Infos zum Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Die Grundlage des Verlagsrechts ist das Verlagsgesetz. Es regelt das Recht der Vervielfältigung von Literatur und Tonwerken sowie deren Verbreitung. Es gehört zu den urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Für gewöhnlich erteilen die Urheber dem Verlag das Verlagsrecht an einem Werk. Dies geschieht mit Hilfe eines Verlagsvertrages.
Das Verlagsrecht liegt zunächst beim Urheber. Da dieser selten in der Lage ist, sein Werk eigenständig zu publizieren, steht es ihm offen, dieses Recht an eine andere Person abzutreten. Dies kann auch ein Verlag sein. Wer das Verlagsrecht Inne hat, verfügt über die Berechtigung, das Werk in buchtypischer Form zu produzieren. Die Einzelheiten des Vertrages werden individuell ausgehandelt und in schriftlicher Form festgehalten. Die elektronische Einspeicherung jedoch bedarf einer separaten Vereinbarung. Sie ist nicht generell durch einen Verlagsvertrag abgedeckt.
Auch wenn der Inhalt eines Verlagsvertrages generell individuell gestaltet wird, sind im Verlagsgesetz allgemeingültige Vorgaben festgehalten. So verpflichtet sich der Verfasser zur Überlassung des Werkes. Im Gegenzug nimmt der Verleger die Pflicht auf sich, das Werk zu verlegen und zu verbreiten. Dies hat zweckentsprechend zu geschehen. Sind andere Vervielfältigungsformen vorgesehen, etwa als Hörbuch oder Theaterstück, so handelt es sich nicht um einen Verlagsvertrag gemäß Verlagsrecht. Bei Bedarf jedoch kann der Verlagsvertrag entsprechend verändert bzw. erweitert werden. Auch kann das Recht an weiteren Werken des Verfassers aufgenommen werden. Dies nennt sich dispositives Recht. Durch diese Vereinbarung entsteht ein Dauerschuldverhältnis zwischen Verfasser und Verleger. Es kann nur aus besonders wichtigen Gründen gekündigt werden.
Wer die Rechte seines Werkes an einen Vertrag übertragen möchte, damit dieses publiziert werden kann, ist gut beraten, bereits im Vorwege die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Verlagsrecht in Anspruch zu nehmen. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, wie das Werk erscheinen soll. Auch über die finanzielle Frage wird der Anwalt für Verlagsrecht Antworten parat haben. Ebenso ist es dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin für Verlagsrecht möglich, für den Mandanten entsprechende Informationen einzuholen, um diese optimal im zukünftigen Verlagsvertrag umzusetzen. Kommt es zum tatsächlichen Vertragsabschluß, so ist es am Anwalt für Verlagsrecht diesen für beide Parteien bestmöglich zu entwerfen und abschlussfähig zu formulieren. Kommt es im Nachhinein zu Verletzungen verschiedener Vertragselemente, ist eine Anwaltskanzlei für Verlagsrecht der beste Ansprechpartner, um die Einhaltung einzufordern. Besonders hinsichtlich des dispositiven Rechts kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen, die geklärt werden wollen. Sollten diese nicht außergerichtlich geklärt werden können, kommt es zum Verfahren beim Amtsgericht. Da jeder Vertrag individuell gestaltet ist, ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verlagsrecht unumgänglich, wenn man die rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen möchte.