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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17 Es klingt wie aus einem Hollywood-Film entsprungen, doch auch der deutsche Strafprozess kennt die Beteiligung juristischer Laien. Dabei handelt es sich unterdessen nicht um eine Jury, wie sie aus besagten Streifen bekannt ist, sondern um das sogenannte Schöffenwesen. So existiert unter anderem am Amtsgericht das Schöffengericht. Nach § 29 GVG wird jenes aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei Schöffen gebildet. Zuständig sind diese für alle die Amtsgerichte betreffenden Strafsachen, soweit nicht der Strafrichter entscheidet. Beim Landgericht sind Richter in der großen sowie kleinen Strafkammer ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB) Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail. Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Straßburg (jur). Eine fünf Jahre und acht Monate dauernde Untersuchungshaft stellt nicht automatisch eine Menschenrechtsverletzung dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Donnerstag, 6. November 2011, verkündeten Urteil entschieden und damit die Beschwerde des in Hagen lebenden staatenlosen Faruk Ereren als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 67522/09). Ereren wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angeklagt, ein führendes Mitglied einer Terrororganisation, der türkisch marxistisch-leninistischen „Revolutionären Volksbefreiungpartei-Front“ (DHKP-C), zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ... weiter lesen
Hamm (jur). Eine Zwangsmedikation von Untersuchungsgefangenen in Nordrhein-Westfalen ist bis auf Weiteres rechtswidrig. Die gesetzlichen Grundlagen sind hierfür viel zu unkonkret, rügte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 31. März 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 5 Ws 88/16). Parallel hatte das Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken an der Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter geäußert. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die rheinland-pfälzischen (Beschluss vom 23. März 2011, Az.: 2 BvR 882/09; JurAgentur-Meldung vom 15. April 2011) und die baden-württembergischen (Beschluss vom 12. Oktober 2011, Az.: 2 BvR 633/11; ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Teilt ein Gericht einem Anwalt den Termin einer Anhörung zu einem Haftantrag mit, darf dieser nicht zu kurzfristig stattfinden. Dem Anwalt muss Gelegenheit gegeben werden, zum Anhörungstermin pünktlich erscheinen zu können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 18. August 2014, veröffentlichten Beschluss vom 10. Juli 2014 (Az.: V ZB 32/14). Das Recht des Anwalts auf Teilnahme an der Anhörung kann auch nicht durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme gewahrt werden, so der V. Zivilsenat des BGH. Hintergrund des Rechtsstreits war die Abschiebung eines Georgiers, der in Deutschland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig. Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. In aktuellen Medienberichterstattungen ist gegenwärtig zu lesen, dass RTL 2 am 7. Oktober um 20.15 Uhr kurzfristig die erste Folge derSendereihe „Tatort ... weiter lesen
Schranken bei der Kontrolle eines Besuchers von Strafgefangenen durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, hier: Besuch durch die Verteidigerin Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 13.01.2004, Az: Ws 678/03 1. Zum Einsatz eines Metalldetektorrahmens und einer Metallsonde sowie zu weiteren Durchsuchungsmaßnahmen beim Besuch von Strafgefangenen durch eine Verteidigerin (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 7.7.2001 VAs 567/01, abgedruckt in StV 2002, 669) 2. Unzulässigkeit des Durchblätterns der Handakten StVollzG §§ 24 Abs. 3, 26 S. 3 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../b_ws678_03.pdf weiter lesen
1. Verschiedene Arten von Führungszeugnissen Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) regelt detailliert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird. Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= so genanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Ein Führungszeugnis Belegart O ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten, der von Beruf Rechtsanwalt ist, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in einem anderen Strafverfahren den vormaligen NPD-Vorsitzenden Deckert verteidigt und dort einen Beweisantrag gestellt, mit dem er den früheren Bundespräsidenten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den vormaligen Bundeskanzler als Zeugen dafür benannte, daß es "primär massive politische Interessen" seien, "welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, "und zwar nicht einmal in erster Linie diejenigen der überlebenden Juden und deren Abkömmlinge oder gar des Staates Israel, sondern vor allem diejenigen" der "eigenen ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft. Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage. Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen