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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die gesetzlich festgelegte Unwirksamkeit von Auslandskinderehen ist verfassungswidrig. Zwar darf Deutschland ein Mindestalter für die Gültigkeit einer Ehe festlegen, es müsse dann aber auch die Folgen der Unwirksamkeit regeln, etwa über Unterhaltsansprüche, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 29. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvL 7/18 ). Zudem müsse gesetzlich die Möglichkeit bestehen, dass mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes die betroffene Auslandsehe wieder fortgeführt werden kann. Damit erklärten die Karlsruher Richter eine Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig und unwirksam. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens ... weiter lesen
Essen (jur). Die „Mütterrente“ ist nach Überzeugung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen verfassungsgemäß. Für vor 1992 geborene Kinder können Mütter oder auch Väter danach keine völlige Gleichstellung verlangen, wie das LSG in einem am Mittwoch, 27. Januar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 21 R 374/14).
1992 hatte das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgegeben, stärker die Nachteile bei der Rente auszugleichen, die Eltern meist durch die Kindererziehung entstehen. Der Gesetzgeber reagierte unter anderem mit einer besseren Anrechnung von Erziehungszeiten für seit Anfang 1992 geborene Kinder. Für sie werden nun drei ... weiter lesen
Die frühere Rechtsprechung verneinte in der Regel Ausgleichsansprüche nach Be-endigung der Beziehung. Der Grund lag darin, dass die Parteien durch die eher lose Beziehung gerade nicht rechtlich füreinander einstehen wollen. Diese Recht-sprechung wurde nunmehr soweit geändert, als der Bundesgerichtshof Ausgleichs-ansprüche bejaht, wenn Partner in ihrer Beziehung die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines gemeinsamen Vermögensgegenstandes einen gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen gemeinsam genutzt und ihnen auch gemeinsam gehören sollte. Hauptbeispiel ist der Fall, in dem ein Partner erhebliche Werte in die dem anderen Partner gehörende Immobilie investiert. Der BGH bejaht hier ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03
1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart.
2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann.
BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Ein Meilenstein der Rechtsprechung für Menschen- und Frauenrechte im Land.
Ein neuer Leckerbissen ausländischer Rechtsprechung schafft es sogar in die deutschen Medien: Indiens oberster Gerichtshof hat zu einer bisher traditionellen islamischen Methode der Scheidung entschieden. Während sich bei uns schon beim Lesen des Sachverhalts die Haare sträuben mögen, feiern Frauenrechtler im Lande und weltweit das Urteil als einen Meilenstein zur Gleichberechtigung der Frauen in Indien – dem diesbezüglich wohl rückständigsten Ort der Erde.
Scheidung per WhatsApp?
Es geht um die indische Tradition, sich von einer islamischen Frau durch Verstoßen zu trennen. Wie soll man ... weiter lesen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zu entscheiden. Die heute 50-jährige Klägerin, die mit dem Beklagten von 1968 bis 1997 verheiratet war, versorgte während der Ehe den Haushalt, betreute die 1979 geborene gemeinsame Tochter und war daneben halbtags als selbständige Fußpflegerin tätig. Die Eheleute lebten in einem ihr gehörenden Haus, welches sie 1998 verkaufte. Nach Ablösung von Schulden und Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Beklagten verblieb ihr ein Restkapital, aus dem sie Zinsen erzielt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts kann sie eine leichte vollschichtige ... weiter lesen
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin für die Zeit vor Feststellung der Vaterschaft des Sohnes
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum ein Großvater anstelle seines leistungsunfähigen Sohnes, dessen Vaterschaft 1999 festgestellt wurde, rückständigen Unterhalt für seine 1995 geborene Enkelin nachzahlen muß.
Das klagende Kind verlangt von seinem nach § 1607 BGB ersatzweise haftenden Großvater, der seit 1999 freiwillig laufenden Unterhalt zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt.
Nach bisherigem Recht konnte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur verlangen, wer den ... weiter lesen
Es herrschen in einigen Bereichen Unterschiede bei der Behandlung ehelicher und nichtehelicher Mütter, die der Gesetzgeber auch bewusst eingeführt hat. So auch bei der Frage der Unterhaltspflicht des Kindesvater, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in seinem aktuellen Beschluss aufführt.
Unterhaltanspruch auch nach Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit
Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zweier Eltern zugrunde. Bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes hatten sich die Eltern, die nicht verheiratet gewesen waren, wieder getrennt. Nach der Geburt kümmerte sich überwiegend die Mutter um die Versorgung des Kindes. Diese war nach der Elternzeit zunächst zu 50% und ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein Kind eine gute soziale Bindung zu seinem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft nicht erfolgreich anfechten. Die Anfechtung ist dann „stets unbegründet“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 4. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 389/16). Das gilt danach auch, wenn der leibliche Vater ebenfalls eine enge Beziehung zu dem Kind hat.
Hintergrund des Streits sind die wechselnden Beziehungen einer Frau zu zwei Männern. Vom ersten Mann bekam sie zwei 2007 und 2011 geborene Söhne. Der Vater hatte nie mit der Mutter und den Kindern zusammengewohnt, hatte diese aber nahezu täglich ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Will ein getrennt lebender Elternteil das Umgangsrecht mit seinem Kind gerichtlich klären lassen, muss er nicht vorab das Jugendamt um Vermittlung mit seinem Ex-Partner bitten. Das Familiengericht darf daher nicht pauschal den Antrag des Elternteils auf eine Umgangsregelung als „mutwillig“ ablehnen, nur weil das Jugendamt nicht zuvor konsultiert wurde, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Beschluss vom 7. Januar 2016 (Az.: 20 WF 209/15). Anders sei dies nur bei einem absehbaren Erfolg solcher Vermittlungsgespräche.
Konkret ging es um einen getrennt lebenden, nicht verheirateten Vater, der den Umgang mit seinem 2011 geborenen Kind gerichtlich festlegen lassen wollte. ... weiter lesen
Einem Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, kann von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 24.11.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.
Der 1988 geborene Antragsteller und die 1990 geborene Beteiligte sind getrennt lebende Eltern ihrer im Juli 2010 geborenen Tochter. Die elterliche Sorge steht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung allein der Mutter zu, ein Umgangsrecht hat der Vater, der zwischenzeitlich inhaftiert war, nicht. Der Vater ... weiter lesen