob untereinander Erstattungsansprüche bestehen, wenn beispielsweise ein Ehegatte zunächst bei einer Steuerrückerstattung den gesamten Betrag erhalten ... weiter lesen
Nach dem Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht bereits dadurch,
„dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm die Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.“
Das Berufungsgericht (OLG Köln) war in seinem Urteil vom 23.03.2012 noch von einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht gem. § 1631 Abs. 1 BGB ausgegangen. Hierzu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Wegfall des Unterhaltsanspruchs einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines anderen Mannes
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob der
Unterhaltsanspruch einer nicht ver-heirateten Mutter gegen den Vater ihres
Kindes entfällt, wenn sie einen anderen Mann heiratet. Im Bereich des
nachehelichen Unterhalts ist in § 1586 BGB ausdrück-lich geregelt, daß der
Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Ehefrau, die wegen der Pflege und
Erziehung ihrer ehelichen Kinder unterhaltsberechtigt ist, entfällt, wenn
sie neu heiratet.
Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlaß der Geburt
gemäß § 1615 l BGB soll sie ... weiter lesen
Einem Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, kann von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 24.11.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.
Der 1988 geborene Antragsteller und die 1990 geborene Beteiligte sind getrennt lebende Eltern ihrer im Juli 2010 geborenen Tochter. Die elterliche Sorge steht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung allein der Mutter zu, ein Umgangsrecht hat der Vater, der zwischenzeitlich inhaftiert war, nicht. Der Vater ... weiter lesen
Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom Vater betreuten Kind aus früherer Ehe
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich im Rahmen seiner sogenannten Hausmann-Rechtsprechung erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang ein Elternteil, der in einer neuen Ehe die Haushaltsführung übernommen hat, gegenüber seinem Kind aus einer früheren Ehe, das vom anderen Elternteil betreut wird, Barunterhalt zu leisten hat.
Der 1991 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Mutter, einen monatlichen Unterhalt von 296 DM. Der Kläger lebt seit der Scheidung der Ehe seiner Eltern bei seinem Vater, der ihn betreut. Der Vater des Klägers ist ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Umgangsrecht des leiblichen Vaters mit seinem Kind. Auch wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf die dauerhafte Weigerung und psychische Widerstände und Ängste der rechtlichen Eltern zurückgeht, kann dem leiblichen Vater den Umgang mit seinem Kind untersagt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch, 10. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 20 UF 63/13).
Konkret ging es um einen Flüchtling aus Nigeria, der 2003 nach Deutschland einreiste. Er unterhielt kurz darauf eine Liebesbeziehung zu einer verheirateten Frau. Der Ehemann erfuhr davon im September 2004 und duldete zunächst die Affäre. ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Ein Umgangs- und Ergänzungspfleger darf bestimmte Ordnungsmittel beantragen, um im Konfliktfall das Umgangsrecht eines Elternteils durchzusetzen. Tut er das nicht, verletzt er nicht das Persönlichkeitsrecht des Elternteils, der Anspruch auf den Umgang hat . Dieser hat dann auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Oktober 2014 (AZ: I-19 U 45/14).
Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht für das 2006 geborene Kind, der Vater erhielt 2010 ein Umgangsrecht. Zugleich beschloss das Gericht, eine Ergänzungs- und Umgangspflegerin ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen