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MÖNCHENGLADBACH (DAV). ?Oberlehrer? im Straßenverkehr laufen zunehmend Gefahr, von der Justiz für ihr oft gefährliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, in dem ein Autofahrer für einen von ihm aus Wut provozierten Unfall verurteilt wurde, den gesamten Schaden allein zu tragen. Die entsprechende Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Hier hatte sich der Kläger über das Verhalten einer Autofahrerin massiv geärgert, deren Fahrzeug überholt und dann plötzlich scharf abgebremst. Es kam zum Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger nun die Frau als Auffahrende vor ... weiter lesen
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen
Leipzig (jur). Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung für Straßenbau-Vorhaben müssen die Behörden auch die zugrundeliegenden Verkehrsprognosen auslegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag, 16. Februar 2018, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 9 C 1.17). Es verwies damit den Streit um den Ausbau der Autobahn 43 südlich von Recklinghausen an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen zurück. Mit dem streitigen Bauabschnitt soll die Autobahn zwischen dem Anschluss Recklinghausen/Herten und dem Rhein-Herne-Kanal sechsspurig ausgebaut werden. Ein Anwohner verlangt mit seiner Klage einen besseren Lärmschutz. Den Verkehrsprognosen lag ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert. Das ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wenn ein Passant auf einem unebenen Fußweg stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg "völlig unerwartete oder völlig atypische" Gefahrenquellen aufweise, komme eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht, entschied das Landgericht Mühlhausen in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. Auf dem Gehweg, der Gegenstand des Streits war, hatte die Kommune Bauarbeiten vorgenommen, in deren Verlauf die Bitumendecke abgefräst wurde. Zwischen Gehweg und Bankett bestand deswegen ein Höhenunterschied. Die Klägerin knickte nachts an dieser Kante um und erlitt als ... weiter lesen
Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken und die Straßen teilweise vereist sind, bleiben Unfälle meist nicht aus. Auch wenn glücklicherweise größere Personenschäden ausbleiben, so kommt es doch immer häufiger zu Problemen bei der anschließenden Schadensregulierung mit den Versicherungen. Leider ist vermehrt zu erkennen, dass die Versicherungen nicht unerhebliche Abschläge auf die Schadenersatzforderungen machen. Der Geschädigte fühlt sich in einer solchen Situation meist zu Recht ungerecht behandelt. Zum einen ist er häufig schuldlos in einen Unfall verwickelt worden und nun wird er bei der Regulierung durch die gegnerische Versicherung erneut zum Opfer. ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit. Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Dezember 2007 (AZ: 14 U 97/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Autofahrer, der nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, kollidierte mit einem Motorradfahrer, der dazu ansetzte, ihn zu überholen. Da beide Beteiligten die Situation unterschiedlich schilderten, stand bei dieser Klage Aussage gegen Aussage: Der Linksabbieger berichtete, er habe links geblinkt, das Tempo verringert und sich auf dem linken Teil der Fahrbahnspur eingeordnet, ... weiter lesen
Das Be- und Entladen von LKW-Transportern, aber auch von PKWs ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Strafrechtlich interessant ist die Konstellation, wenn es beim Be- und Entladen zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommt. Angesichts der vielfältigen Fallvariationen gibt es dazu aber keine einheitliche rechtliche Bewertung. Über einen juristisch bemerkenswerten Fall hatte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten (Beschluss vom 16.07.2008, (290 Cs) 3032 PLs 5850/08) im Jahre 2008 zu entscheiden. Dort war beim Beladen eines LKW-Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz ein Teil der Ladung mit einem hinter dem LKW parkenden Auto in Berührung gekommen. Dies hatte einen Schaden in Höhe von ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein für Skifahrer interessantes Urteil fällte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am 1. April 2004 (Az.: 7 U 1994/03). Danach erhält ein bei einem Zusammenprall auf einer Skipiste verletzter Skifahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld, teilte die Deutsche Anwaltauskunft mit. Der Kläger war an einem beginnenden Steilhang auf einer Piste stehen geblieben. Dem kurz danach los gefahrenen Beklagten gelang ein rechtzeitiges Abbremsen nicht. Er fuhr den Kläger um und schlug ihm mit seinem Skistock zwei Schneidezähne aus. Der Kläger erlitt zudem eine leichte Gehirnerschütterung und Prellungen. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Es nahm ein alleiniges Verschulden des Klägers an, denn dieser hätte nicht an einer ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch auf einem Betriebsgelände muss man vorsichtig ausparken, da man sonst auf seinem Schaden sitzen bleibt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 20. Juli 2006 (Az: 4 Sa 396/06) entschieden, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Dabei ist es unerheblich, ob auf dem Betriebsparkplatz die Straßenverkehrsordnung entsprechend oder einfach nur das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Der Kläger wollte auf dem Betriebsparkplatz rückwärts ausparken. Dabei stieß er mit dem Auto eines Kollegen zusammen, der auf dem Gelände fuhr. Der beklagte Kollege konnte nicht ausweichen, da die Fahrbahn sehr eng und durch eine Mauer begrenzt war. Der Kläger hatte behauptet, der ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen