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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens ... weiter lesen
Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Der Herbst ist da. Wir sammeln vor Begeisterung Pilze im Wald. Weniger freut uns der Pilzbefall in der eigenen Wohnung. Unabhängig davon, ob man Hausbauer, Käufer oder Verkäufer einer Wohnung, Mieter einer Wohnung oder deren Vermieter ist: In Zeiten des gedämmten Bauens (manche sprechen von „staatlich gefördertem Dämmwahn“) ist die Entstehung von Schimmelpilz an der Tagesordnung. Egal in welcher Position und Verantwortung man sich befindet: Letztlich geht es immer um die dieselben Fragen: Welcher Art ist der Schimmelpilzbefall? Welche Ursachen der Entstehung kommen in Betracht? Wer trägt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Die Mietpreisbremse im Hinblick auf die Maklergebühren gilt ab heute (1.6.2015). Nachdem bisher regelmäßig der Vermieter den Makler bestellt hatte und bei erfolgreicher Vermittlung der Mieter dann den Lohn zu zahlen hatte, wird nun das sog. Bestellerprinzip eingeführt: wer bestellt, der zahlt. Demnach muss künftig in der Regel der Vermieter den Makler bezahlen. Davon kann es aber unter gewissen Umständen auch Ausnahmen geben: Wird der Makler vom Mieter beauftragt und daraufhin dann tatsächlich tätig, indem er etwa Anzeigen schaltet, um eine Wohnung für den Mieter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. 12 U 51/09) entschieden, dass sich die Einordnung eines Mietverhältnisses als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis vor allem danach richten soll, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt. Dies könne sich sodann aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Maßgeblich für die Beurteilung kann dann auch ein unter Umständen vereinbarter Vertragszweck sein. Auch sei der wirkliche Wille der Parteien für die ... weiter lesen
Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Freiheit mit regelmäßigen Partys genießt. Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung belastet jeden, der in den angrenzenden Wohnungen wohnt. Nicht selten kann der Mieter nicht einschlafen oder wird durch den Lärm nachts geweckt. Das ist nicht nur unangenehm und belastend, sondern führt nicht selten auch zu ärztlich anerkannten Krankheiten, wie Schlafstörungen oder psychischen Leiden. Die ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich. Tipp für Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Vorliegend lesen Sie Teil 9 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. 9. Muster – Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung Absender: Alfred Mustermann und Elvira Musterfrau Vorlagenstr. 13 10117 Beispielstadt Empfänger: Anton Beispielsmann und Fridoline Lady Schemastr. 24 10453 Modellstadt Beispielstadt, den 14.12.2013 Widerspruch gegen Kündigung wegen Eigenbedarf vom 01.12.2013 ... weiter lesen
Die Kündigung einer Mietwohnung unter Berufung auf Eigenbedarf ist auch möglich, wenn der Vermieter diese nur als Zweitwohnung benutzen möchte - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.05.2014, 1 BvR 2851/13 Die Tendenz der Gerichte geht in den letzten Jahren dazu, an den Eigenbedarf des Vermieters bei der Kündigung von Wohnraum keine hohen Anforderungen zu stellen. Diesen Trend hat jetzt das Bundesverfassungsgericht fortgesetzt, indem es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Landgericht Berlin nicht zur Entscheidung angenommen hat. Der Fall mit dem Eigenbedarf Die Mieterin wohnte von 1987 bis 2013, also mehr etwa 26 Jahre lang, in der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Der Mieter braucht dann gar nicht zu renovieren. Er kann die Renovierung sogar vom Vermieter verlangen. Bundesgerichtshof aktuell: In einer Entscheidung vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10 bestimmt der Bundesgerichtshof, dass eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung „weiß gestrichen" zurückzugeben, unwirksam ist. Der Mieter, so die mittlerweise gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, darf bei Abgabe der Wohnung nicht in seiner Farbwahl nur auf eine Farbe beschränkt werden, auch nicht auf weiß. Denn ... weiter lesen
Nahezu alle Wohnraummietverträge enthalten Klauseln, in denen der Mieter während der Mietzeit oder bei Auszug verpflichtet wird, Schönheitsreparaturen (Streichen/Tapezieren der Wände, Anstreichen der Türen, Heizkörper) vorzunehmen. Solche Klauseln stellen in der Regel allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die von der Rechtsprechung voll überprüfbar sind und in vielen Fällen auch als unwirksam angesehen werden. Die folgende Aufstellung beschäftigt sich mit höchstrichterlich entschiedenen Fällen, in denen entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt wurden. Folge ist, dass die fälligen Schönheitsreparaturen dann vom Vermieter vorgenommen werden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. In den vergangenen Wochen gab es immer wieder teils schwere Unwetter, die zu dem ein oder anderen vollgelaufenen Keller und zum Teil auch Schlimmerem geführt haben. Dementsprechend angestiegen sind auch die Anfragen zum Thema Wassersachaden in der Wohnung. Was können und sollten Mieter tun, wenn sie bei sich in der Mietwohnung einen Wasserschaden haben? Mängelanzeige beim Vermieter: Wer entdeckt, dass es zu einem solchen Schaden gekommen ist, weil das Wasser irgendwie seinen Weg in die Wohnung gefunden hat, sollte zunächst unverzüglich den Vermieter darüber informieren. Wichtig: Diese ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des BGH vom 16. Januar 2008 – VIII ZR 222/06 –, juris. Das Problem ist jedem Mieter erkannt: mit der Zeit zeigen sich die ersten Mängel an der Wohnung, sei es ein tropfender Wasserhahn, die nicht funktionierende Heizung oder undichte Fenster. Die meisten Mieter vermeiden eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter bei kleineren Mängeln und beseitigen diese selbst. Liegen größere Mängel vor, versucht man den Vermieter zu erreichen oder den Hausmeisten anzurufen. Zahlreiche Vermieter reagieren auf entsprechende Anschreiben gar nicht. Irgendwann wird bei einigen Mietern der ... weiter lesen