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Einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge bei Verbraucherdarlehen benachteiligen den Verbraucher unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben und sind daher unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 28. April 2016 entschieden (Az.: 6 U 152/15). Die Bank hatte gegen dieses Urteil allerdings Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Wie der BGH am 20. Dezember mitteilte, hat die Bank die Revision nun aber zurückgezogen. Damit ist das Urteil des OLG Düsseldorf jetzt rechtskräftig. Das OLG hatte festgestellt, dass die Klausel zu Individualbeiträgen eine Preisnebenabrede sei, die der Inhaltskontrolle unterliege. Dieser ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil in zwei von vier Verfahren (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11), dass Anleger, die sich als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter an einem Fonds in Form einer Publikums-KG beteiligt haben, ein Recht darauf haben, die Namen und Anschriften der übrigen Gesellschafter zu erfahren. An Fondsgesellschaften können sich Anleger vielmals entweder als Kommanditisten oder als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter beteiligen. Im ersten Fall werden sie dann ... weiter lesen
Den Anlegern der Laurèl GmbH wird einiges abverlangt. Das Unternehmen legt Pläne vor, die Anleihebedingungen massiv zu beschneiden, u.a. sollen die Anleger auf einen Großteil ihrer Forderung verzichten. Am 16. November wäre die Zinszahlung für die Anleihe der Laurèl GmbH fällig. Das Unternehmen hatte die Anleihe 2012 mit einem Volumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Bei diesen Konditionen soll es aber nicht bleiben, wenn es nach den Plänen des Unternehmens geht. Zwei Tage vor der fälligen Zinszahlung sollen die Anleger über massive ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 21. 10.2014, dass sich im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom zum sog. "dritten Börsengang" ein Prospektfehler befindet (AZ.: XI ZB 12/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Es handelte sich vorliegend um eine Beschluss über Rechtsbeschwerden von Anlegern, die Rechtsmittel für ca. 17.000 Kläger eingelegt hatten, d.h. in einem Musterverfahren. Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz können Gegenstand des Musterverfahrens nur Vorfragen zu den einzelnen Klagen der Aktionäre sein, die verallgemeinert werden ... weiter lesen
Rund 260 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen German Pellets GmbH über Anleihen oder Genussrechte investiert. Der größte Teil des Geldes dürfte verbrannt sein. Für die Insolvenzmasse bleibt nur noch ein trauriger Rest von ca. 10 Millionen Euro. Demenentsprechend gering sind die Aussichten der Anleger auf eine halbwegs zufriedenstellende Quote im Insolvenzverfahren. Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde jetzt präsentierte, kamen zwar nicht mehr überraschend, sind aber dennoch absolut ernüchternd für die Anleger. Vieles deutet darauf hin, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren lediglich noch ein ... weiter lesen
Die gute Nachricht zuerst: Von einem Totalverlust sind die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH weit entfernt. Die schlechte Nachricht: Hohe Verluste drohen ihnen nach wie vor. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters könnte es nach derzeitigem Stand eine Insolvenzquote von rund 35 Prozent geben. Knapp 9000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro investiert haben, fürchten seit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH um ihr Geld. Bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg gab es zumindest insofern die gute Nachricht, dass das investierte Geld nicht komplett verloren ist. Wie der Insolvenzverwalter ausführte, sei ein zügiger Verkauf des ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.08.2015 entschied das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg, dass die Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkasse nicht rechtmäßig ist, da die Vorschrift der Bausparkasse kein Kündigungsrecht einräume (AZ.: 10 C 1154/15). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Wie bereits in Artikeln zuvor geschildert, kündigten insbesondere Ende 2014 bzw. Anfang 2015 eine Vielzahl von Bausparkassen hochverzinsliche Altverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da nach Ansicht der kündigenden Bausparkassen nach Ablauf von 10 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Diese Klauseln sollen bestimmen, dass die Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" gewähren. Die beiden Klauseln seien von zahlreichen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem im Jahr 2002 der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt wurde, soll oftmals mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben worden sein. Daran seien inzwischen Zweifel aufgekommen: Nach nur wenigen Ausschüttungen sollen die Anleger nach 2008 gar keine Zahlungen mehr erhalten haben, der Fonds habe wirtschaftliche Probleme. Die Finanzierung des Fonds soll zum Großteil durch Fremdkapital erfolgt sein. Inzwischen sei aber beispielsweise bereits die vereinbarte Beleihungsgrenze mit einer der ... weiter lesen
Insolvenzantrag statt Anleihegläubigerversammlung: Die Laurèl GmbH teilte am 14. November mit, dass sie unverzüglich einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen werde. Die geplante Gläubigerversammlung für die Anleihe-Anleger an diesem Tag wurde abgesagt. Hintergrund für den Insolvenzantrag ist die Absage eines chinesischen Investors. Dieser habe kurz zuvor mitgeteilt, dass er für ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb einer Insolvenz nicht mehr zur Verfügung stehe. Für das Modeunternehmen blieb damit offenbar nur noch, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für die Anleger, die insgesamt rund 20 Millionen Euro in die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bonner Immobilienkonzern steckt offensichtlich schon seit längerer Zeit in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Bis zum 30. Juli sollte gemeinsam mit den wichtigsten Gläubigergruppen ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Dies ist scheinbar nicht gelungen. Noch am gleichen Abend teilte die IVG Immobilien AG mit, dass "von drei Gläubigergruppen kein gemeinsames, die Interessen sämtlicher Stakeholder berücksichtigendes Konzept vorgelegt wurde." Daher könne auch die Hauptversammlung am 12. September ... weiter lesen
Das Kammergericht Berlin hat unlängst mit Urteil vom 21.01.2016 - 4 U 63/13 – über eine interessante, aber nicht gänzlich unübliche Konstellation in der Vermittlung von Kapitalanlagen zu entscheiden. Üblicherweise finden Beratungsgespräche zu Kapitalanlagen nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in den Wohnräumen des Anlegers oder in den Geschäftsräumen des Beraters statt. In dem von der KSR betreuten Fall haben sich Bekannte zufällig in einer Stammkneipe getroffen und bei einem Bier über Fragen der Geldanlage gesprochen. Einer von beiden ist als Anlageberater tätig gewesen und hat auf Nachfrage seines Bekannten nach guten Kapitalanlagen eine ... weiter lesen