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Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert. In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Stalking kann eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen, wenn das Opfer eine Arbeitskollegin ist. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -. Ausgangslage: Unangemessenes Verhalten gegenüber Arbeitskollegen führt auf lange Sicht sicher zu einer sozialen Ächtung des jeweiligen Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens. Inwieweit ein solches Verhalten den Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) berechtigt, ist im Einzelfall umstritten. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Eine entsprechende Vorwarnung (nicht Abmahnung) des Arbeitgebers an den betroffenen Arbeitnehmer die Kontaktaufnahmen mit einer sich belästigt fühlenden ... weiter lesen
Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein so genanntes Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Der Arbeitgeber hat dabei mit Zustimmung und Beteiligung des Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen und Hilfen neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, der im Hinblick auf sein konkretes Krankheitsbild weniger beanspruchend ist, oder aber dass ihm technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die ... weiter lesen
Rückzahlungskauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtung, sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Zum einen liegt dies daran, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nicht besonders motiviert ist, Rückzahlungen zu leisten. Zum anderen daran, dass diese Klauseln in sehr vielen Fällen aus den verschiedensten Gründen unwirksam sind. So ist zum Beispiel eine Klausel im Arbeitsvertrag, bei dem es sich regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer undifferenziert zur Rückzahlung verpflichtet. Häufig findet sich ... weiter lesen
Münster (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen bleibt weiter ohne Präsidenten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Besetzung der Präsidentenstelle am LSG mit Beschluss vom Dienstag, 24. Juli 2018, vorläufig gestoppt (Az.: 1 B 612/18). Denn der ausgewählte Bewerber hätte wegen seiner fehlenden Erfahrung als Sozialrichter nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden dürfen. Das nordrhein-westfälische Justizministerium unter dem damaligen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte seinen Parteifreund, den Ministerialdirigenten Andreas Christians für den LSG-Präsidenten-Posten auserkoren. Nach dem Regierungswechsel hielt der neue ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 24.09.2019 zum Aktenzeichen 22 Ta 58/18 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Bundesland einem Rechtsstreit beitreten kann, in dem es um die mögliche Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes geht und ein föderaler Haftungsanspruch der beklagten Kommune gegen das Bundesland in Betracht kommt. Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Zwischenurteil vom 11.04.2018 zum Aktenzeichen 1 Ca 37/17 den Beitritt des Landes Baden-Württemberg als Streithelfer des Beklagten zugelassen. In der Hauptsache streiten die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den allgemeinen Arbeitsbedingungen ist der Hinweis im Arbeitsvertrag erforderlich, dass Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Ansonsten könne der Arbeitgeber keine vorbehaltlosen Änderungen dieser Zahlungen vornehmen. Eine genaue Bestimmung der Anteile der Sonderzahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei aus diesem Grunde erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) mit seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint. Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen
Als Arbeitgeber ist es manchmal notwendig, schwierige Entscheidungen zu treffen . Eine davon ist die Entscheidung, einem Mitarbeiter zu kündigen . Eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein und nur in bestimmten Situationen in Betracht gezogen werden. In diesem Leitfaden werden wir Ihnen helfen zu verstehen, wann es angemessen ist, einem Arbeitnehmer zu kündigen, basierend auf personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen . Personenbedingte Gründe für eine Kündigung : Personenbedingte Gründe beziehen sich auf Faktoren, die mit dem Arbeitnehmer selbst zu tun haben und die die Erfüllung seiner Arbeitspflichten beeinträchtigen. Dazu gehören zum Beispiel: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Annahme oder Forderung von Schmiergeld sind Kündigungsgründe: Wer Schmiergeld etwa von Geschäftspartnern des Arbeitgebers annimmt oder gar fordert, kann deshalb gekündigt werden. Ob zuvor eine Abmahnung erforderlich ist oder gar eine fristlose Kündigung wirksam wäre, ist dann abhängig vom jeweiligen Einzelfall und der Schwere des Vertragsverstoßes. Sozial adäquates Verhalten kann ausgenommen sein: Es kann jeweils eine gewisse Grenze sozial adäquaten Verhaltens geben, wenn Auftraggeber / Geschäftspartner des Arbeitgebers z.B. Kugelschreiben verteilen oder zum Geburtstag Pralinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenz macht, sei es durch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers oder durch selbständige Tätigkeit, dem droht eine (fristlose) Kündigung. Tätigkeit für Konkurrenten des Arbeitgebers Bei einem Tätigwerden für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers droht dem Arbeitnehmer auch dann eine Kündigung, wenn der Arbeitsvertrag kein ausdrückliches Verbot der Konkurrenztätigkeit vorsieht. Dazu das Hessische Landesarbeitsgericht: Einem Arbeitnehmer ist während des ... weiter lesen
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung Der beklagte Verein ist eine Unterstützungskasse, die die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer eines großen westdeutschen Automobilherstellers zu erfüllen hat. Der Kläger war im Automobilwerk seit 1976 als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Seit dem 1. Februar 1995 ist er erwerbsunfähig. Neben der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht er von dem Beklagten eine betriebliche Invalidenrente. Für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1993 eingestellt wurden, sieht die Versorgungsregelung vor, daß die Invalidenrente für die ersten zehn Dienstjahre 10 % der pensionsfähigen Bezüge beträgt; für die folgenden Dienstjahre sollen Arbeiter ... weiter lesen