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Dies hat jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine Rechtsbeschwerde einer 34-jährigen gelernten Damenschneiderin aus dem süddeutschen Raum gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom April 2003 verworfen. Die Betroffene ist Halterin eines aus einem Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von 9,99 t und einem Anhänger bestehenden Zuggespanns, mit welchem sie bundesweit verschiedene Volksfeste und Messen besucht. Aus dem als „Küchenfahrzeug“ ausgebauten Anhänger verkauft sie dort Fleischwaren an Jahrmarktbesucher. Im August 2001 wurde sie auf der BAB A 45 bei Ehringshausen einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei festgestellt wurde, dass der Fahrtenschreiber des Fahrzeuges nicht in ... weiter lesen
Straßburg (jur). Strafgefangene dürfen nicht ständig in ein anderes Gefängnis verlegt werden. Zumindest wenn dies erkennbar zu einer psychischen Erkrankung führt, bedeuten die Verlegungen eine erniedrigende und menschenrechtswidrige Behandlung, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag, 17. November 2015, gegen Belgien entschied (Az.: 47687/13). Der heute 48-jährige Beschwerdeführer ist Franzose, er lebt aber in Belgien. Zwischen 1984 und 2008 wurde er dort wegen verschiedenster Straftaten verurteilt, darunter Mord, Raub und Geiselnahme. Entsprechend verbrachte er viele Jahre im Gefängnis. 2007 diagnostizierte ein Psychiater ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Rechtsterroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), Beate Zschäpe, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) durfte Zschäpes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung abweisen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2222/21). Das Recht der heute 47-Jährigen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Zugang zu einem gesetzlichen Richter sei damit nicht verletzt worden. Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München am 11. Juli 2018 wegen „mittäterschaftlicher und ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16 Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
1. Der Diebstahl § 242 StGB (Strafgesetzbuch) Diebstahl - Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird nach dieser Strafvorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Dies ist der sogenannte einfache Fall des Diebstahls. Wesentlich härter sanktioniert sind als besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 244 StGB der Diebstahl mit Waffen sowie der Bandendiebstahl und der Wohnungseinbruchdiebstahl. Nach dieser Strafnorm wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ... weiter lesen
Bundesgerichtshof entscheidet über Atemalkoholmessung Der Gesetzgeber hatte durch Gesetz vom 27. April 1998 in § 24a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes, dem sog. "0,8-Promille-Gesetz", neben den beiden für die herkömmliche Blutprobe maßgeblichen "Gefahrengrenzwerten" von 0,8 und 0,5 Promille "entsprechende" Grenzwerte für die Atemalkoholkonzentration (AAK) festgelegt und damit die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Meßungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlegung des Oberlandesgerichts Hamm hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, ... weiter lesen
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes schriftliches Verfahren zur Erledigung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Durch einen Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB erledigt werden, so dass dieser nur bei leichter und mittlerer Kriminalität in Frage kommt. Die maximale Strafe für einen unverteidigten Beschuldigten darf nur Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung betragen. Der Strafbefehl wird vom Staatsanwalt beim zuständigen Gericht beantragt. In diesem ist wie in einer Anklage das strafrechtlich relevante Verhalten beschrieben und mit einer entsprechenden Strafe verbunden. Hat der Richter nach Prüfung der Ermittlungsakte keine Bedenken ... weiter lesen
Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben. Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers ... weiter lesen
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.09.2016 - 2 Ss 103/16 Es ist essentiell für eine staatliche Prüfung, dass deren konkrete Aufgabenstellung sowie Lösung nicht im Vorfeld bekannt sind. Andernfalls verfälscht dies die Ergebnisse. Dies gilt insbesondere dann, wenn einzelnen Kandidaten Teile oder vollständige Aspekte dessen eröffnet sind. Sie erlangen aufgrund der ihnen bekannten Inhalte einen ungerechtfertigten Vorteil im Verhältnis zu den übrigen Prüflingen, indem sie mitunter ein Niveau erreichen, das nicht ihrem eigentlichen Leistungsstand entspricht. Auf den ersten Blick mag man nun meinen, dass denjenigen, die dabei ertappt werden, schlimmstenfalls ein ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16 Der Gesetzgeber bedient sich insbesondere in verwaltungsrechtlichen Vorschriften vermehrt der Regelungstechnik, nach der ein Verstoß gegen sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebende Pflichten zu straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen führt. So verhält es sich auch im Kreditwesengesetz, kurz KWG. Dieses ordnet im Wesentlichen die Märkte für Kredite und andere Finanzdienstleitungen. In § 54 Absatz I Nr. 2 KWG heißt es: Wer ohne Erlaubnis nach § 32 Absatz I Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ... weiter lesen