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Experten-Ratgeber
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Kreditnehmer, der durch Täuschung zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft bürgerlichen Rechts verleitet worden ist, kann nach den Regeln des sogen. Einwendungsdurchgriffs (§ 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz) jedenfalls solange die Rückzahlung des zur Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts erhaltenen Kredits nicht verweigern oder die Erstattung bereits an den Kreditgeber geleisteter Zahlungen verlangen, wie er den Gesellschaftsbeitrittsvertrag nicht gekündigt hat. Eheleute hatten die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages über 82.585 DM verlangt, den sie mit der beklagten Bank zur Finanzierung ihrer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR geschlossen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erklären: Gegen die Prospektverantwortliche, die "Debi Select Flex Fonds GbR" soll nun von dem Gericht ein erstes Prospekthaftungsurteil erlassen worden sein. Die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche sollen zur Rückabwicklung sämtlicher Beteiligungen verurteilt worden sein. Damit müsse die Beklagte den Anlegern zunächst sämtliche Einlagen zurückerstatten. Außerdem sollen die Anleger von sämtlichen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freigestellt werden. Das Urteil soll mit der Begründung ergangen sein, dass bei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen. Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
Wie es scheint hat das Amtsgericht Hamburg am 19.12.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rio Ardeche Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet (AZ.: 67a IN 498/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Eine Beteiligung an dem Vollcontainerschiff war seit dem Jahr 2006 möglich. Bereits in der Vergangenheit wurden die Erwartungen bzw. Versprechen an die Anleger aber offenbar nicht erfüllt, im Jahr 2012 erfolgten wohl nur ein Viertel der versprochenen Ausschüttungen. Nunmehr befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz, offenbar ohne Rettungsmöglichkeit. Es ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Bankkunden gestärkt. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Lastschriftabbuchungen, denen der Bankkunde widersprochen hatte und von seiner Bank die Rückzahlung der abgebuchten Beträge wünschte. Diese widersetzte sich dieser Forderung mit der Begründung, der Bankkunde habe diese Lastschriftabbuchungen durch sein Verhalten genehmigt. Der BGH hat in seine Entscheidung klargestellt, dass eine kontoführende Bank anders als bei einem Unternehmen bei einem Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen könne, dass Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft würden. Bei einem ... weiter lesen
Rund 240 Millionen Euro betrug das Investitionsvolumen des geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln. Nun ist die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig. Am Amtsgericht München wurde am 25. September 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken brachte den 2005 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Als zu Beginn des Jahres der Wechselkurs von Schweizer Franken und Euro entkoppelt und der Franken deutlich an Wert gewonnen hat, sind dadurch die Schulden des Fonds sprunghaft angestiegen. Schon zuvor waren die im Kreditvertrag vereinbarten Beleihungsgrenzen verletzt worden. Als auch noch ... weiter lesen
Ein Bericht des Handelsblatts vom 17.01.2018 lässt aufhorchen. Demnach haben Anleger über Finanzmakler, Anlageberater und Vertriebsleute bis zu EUR 300 Mio. der Picam-Gruppe von 2000 bis 3000 Anlegern zur Verfügung gestellt und warten nun auf Auszahlungen. Mehrere betroffene Anleger haben sich bereits bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gemeldet und rechtlichen Rat gesucht. Sie berichten, dass ihnen Renditen von 15 -20 % versprochen worden sind. Es wurden zwei Anlagemodelle angeboten unter denen die Anleger wählen konnten, zum einen ein „Secure“-Modell, bei dem nur mit einem Teil des Kapitals spekuliert und der Rest des Kapitals ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise hat ihre Spuren nicht nur in Deutschland hinterlassen, auch international ist die Branche betroffen. Zahlreiche Anleger von Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren tagtäglich mit schlechten Nachrichten konfrontiert worden. Doch ein besonders schwerer Schlag für Anleger ist es, wenn von diesen auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Unter gewissen Umständen könnte eine Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ... weiter lesen
Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept AG) erhielten neulich ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten Einlagenrückgewähr. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG, BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20 Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von „freiwilligen“ Nachschusszahlungen beitragen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital Reefer ... weiter lesen