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Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Bozen (Südtirol)
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Kurzfassung Der Frühling naht, die Falten sollen weg. Verständlich. Doch für ein (kosmetisches) Hautlifting muss nicht jeder Preis gezahlt werden. Wird der Kunde durch die Behandlung krank, darf er sie sofort abbrechen. Für die ursprünglich vereinbarten weiteren Termine muss er dann auch nicht mehr finanziell aufkommen. So entschied jetzt das Landgericht Coburg. Es wies die Klage der Besitzerin eines Kosmetikinstituts überwiegend ab. Sie hatte von der die Behandlung abbrechenden Kundin verlangt, ihr die restliche Vergütung von rund 1.650 € zu zahlen. Diese habe aber den Vertrag zu Recht gekündigt, habe ihre Haut doch auf das Lifting allergisch reagiert - so das Gericht. Sachverhalt Um der Gefühle weckenden ... weiter lesen
Internet-System-Vertrag Unwirksamer Kündigungsausschluß und Vergütungsansprüche bei Kündigung LG Schweinfurt, Beschluss vom 27.07.2010, 24 S 42/10 Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 04.03.2010, III ZR 79/09, bereits festgestellt hat, dass es sich bei dem Internet-System-Vertrag um einen Werkvertrag handelt, hatte sich das Landgericht Schweinfurt in seiner Entscheidung vom 27.07.2010 mit Zahlungsansprüchen des Anbieters eines solchen Internet-System-Vertrages zu befassen, die dieser nach Kündigung des Vertrages geltend machte. Der Anbieter des sog. Internet-System-Vertrages sah in § 2 Ziff. 1 seiner Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen vor, dass ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Kauf einer fertiggestellten Eigentumswohnung nichtig ist, weil die Wohnung anders geschnitten als im Teilungsplan enthalten ist Kurzfassung Der Kauf einer bereits fertigen Eigentumswohnung ist nicht ohne weiteres nichtig, wenn der Zuschnitt der Wohnung vom Bauausführung und Grundbuch zugrundegelegten Teilungsplan abweicht. Solange die äußeren Grenzen der Wohnung mit dem Plan übereinstimmen, kann trotzdem wirksam ein Kaufvertrag geschlossen werden. Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt rechtskräftig bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Der Aufteilungsplan solle nur bestimmen, wie weit das Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer reiche und wo das ihnen allen gehörende ... weiter lesen