Infos zum Rechtsanwalt für Kaufrecht
Die Grundlage des Kaufrechtes stellt der Kaufvertrag gemäß § 433 BGB dar. Dieser bezieht sich sowohl auf Gegenstände, etwa ein Auto, aber ebenso auch auf Rechte. So verpflichtet sich der Verkäufer durch das Akzeptieren des Vertrages dem Käufer den sogenannten Kaufgegenstand auszuhändigen und ihm somit das Eigentum daran zu übertragen. Der Käufer hingegen ist in der Pflicht, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Des Weiteren muss er den Gegenstand in Empfang nehmen. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsabschlüsse, bei denen es einer bestimmten Vertragsform bedarf. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Hauskauf. Denn hierbei ist eine notarielle Beurkundung notwendig, damit das Eigentum tatsächlich auf den Käufer übergeht und der Vertrag somit Gültigkeit erlangt. Auch für den Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Unternehmer sind gesonderte Regeln zu beachten. Diese wurden ins Leben gerufen, um die für gewöhnlich mit den Vorschriften nicht vertraute Privatperson vor einer eventuellen Übervorteilung des Unternehmers zu schützen. Ebenso wird der Gegenstand eines Mangels im Kaufvertrag behandelt. Grundlage hierzu ist § 434 BGB. Fehlen dem erworbenen Gegenstand ausdrücklich gewünschte bzw. schlüssig vereinbarte Eigenschaften, so besteht ein Mangel. Nach § 437 BGB stehen dem Käufer verschiedene Gewährleistungsrechte zur Verfügung:
• Rücktritt vom Kaufvertrag
• Minderung
• Nacherfüllung bzw. Reparatur sowie Nachlieferung
• Schadenersatz
• Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Auch diese Möglichkeiten unterliegen bestimmten Voraussetzungen, zu denen u.a. die Einhaltung von Fristen für die Meldung der Mängel sowie die Möglichkeit, dass der Verkäufer den Gegenstand seinerseits prüfen und die Mängel beheben kann, zählen.
Um seinen Mandanten in kaufrechtlichen Angelegenheiten kompetent vertreten zu können, ist es sinnvoll, dass sich der Rechtsanwalt für Kaufrecht auch mit Markenrecht, Vertragsrecht, aber auch dem Versicherungsrecht gut auskennt. Sehr schnell kann es zu Situationen kommen, in denen nicht mehr der Kaufvertrag, also das Kaufrecht, sondern etwa das Markenrecht oder gar das Versicherungsrecht betroffen sind. Wieder zeigt sich, dass ein Rechtsbereich alleine nicht unbedingt Bestand hat. Oft lässt sich die Situation nur durch Hinzuziehen anderer Rechtsbereiche klären. Dies weiß selbstverständlich jeder Rechtsanwalt für Kaufrecht und ist entsprechend vorbereitet. Um den Mandanten umsichtig und vollständig über die Sachlage zu informieren, wird er die Angelegenheit zunächst prüfen und die notwendigen Maßnahmen erklären, damit der Klient sämtlichen Schritten folgen und ihnen somit zustimmen kann.