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Rechtsanwalt in Schweiz
Über Rechtsanwälte in Schweiz
Die Schweiz grenzt an Deutschland und somit überqueren täglich unzählige Deutsche die Grenze, entweder um in der Schweiz zu arbeiten, oder um den Tag im deutschen Nachbarland zu verbringen. Dass man hierbei oftmals schneller als einem lieb ist mit dem Schweizer Gesetz in Konflikt geraten kann, ist leider oftmals nicht zu vermeiden. In diesem Fall ist es angebracht, sich an einen Anwalt in der Schweiz zu wenden. Wie auch in Deutschland, so kann auch ein Anwalt in der Schweiz eine umfangreiche juristische Ausbildung vorweisen.
In der Schweiz darf nur derjenige als Rechtsanwalt tätig sein, der ein kantonales Anwaltspatent besitzt, wofür jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen. So sind der Abschluss eines Jurastudiums, ein Schweizer Praktikum von mindestens einem Jahr sowie eine theoretisch-praktische Prüfung der juristischen Fähigkeiten erforderlich. Die Anforderungen für das Anwaltspatent sind in der Schweiz nicht einheitlich geregelt und können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein, insbesondere, was die Dauer der schriftlichen und mündlichen Prüfungen betrifft. Der Master-Abschluss ist erforderlich, um in der Schweiz zur Anwaltsprüfung zugelassen zu werden.
Die Schweizer Gesetzgebung, was die Organisation der Gerichte, das Gerichtsverfahren sowie die Rechtsprechung betrifft, obliegt den insgesamt 26 Schweizer Kantonen. Rechtsanwälte in der Schweiz werden durch die einzelnen Kantonen zugelassen, von denen jeder sein eigenes Anwaltsregister führt. Rechtsanwälte müssen sich im Anwaltsregister des Kantons eintragen lassen, in welchem sie eine Geschäftsadresse besitzen. Mit der Eintragung in das Anwaltsregister sind sie dann berechtigt, die Interessen ihrer Mandanten in der gesamten Schweiz und vor allen gerichtlichen Instanzen zu vertreten. Nur im Ausnahmefall (z. B. Strafprozess, Bundesgerichtsverfahren) besteht vor Schweizer Gerichten ein Anwaltszwang. Allerdings besteht in Strafangelegenheiten ein Anspruch auf die Stellung eines Pflichtverteidigers, dessen Zuteilung bei einer Untersuchungshaft nach zehn Tagen von Amts wegen erfolgt.
Das Honorar kann zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbart werden. Lediglich die Anwaltskosten, die in einem Verfahren durch das Gericht festlegt werden, sind geregelt. Die Schweizer Gerichte können einen Kostenvorschuss vom Kläger verlangen. Sofern der Kläger obsiegt, muss er dulden, dass die Gerichtskosten von seinem Vorschuss abgezogen werden. Diese muss er dann vom Beklagten zurückfordern.







Rechtsgebiete in Schweiz
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