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Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) setzt als Tatgegenstand und Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von kinderpornographischen Schriften voraus. Was das ist, wird im folgenden erläutert:
Was eine kinderpornographische Schrift ist, definiert das Gesetz in § 184 b Absatz 1 StGB: Nämlich „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“.
Jetzt dürfte man als Laie nur ein wenig schlauer geworden sein. Am besten man zergliedert den Begriff noch weiter, - nämlich in „pornographische Schrift“, ... weiter lesen
Der 62jährige Angeklagte betreibt im nordbadischen Raum einen Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieb, in welchem seine gleichaltrige Lebensgefährtin mithilft. Nach den getroffen Feststellungen hatten sich beide in den Jahren 1999/2000 im größeren Umfang bei örtlichen Discountern Lebensmittel besorgt, diese auf ihrem Bauernhof in Kisten zwischen-gelagert und sodann an Ihre Schweine verfüttert. Die Waren - zumeist Obst und Gemüse, aber auch tierische Produkte, wie etwa Leberkäse, Quark und Käse - konnten sie kostenlos oder preiswert erstehen, da diese bereits von den Marktleitern wegen Ablauf des Verfalldatums oder Unansehnlichkeit/Ungenießbarkeit aussortiert worden waren.
Das Amtsgericht hatte hierin ein Vergehen des unerlaubten ... weiter lesen
Straßburg (jur). Wer über 1.400 Kilometer nackt durch Großbritannien wandert, darf sich nicht über immer wieder verhängte Freiheitsstrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses wundern. Auch wenn das öffentliche Zurschaustellen seiner Nacktheit Ausdruck der Meinungsfreiheit und des eigenen Privatlebens sein kann, verstoßen die dagegen verhängten Strafen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte am Dienstag, 28. Oktober 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 49327/11).
Die Richter wiesen damit die Beschwerde des Engländers Stephen Peter Gough zurück. Dieser wanderte 2003 und 2004 mit ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Wenn sich mutmaßliche Straftäter bewusst ihrer Gerichtsverhandlung entziehen und das Gericht in Abwesenheit verhandelt, können sie später nicht eine weitere Verhandlung in ihrer Anwesenheit verlangen. Das hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt (Az.: C-569/20).
Im Streitfall soll sich der Angeklagte in Bulgarien an einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von Steuerstraftaten beteiligt haben. Der Mann hatte eine erste Anklageschrift noch erhalten, war danach aber für das Gericht nicht mehr erreichbar. Wegen formaler Versäumnisse wurde das Verfahren eingestellt und mit einer neuen Anklageschrift wiedereröffnet. Der ... weiter lesen
Schranken bei der Kontrolle eines Besuchers von Strafgefangenen durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, hier: Besuch durch die Verteidigerin
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 13.01.2004, Az: Ws 678/03
1. Zum Einsatz eines Metalldetektorrahmens und einer Metallsonde sowie zu weiteren Durchsuchungsmaßnahmen beim Besuch von Strafgefangenen durch eine Verteidigerin (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 7.7.2001 VAs 567/01, abgedruckt in StV 2002, 669)
2. Unzulässigkeit des Durchblätterns der Handakten
StVollzG §§ 24 Abs. 3, 26 S. 3
Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../b_ws678_03.pdf weiter lesen
Das Landgericht Oldenburg hatte die Angeklagten, zwei ortsansässige Rechtsanwälte, nach einer Hauptverhandlung von über 100 Tagen Dauer u.a. wegen neunfacher Beihilfe zum Betrug zu Freiheitsstrafen von fünf bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt und ihnen die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für mehrere Jahre untersagt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten ein Kaufmann und seine Mittäter in neun Fällen verschiedene Kreditinstitute jeweils durch Täuschung über den Wert eines Grundstücks und die Werthaltigkeit von Sicherheiten zur Gewährung von Darlehen veranlaßt und die durch die "Überfinanzierung" erlangten Beträge für sich vereinnahmt. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Kredite alsbald nicht mehr bedient, so daß die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03
1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann.
2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt.
3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung.
StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6
Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Rechtsterroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), Beate Zschäpe, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) durfte Zschäpes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung abweisen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2222/21). Das Recht der heute 47-Jährigen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Zugang zu einem gesetzlichen Richter sei damit nicht verletzt worden.
Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München am 11. Juli 2018 wegen „mittäterschaftlicher und ... weiter lesen
Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft.
Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage.
Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Das Amtsgericht Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 917 Ls 6443 Js 217242/23 entschieden, dass das Wegnehmen eines Fan-Schals von einem Anhänger der gegnerischen Mannschaft als Nötigung zu bewerten ist, nicht jedoch als Diebstahl. Der Fall drehte sich um einen Eintracht Frankfurt Fan, der während eines Spiels gegen FC Schalke 04 einem gegnerischen Fan den Schal entwendet hatte.
Auseinandersetzung um Fan-Schal im Deutsche Bank Park
Während des Fußballspiels zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 entwendete der beschuldigte Fan der Heimmannschaft einem Anhänger der Gäste dessen Fan-Schal direkt vom Hals, als er das Stadion verließ. Auf die Aufforderung hin, den Schal zurückzugeben, stieß der beschuldigte Fan den ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels
Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.
Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, mußten die Kunden bei den Angeklagten einen Aufnahmeantrag stellen. Dabei wurden ihre Angaben nach persönlicher Vorsprache anhand eines vorzulegenden Ausweispapiers überprüft und der Daumenabdruck eingelesen. Anschließend ... weiter lesen