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Experten-Ratgeber
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Karlsruhe (jur). Zahlen Verbraucher vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurück, darf die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen, muss dabei aber sogenannte Sondertilgungsrechte des Kunden voll einbeziehen. Sehen Formularklauseln in Darlehensverträgen vor, dass zukünftige Sondertilgungsrechte nicht im vollen Umfang zu berücksichtigen sind, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar, urteilte am Dienstag, 19. Januar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/14). Der XI.-BGH-Zivilsenat gab damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht. Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer die Sparkasse Aurich-Norden auf Unterlassung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 18.12.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Beweislast für die Erfüllung der Informationspflichten den Kreditgeber trifft (AZ.: C-449/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Nach der EU-Richtlinie 2008/48/EG muss der Kreditgeber den Verbraucher informieren, damit dieser basierend auf den Informationen eine fundierte Entscheidung über den Abschluss eines Kreditvertrages treffen kann. Dem Verbraucher muss im Rahmen der Information durch den Kreditgeber zudem ein Europäisches Standardinformationsblatt ausgehändigt werden und seine ... weiter lesen
Das Landgericht (LG) Ingolstadt entschied mit Urteil vom 03.06.2014, dass die Deutsche Bank ihre Kunden vor den Spread-Ladder-Swaps vorsätzlich falsch beraten hat und deshalb keine Verjährung der Schadenersatzansprüche vorliege. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.03.2011 (AZ.: XI ZR 33/10), zu erwarten. Der BGH hatte damals entschieden, dass die Deutsche Bank die Strukturierung des Spread-Ladder-Swaps gezielt zulasten des Kunden vorgenommen hatte, was der Kunde jedoch nicht erkennen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der jüngsten Vergangenheit forderten Fondsgesellschaften, welche auf den Betrieb eines Containerschiffes als Gesellschaftszweck ausgerichtet sind, gegenüber ihren Anlegern vermehrt die Rückzahlung bereits erfolgter Ausschüttungen. Zwei dieser Fälle lagen dem Bundesgerichtshof vor, der sie dem Anschein nach im Sinne der Anleger entschied (Urteile des BGH vom 12.03.2013, noch nicht veröffentlicht: II ZR 73/11 und II ZR 74/11). So sind Fondsgesellschaften eines Schiffsfonds als GmbH & Co. KG ... weiter lesen
Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von „freiwilligen“ Nachschusszahlungen beitragen. Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten wurden im Rahmen einer groß angelegten Razzia zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, verhaftet. Der Vorwurf: Die Entwicklung einer Art "Schneeballsystems". Die S&K Gruppe habe wohl zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystem installiert. Nun muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes". Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer groß angelegten Razzia sollen zahlreiche Tatverdächtige, so angeblich auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten, festgenommen worden sein. Der Vorwurf laute wohl, die S&K Gruppe habe zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen eine Art "Schneeballsystem" entwickelt. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müsse nun geklärt werden, ob tatsächlich ... weiter lesen
In der Vergangenheit galten Lebensversicherungen als attraktive Geldanlage und Möglichkeit der Vorsorge für das Alter. Diese Zeiten scheinen vorbei, wenn man einen Blick auf die Entwicklung des Garantiezinses in den letzten 25 Jahren wirft. Dieser ist sukzessive zurückgegangen und befindet sich nunmehr auf einem historischen Tief. Auch die Überschussbeteiligungen lassen nicht zuletzt in einer Niedrigzinsphase zu wünschen übrig. Sowohl herkömmliche Lebensversicherungen als auch fondsgebundene Verträge erweisen sich demnach nicht als die gute Kapitalanlage, als die sie propagiert wurden. Enttäuschte Kunden spielen daher häufig mit dem Gedanken einer vorzeitigen Kündigung. Nicht ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, daß eine Bank eine Klausel, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben, im Geschäftsverkehr mit Privatkunden in ihrem Preisverzeichnis nicht verwenden darf. Beide Vorinstanzen hatten die beanstandete Entgeltklausel gebilligt. Das Berufungsgericht hatte dies insbesondere damit begründet, daß die Benachrichtigung der Kunden in deren Interesse liege und daher ein berechtigtes Interesse der beklagten Bank an einer Vergütung anzuerkennen sei. ... weiter lesen