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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18
Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht genügen.
Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in §§ 112 ff. StPO. Die Untersuchungshaft darf danach gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Dringender ... weiter lesen
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen:
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen
Marburg (jur). Werden Strafgefangene wegen starker Schmerzen in einer Klinik ärztlich behandelt, sollten die anwesenden Polizeibeamten unter Umständen auf Hand- und Fußfesseln verzichten. Denn die Fesselung des Häftlings kann dessen Menschenwürde verletzen und eine Entschädigungszahlung begründen, entschied das Landgericht Marburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. September 2015 (Az.: 7 O 112/11). Das gelte etwa, wenn der Gefangene gefesselt seine Notdurft verrichten muss.
Damit bekam ein in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwalmstadt inhaftierter Strafgefangener recht. Der Mann muss wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
In aktuellen Medienberichterstattungen ist gegenwärtig zu lesen, dass RTL 2 am 7. Oktober um 20.15 Uhr kurzfristig die erste Folge derSendereihe „Tatort ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Scheinbewerbungen auf diskriminierende Stellenangebote zum Erhalt von Diskriminierungsentschädigungen können nur unter engen Voraussetzungen eine Verurteilung wegen Betrugs begründen. Macht ein abgelehnter Stellenbewerber außergerichtlich eine Diskriminierungsentschädigung geltend, ohne dass die Ernsthaftigkeit seiner Bewerbung geklärt ist, liegt noch keine strafbare Täuschungshandlung gegenüber dem Arbeitgeber vor, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 26. September 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 StR 3/21).
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können abgelehnte Stellenbewerberinnen und -bewerber eine ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird.
Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird.
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Dies hat am 15.11.2002 der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 8.5.2002 aufgehoben.
Dieses hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 25jährigen Studenten und einen 26jährigen Handwerker abgelehnt und damit eine Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 8.2.2002 zurückgewiesen. Beiden wird hierin vorgeworfen, auf ein von ihnen in Karlsruhe betriebenes sog. „nationales Infotelefon“ als Bandansage im Anschluss an verschiedene Veranstaltungshinweise der rechten Szene die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ aufgesprochen und hierdurch Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB verwendet ... weiter lesen
Braunschweig (jur). Zweckentfremdende Vergleiche mit dem sogenannten Judenstern seien zwar geschmacklos, aber nicht strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 13. September 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 1 ORs 10/23). Denn der Straftatbestand der Volksverhetzung erfasse nur die Verharmlosung des Völkermords, nicht aber die Verharmlosung anderen NS-Unrechts wie hier die Ausgrenzung der Juden.
Der Angeklagte hatte 2020 auf Facebook einen sechseckigen gelben Stern mit der Aufschrift „Nicht Geimpft“ gepostet. Damit wollte er die aus seiner Sicht überzogenen Beschränkungen während der Corona Pandemie kritisieren.
Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Volksverhetzung und ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 7. August 2001 aufgehoben, durch welche der Betroffene wegen vorsätzlicher Besorgung fremder Rechts-angelegenheiten in 170 Fällen zu Geldbußen von insgesamt DM 170.000 (jetzt € 86.919) verurteilt wurde.
In den Jahren 1997/1998 bot der Betroffene in mehreren Publikationen bundesweit Informationen zum Kauf an, auf welche Weise die Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes vermieden werden kann. Für einen Betrag von DM 550 übersandte er eine 25-seitige Informationsbroschüre (den sog. „Anti-Wehrdienstreport“) und erklärte sich bereit, bei Bedarf Interessenten telefonisch und ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2017 – 5 StR 164/16
Der Betrieb illegaler Streaming-Webseiten ist nicht nur zivilrechtlich in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße relevant und kann sowohl für Nutzer, als auch Betreiber der entsprechenden Seiten zu Abmahnungen oder sogar Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus wird der Betrieb auch strafrechtlich geahndet. Auch das bloße Bereitstellen von Internetlinks, die auf die Seiten Dritter, welche die konkreten Inhalte anbieten, verweisen, erfüllt den Tatbestand des § 106 Variante 1 UrhG. Vorgesehen ist dafür eine Strafe von drei Jahren oder Geldstrafe. Denn der Vorgang des Bereitstellens lässt sich unter das ... weiter lesen
Das Landgericht Hechingen hat die Angeklagte wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoß die Angeklagte ihren schlafenden Ehemann F. mit dessen Revolver. Mit der Tat beendete die Angeklagte die jahrelangen, sich steigernden Gewalttätigkeiten und Demütigungen, die sie durch F seit Beginn ihrer Beziehung 1984 zu erdulden hatte. Anfangs versetzte F der Angeklagten Ohrfeigen, später Faustschläge und Fußtritte. Seit Mitte der 90er Jahre schlug er sie, wann immer er meinte, sie habe etwas falsch gemacht. Dabei erlitt die Angeklagte schwerwiegende Verletzungen. So trat er ihr in den Bauch, während sie mit der gemeinsamen zweiten Tochter schwanger war. Er ... weiter lesen