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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 15.01.2013 (Az.: 4 U 874/12) entschied das Oberlandesgericht Koblenz zugunsten des Käufers eines Hauses mit Marderbefall im Dach. Die Verkäufer hatten beim Kauf dargelegt, dass ihnen kein versteckter Mangel des Hauses bekannt sei. Trotzdem entdeckte der Käufer einige Monate später Schäden an der Dachisolierung, welche auf Grund von Marderfraß und Marderkot verursacht worden waren. Der Einwand der Verkäufer basierte darauf, dass diese eine Teilsanierung des Daches ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Immobilienverkäufer müssen für die Beseitigung von Mängeln keine unverhältnismäßig hohen Kosten tragen. Das hat am Freitag, 4. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: V ZR 275/12). Anhaltspunkte für eine Grenze gaben die Karlsruher Richter dabei aber nur für erkannte Mängel mit prognostizierbaren Kosten. Die Grenze könnte dann beim Doppelten der durch den Mangel bedingten Wertminderung liegen. Konkret ging es um ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück in Berlin. Nach der Übergabe stellte die Käuferin fest, dass der Dachstuhl mit echtem Hausschwamm befallen war. Eine erste Sanierung kostete 90.000 Euro, was die ... weiter lesen
Eine Hausverwaltung soll die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung entlasten. Hierzu zählen auch die Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der darin getroffenen Beschlüsse. Dabei spielt die Aufstellung und Ausformulierung der Tagesordnung sowie auch die Formulierung der in der Eigentümerversammlung durch die Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse eine besondere Rolle. Gerade bei der Aufstellung der Tagesordnung und der Beschlussfassung in der Versammlung selbst bestehen erhebliche juristische Fallstricke, die oftmals aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit von dem Verwalter außer Acht gelassen werden, mit der Folge, dass in der Versammlung getroffene ... weiter lesen
VERMEIDBARE FEHLER IN SPANISCHEN IMMOBIILENANGELEGENHEITEN IMMOBILIENSCHENKUNG IM KLEID EINES KAUFVERTRAGES Spanischer Tribunal Supremo verkündet Nichtigkeit der Transaktion Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Ausländer eine Spanienimmobilie besitzt, unterliegt insoweit der entsprechenden spanischen Gesetzgebung. Wie in Deutschland und anderswo werden die Gesetze verbindlich durch die Gerichte interpretiert und in Urteilen oder Beschlüssen umgesetzt. Was die oberen Gerichte jeweils verlautbaren, ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil die Untergerichte an die Entscheidungen gebunden sind. Das jüngst erlassene Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Dezember 2009 hat die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ist ein zwischen einem Makler und einem Interessenten geschlossener Maklervertrag unwirksam, so hat der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf eine Provision. Voraussetzung hierfür wäre zunächst, dass der Makler als Kaufmann für den Interessenten tätig wird und dieser dies auch erkennen kann. Außerdem müsse das Tätigwerden des Maklers durch die zwischen den Beteiligten bestehende Beziehung gerechtfertigt sein, d.h. er dürfte aus Sicht des Interessenten nicht ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade in den letzten Jahren soll die Flaute in der Branche, Anleger von offenen Immobilienfonds frustriert haben. Die negativen Entwicklungen konnten der Erwartungshaltung der Anleger nicht standhalten. Anleger mussten schnell einsehen, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen würden, da beispielsweise die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet und mehrere offene Fonds auch geschlossen worden waren. In vielen Fällen sollen betroffene Anleger im Rahmen der Zeichnung des offenen Fonds unzureichend oder gar nicht ... weiter lesen
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises). Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
Trotz EU-Binnenmarkt und Rechtsvereinheitlichung bleibt es bei dem Grundsatz: Im Ausland gilt das nationale Ortsrecht der belegenen Immobilie. Daher bestehen Besonderheiten zum deutschen Immobilienrecht. Beispielweise herrscht in Italien das Konsensualprinzip mit der Folge, dass eine Eigentumsübertragung des Grundstücks bereits mit Kaufvertragsabschluss erfolgt. Die Eintragung der Grundstücksveräußerung ins Immobilienregister ist für die Eigentumsübertragung nicht zwingend notwendig. Nehmen wir einmal an, die Eheleute Meyer aus Deutschland, langjährige Italienliebhaber und der italienischen Sprache nur bruchstückweise mächtig, entdecken auf ihrer Toskanareise ein schön ... weiter lesen
Wollten Sie schon immer eine Immobilie in Polen kaufen? Es ist nicht immer so einfach, wie man denkt! Gemäß dem Gesetz vom 4. März 1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer wird grundsätzlich für den Erwerb einer Immobilie in Polen durch Ausländer – auch durch einen deutschen Staatsbürger – eine Genehmigung benötigt. Die obige Genehmigung wird in Form eines Verwaltungsakts durch den Innenminister herausgegeben, wenn der Verteidigungsminister keinen Wiederspruch einreicht. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken muss sich zusätzlich der Landwirtschaftsminister aussagen und auch keinen Widerspruch einreichen. Die obige Genehmigung wird auf ... weiter lesen
EU Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien in Dänemark ohne Genehmigung durch das Justizministerium erwerben. In der EU ist es verboten den Erwerb von Immobilien in einem anderen EU-Land zu behindern. Jedoch hat Dänemark besondere Regeln. Diese Regeln stammen aus der Zeit des Beitritts Dänemarks zur EU, als es Dänemark erlaubt wurde, besondere Regeln aufrecht zu erhalten. Die allgemeine Regel besagt, dass für Sie, wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Dänemark haben und früher auch nicht insgesamt 5 Jahre in Dänemark gewohnt haben, die Genehmigung des Justizministeriums erforderlich ist, um Immobilien in Dänemark zu erwerben. Das gilt auch für ... weiter lesen
Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten. Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden haben lassen. Darin wurde die Auflassung vereinbart und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt. Käufer und Verkäufer wiesen den Notar an die Auflassungserklärung enthaltene Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu ... weiter lesen