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Nachfolgend finden Sie Strafrecht Ratgeber aus Frankfurt am Main
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes schriftliches Verfahren zur Erledigung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Durch einen Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB erledigt werden, so dass dieser nur bei leichter und mittlerer Kriminalität in Frage kommt. Die maximale Strafe für einen unverteidigten Beschuldigten darf nur Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung betragen. Der Strafbefehl wird vom Staatsanwalt beim zuständigen Gericht beantragt. In diesem ist wie in einer Anklage das strafrechtlich relevante Verhalten beschrieben und mit einer entsprechenden Strafe verbunden. Hat der Richter nach Prüfung der Ermittlungsakte keine Bedenken ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Kommt das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung zu der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, stellt sich die Frage, wie dessen Verhalten zu sanktionieren ist. Die Strafzumessung hat sich dabei grundsätzlich an der Schwere der Schuld zu orientieren. Diese Grundsätze finden sich in § 46 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei ist unter Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit zu verstehen, weshalb es niemals eine ganz bestimmte Strafe für ein spezielles Delikt geben kann. Die einzelnen Strafrahmen für jeden Tatbestand werden im Gesetz genannt, das heißt eine Unter- und eine Obergrenze. Darüber hinaus gibt es noch in bestimmten Fällen Sonderstrafrahmen für besonders schwere oder ... weiter lesen
Die U-Haft ist eine staatliche Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren. Sie ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen, der aufgrund eines in diesem Stadium fehlenden Schuldspruchs des Gerichts als unschuldig zu gelten hat. Zweck ist es hier einzig, die Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind die Folgenden: Der Haftbefehl wird zunächst von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt. Erlassen darf den Haftbefehl nur der Richter. Hierzu hat dieser die Sach- und Rechtslage des Falles zu prüfen. Eine Festnahme durch die Polizei ist noch keine U-Haft. Ein Beschuldigter ist dann aber unverzüglich ... weiter lesen
Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese sind in den §§ 102 bis 110 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Eine Hausdurchsuchung muss gem. § 105 StPO grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Sollte kein Richter erreichbar sein, ist bei Gefahr im Verzug die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Der Beschluss kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Durchsuchung kann dabei in den Räumen des Verdächtigen (§ 102 StPO) sowie eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Inhaltlich muss der Durchsuchungsbeschluss die ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben. Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt. Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen. In ... weiter lesen