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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16
Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Die homophoben Äußerungen des früheren Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera auf dem österreichischen Internetportal kath.net zur „Ehe für alle“ sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen, dass „Homo-Paare“ als „sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“ anzusehen und deren Kinder „bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkte“ seien, schlagen nicht auf die „Ehre von Einzelpersonen“ durch, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 Ss 164/21).
Hintergrund des Rechtsstreits war die vom Deutschen ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten, der von Beruf Rechtsanwalt ist, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in einem anderen Strafverfahren den vormaligen NPD-Vorsitzenden Deckert verteidigt und dort einen Beweisantrag gestellt, mit dem er den früheren Bundespräsidenten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den vormaligen Bundeskanzler als Zeugen dafür benannte, daß es "primär massive politische Interessen" seien, "welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, "und zwar nicht einmal in erster Linie diejenigen der überlebenden Juden und deren Abkömmlinge oder gar des Staates Israel, sondern vor allem diejenigen" der "eigenen ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei Angeklagte wegen versuchten Mordes in vier Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie wegen der Verabredung eines Mordes und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu Freiheitsstrafen von dreizehn und neun Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen bildeten sich im Frühjahr 1992 als Folge der Deeskalationserklärung der "Rote Armee Fraktion" (RAF) vom 10. April 1992 Gruppen, aus denen schließlich die "Antiimperialistische Zelle" (AIZ) hervorging. Von Anfang an gehörten die Angeklagten dieser Gruppierung an, später bestand sie nur noch aus ihnen. Die AIZ hielt die traditionelle ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 2 BvR 2429/18 entschieden, dass ein Untersuchungshäftling in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt ist, wenn der Termin zur Hauptverhandlung nicht verfassungskonform zeitnah erfolgt.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer befindet sich seit Mai 2016 in Untersuchungshaft. Im August 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Im Oktober 2016 ließ die zuständige Strafkammer des Landgerichts die Anklage zur Hauptverhandlung zu und ordnete die Haftfortdauer an. Die ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.09.2016 - 2 Ss 103/16
Es ist essentiell für eine staatliche Prüfung, dass deren konkrete Aufgabenstellung sowie Lösung nicht im Vorfeld bekannt sind. Andernfalls verfälscht dies die Ergebnisse. Dies gilt insbesondere dann, wenn einzelnen Kandidaten Teile oder vollständige Aspekte dessen eröffnet sind. Sie erlangen aufgrund der ihnen bekannten Inhalte einen ungerechtfertigten Vorteil im Verhältnis zu den übrigen Prüflingen, indem sie mitunter ein Niveau erreichen, das nicht ihrem eigentlichen Leistungsstand entspricht. Auf den ersten Blick mag man nun meinen, dass denjenigen, die dabei ertappt werden, schlimmstenfalls ein ... weiter lesen
Der 62jährige Angeklagte betreibt im nordbadischen Raum einen Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieb, in welchem seine gleichaltrige Lebensgefährtin mithilft. Nach den getroffen Feststellungen hatten sich beide in den Jahren 1999/2000 im größeren Umfang bei örtlichen Discountern Lebensmittel besorgt, diese auf ihrem Bauernhof in Kisten zwischen-gelagert und sodann an Ihre Schweine verfüttert. Die Waren - zumeist Obst und Gemüse, aber auch tierische Produkte, wie etwa Leberkäse, Quark und Käse - konnten sie kostenlos oder preiswert erstehen, da diese bereits von den Marktleitern wegen Ablauf des Verfalldatums oder Unansehnlichkeit/Ungenießbarkeit aussortiert worden waren.
Das Amtsgericht hatte hierin ein Vergehen des unerlaubten ... weiter lesen
Hintergrund:
EncroChat-Handys sind Mobiltelefone mit spezieller, verschlüsselter Software. Das EncroChat-Handy und dessen Programm galten lange als abhörsicher, sodass insbesondere Personen das Mobiltelefon für ihre geheimen Geschäfte genutzt haben.
Die Entschlüsselung der zwischen den Nutzern gewechselten Chatnachrichten auf dem Server war nicht möglich. Daher entschlossen sich die französischen Behörden unmittelbar auf die Endgeräte zuzugreifen, um die Nutzer zu identifizieren und deren Aktivitäten aufzudecken. Schließlich gelang es den französischen Ermittlern und Ermittlerinnen die Kommunikation von rund 60.000 EncroChat-Nutzer|innen mit Hilfe eines Trojaners ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand.
Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat
deutlich gemacht, dass die fortdauernde Speicherung von
personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Strafverfolgung rechtmäßig
erhoben wurden, nicht automatisch unzulässig ist, wenn der Betroffene
im Strafverfahren freigesprochen wurde. Mit Beschluss vom 16. Mai 2002
hat die Kammer deshalb eine Verfassungsbeschwerde nicht zur
Entscheidung angenommen, deren Beschwerdeführer (Bf) erfolglos vor den
Verwaltungsgerichten die Löschung von über ihn beim Landeskriminalamt
geführten Daten verlangt hatte.
Gegen den Bf war wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von
Kindern ermittelt worden; das Amtsgericht hatte ihn aus Mangel an
Beweisen ... weiter lesen
Die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Besitz bzw. Verbreiten von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB (seit Januar auch wegen Jugendpornographie nach § 184c StGB) nehmen bundesweit immer mehr zu. Genauso zu nehmen die Härte der Strafverfolgung und der öffentliche Druck auf Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Das klassische Nord-Süd-Gefälle bei der Strafzumessung ist kaum noch zu beobachten. Jede Staatsanwaltschaft und jedes Gericht handeln nach eigenen wechselnden Strafzumessungsmaßstäben, die dem in diesem Deliktsbereichen strafverteidigenden Rechtsanwalt geläufig sein müssen. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten ... weiter lesen