Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 4 verschiedene Anwälte aus Mannheim zum Schwerpunkt „Steuerstrafrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
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BGH, Urteil v. 2.9.15, 1 StR 239/15
Das Umsatzsteuerkarussell trat als Schleuser von Waren aus dem EU-Ausland an inländische sogenannte missing trader auf. Letztere führten die Umsatzsteuer für diese Waren nicht ab, was es ihnen ermöglichte besagte Waren zu günstigeren als den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Diese Vorgehensweise blieb lange unbemerkt, da die Waren in der Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand eine Weiterleitung ins europäische Ausland statt.
Der BGH befasste sich nun abermals mit dem Vorsteuerabzug – dieses Mal in Bezug auf das Umsatzsteuerkarussell. Dabei bestätigte das Gericht die bisherige ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2018 – 1 StR 331/17
§ 266a StGB soll die Schwarzarbeit bekämpfen. Er dient gleichermaßen dem Schutz des Arbeitnehmers sowie des Kollektivs der Solidargemeinschaft. Darin heißt es: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Viele Arbeitgeber dürften sich nicht bewusst sein, dass sie eine Straftat mit einem derartigen Strafrahmen begehen, wenn sie jemanden „schwarz“ beschäftigen. ... weiter lesen
Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtige r nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, dass mit der unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung und der Steuerverkürzung bereits mehrere Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung nach § 370 AO genannt werden.
Der Anwendungserlass zur AO (AEAO) soll ... weiter lesen
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sollen erneut erheblich verschärft werden. Am 27.08.2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung.
Geplant sind insbesondere:
- die steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge aus Staaten, die weder der EU noch der EFTA angehören (demnach insbesondere nicht betroffen: Schweiz)
- die Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige durch die Aufnahme der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Das Land Rheinland-Pfalz hat wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Den Steuerfahndern soll diese Steuer CD schon letztes Jahr angeboten worden sein. Nach einer vorherigen Prüfung der Daten soll sich das Land letztlich dazu geeinigt haben, die besagte CD zu kaufen. Zudem sollen sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen an dem Kauf beteiligt haben. Konkret soll es sich um eine Summe von ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11. 2016 - 1 StR 492/15
Für das Betäubungsmittelstrafrecht ist der Grenzwert der geringen Menge eines Betäubungsmittels von enormer Bedeutung. Sie entscheidet bei § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 BtMG in vielen Fällen über die Strafbarkeit . Bei der geringen Menge handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist durch Auslegung zu konkretisieren. Da im Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bestimmtheitsgrundsatz gilt, der gerade im Strafrecht besondere Bedeutung genießt, bedarf es für die Strafbarkeit aber genauer Grenzwerte.
Der Gesetzgeber hat dabei keine Festlegung getroffen und stattdessen der Praxis und Lehre ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 17.09.2015, 10 CS 15.1435
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass Bargeld zur Abwehr von Gefahren durch das Zollfahndungsamt auf Grundlage des § 32 b ZFdG sichergestellt werden kann. Die Beschwerde des Angeklagten gegen dieses Vorgehen und die dem zugrunde liegende Sicherstellungsverfügung des Zollfahndungsamtes hatte somit keinen Erfolg.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Sicherstellung von Bargeld zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Voraussetzung dafür ist, dass das entsprechende Geld im Zusammenhang mit Straftaten Verwendung finden soll. Diese beabsichtigten Straftaten müssen einen Schadenseintritt prognostizieren, der in hohem Maße ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 11.06.2012 einen Hintermann einer Bande von Umsatzsteuerhinterziehern unter anderem als Mittäter in fünf Fällen der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision war insoweit erfolgreich, als der Schuldspruch hinsichtlich dieser Taten von Mittäterschaft zur Beihilfe herabgestuft wurde (BGH, Urt. v. 09.04.2013 – 1 StR 586/12).
Das Landgericht hatte vertreten, daß der Hintermann als Mittäter zu bestrafen sei, weil ihm die steuerliche Pflichtverletzung des Vordermanns, nämlich die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, zuzurechnen sei. Der Verurteilte habe bei den Taten (neben anderen) Tatherrschaft ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Verkaufen Unternehmen Kassensysteme und dazugehörige Manipulationssoftware zur Steuerhinterziehung, müssen sie für die vom Kunden hinterzogenen Steuern haften. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 10. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 5 V 2068/14). Danach muss der Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers rund 1,6 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen.
Das Unternehmen hatte nicht nur Kassensysteme an Gewerbetreibende verkauft, auch eine Manipulationssoftware, mit der Steuern hinterzogen werden konnten, wurde gleich mitgeliefert.
So hatte auch ein Eiscafébetreiber ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt.
Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen
München (jur). Ausgaben für die eigene Garage mindern in der Regel nicht die Steuern auf die Privatnutzung eines Dienstwagens. Das ist allenfalls dann möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Unterstellen des Autos in einer Garage verpflichtet hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 31. August 2023, veröffentlichten Urteil ( Az.: VIII R 29/20 ).
Er wies damit ein zusammen besteuertes Ehepaar aus Niedersachsen ab. Der Mann arbeitete bei einer Aktiengesellschaft als sogenannter Syndikusrechtsanwalt. Der Arbeitgeber stellte ihm einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und zudem ein „Zweitfahrzeug für Führungskräfte“. Das Zweitfahrzeug nutzte seine Frau. Wie üblich ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5)
Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen