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Wer eine EC-Karte und einen Zettel mit der Geheimnummer mit in den Urlaub nimmt, obwohl er diese gar nicht benutzen wollte, handelt grob fahrlässig. Seine Bank haftet ihm deshalb nicht, wenn ein Dieb mit der Karte Geld vom Konto abhebt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am 5.2.2003 bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Mann aus dem Münsterland hatte die Karte nach seinen Angaben versehentlich mit in den Urlaub nach Mallorca genommen, obwohl er sie dort gar nicht nutzen konnte. Es handelte sich um die Karte für ein Konto eines Sportverbandes, das er als Treuhänder führte. Am Urlaubsort hatte er Karte und Zettel im Schlafzimmer räumlich getrennt voneinander aufbewahrt. Dort waren sie ihm offenbar gestohlen worden. An ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger werden durch die hohen Zinsen von Mittelstandsanleihen gelockt. Dabei besteht auch bei ihnen, genauso wie bei anderen Anlagenformen, das Risiko von Kapitalverlusten. Über Mittelstandsanleihen können mittelständische Unternehmen am Finanzmarkt Fremdkapital aufnehmen. Dafür geben sie Anleihen heraus und gewähren dem Anleger dadurch Rückzahlung des Geldes und Zinsen. Doch ob es überhaupt zur Rückzahlung des angelegten Geldes und Auszahlung der Zinsen kommt, hängt ... weiter lesen
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Das ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10 hat der Bundesgerichtshof dem kreativen Streben mancher Banken einen Riegel vorgeschoben. Er hat klargestellt, dass eine Bank für das Führen eines Darlehenskontos für einen Verbraucher kein Entgelt verlangen darf. Der BGH vertritt in seiner Entscheidungsbegründung die Auffassung, eine solche Kontoführungsgebühr in Bezug auf das Führen eines Darlehenskontos stelle kein Entgelt für eine darlehensvertraglich geschuldete Leistung des Kreditinstituts dar. Nur wenn dies der Fall wäre, so hätte eine solche Gebühr ihre Berechtigung. Vorliegend sei jedoch schon aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden deutlich, dass die Bank für ... weiter lesen
Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das neuerliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird es für Anleger ab sofort leichter, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die ... weiter lesen
Die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet waren die Investitionsobjekte des 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Über die Gesellschaft der MS HS Bach hat das Amtsgericht Lüneburg Ende April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16). Mindestens 20.000 Euro mussten sich die Anleger ihre Beteiligung an dem Hansa Treuhand Twinfonds kosten lassen. Bisher hat diese Investition nicht die erhofften Renditen gebracht. Wie auch andere Schiffsfonds geriet der HT Twinfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aufgebaute Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten machten der Branche das Leben schwer. 2013 benötigte die ... weiter lesen
Die P&R-Insolvenzverwalter haben nun vor kurzem mit zwei Pressemitteilungen über den aktuellen Sachstand informiert. So wurde mitgeteilt, dass nun auch die beiden anderen deutschen P&R-Gesellschaften, die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben. Gleichzeitig rufen die Insolvenzverwalte die Anleger zur Ruhe auf. Sie weisen darauf hin, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis sie sich einen hinreichenden Überblick verschafft haben werden. Daher ist auch in den nächsten Wochen und Monaten nicht zu erwarten, dass die Anleger die Möglichkeit haben werden, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Insofern ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahren bergen. So können Fragen dabei sein, die dazu dienen sollen, dass Anleger die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche nicht oder nur verzögert geltend machen. In der Vergangenheit konnten schließlich schon erfolgreich Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Lebensversicherer durchgesetzt werden. So entschied der BGH, nachdem ihm bereits mehrere Fälle ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical begünstigen die Anleger ganz deutlich. Mit diesen aktuellen Entscheidungen hat der BGH (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. Das Gericht kam in den Entscheidungen zu dem Schluss, dass ... weiter lesen
Mit mindestens 20.000 Euro konnten sich die Anleger an dem im Jahr 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds beteiligen. Das Geld könnte komplett verloren sein. Denn beide Fondsschiffe sind inzwischen insolvent. Nachdem über die Gesellschaft des MS HS Bach schon im August 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun auch die Gesellschaft des MS HS Bizet zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete das reguläre Insolvenzverfahren am 17. März 2017 (Az.: 47 IN 87/16). Für die Anleger des HT Twinfonds ist nun die traurige Gewissheit eingetreten, dass ihre Geldanlage ein Fehlschlag war. Wie bei vielen andere Schiffsfonds auch, machten sich die ... weiter lesen
Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / ... weiter lesen