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Zum ersten Mai sind einige Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft getreten. Insbesondere wird nun ein Energieausweis für Gebäude, der über Energieeffizienz informiert, vorlagepflichtig. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Verstößen nunmehr ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000,00 EUR droht.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor einem guten Jahr hat unter anderem die Bedeutung des Energieausweises erheblich gestärkt. Annoncen für Immobilien müssen nunmehr bestimmte Angaben zum ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 15.01.2013, Az.: 4 U 874/12) entschied kürzlich zugunsten des Käufers eines Hauses mit Marderbefall im Dach. Die Verkäufer hatten beim Kauf erklärt, dass ihnen kein versteckter Mangel des Hauses bekannt sei. Dennoch entdeckte der Käufer einige Monate später durch Marderfraß und Marderkot verursachte Schäden an der Dachisolierung. Die Verkäufer wendeten ein, sie hätten bereits eine Teilsanierung des Daches vorgenommen und seien danach ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen