GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der allgemeine Schöpfungsgrundsatz findet seinen Ursprung im Urhebergesetz (UrhG). Der Grundsatz besagt, dass derjenige Urheber ist, der Schöpfer ist. Gerade bezüglich der Frage nach dem Urheber eines Filmes ist es ausschlaggebend und maßgeblich, ob diese Person einen schöpferischen Beitrag zu dem Film geleistet hat. Ein schöpferischer Beitrag liegt vor, wenn dieser eine persönliche geistige Schöpfung wiedergibt. Urheber eines Films können im Allgemeinen sowohl natürliche ... weiter lesen