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Frankfurt, 01.07.13 - Bislang war es so, dass alleine Mütter nicht ehelich geborener Kinder das Sorgerecht für diese hatten. Dies bedeutete, dass nur sie alleine Entscheidungen für die genannten Kinder treffen durften und konnten. Väter nicht ehelich geborener Kinder hatten bislang nahezu keine Chance, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem sie auf Entscheidungen für das Kind vornehmen konnten. Es war die Mutter, die entschied, wo das Kind lebt, wo es zur Schule geht, welchen Kindergarten es besucht, welche Arztbesuche es vornimmt, welche Religion es ausüben soll usw.. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern als ... weiter lesen
Kein Unterhaltsausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer Ehefrau zu entscheiden, die im Wege der künstlichen Befruchtung von ihrem Ehemann ein Kind bekommen hat und wegen dessen Betreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist. Die Parteien, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen konnten, hatten sich zu einer sogenannten homologen In-vitro-Fertilisation entschlossen, bei der Eizellen der Frau extrakorporal mit dem Sperma des Ehemannes befruchtet und später in die Gebärmutter der Frau implantiert werden sollten. Nachdem ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen. Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG führt in seinem Beschluss vom 29.05.2013 aus, dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringere, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe (Az.: 2 WF 98/13). Der volljährige Antragsteller, welcher 1994 geboren wurde, verlangt wohl von seinem Vater Unterhalt ab Erreichen der Volljährigkeit. Der Antragsteller besucht offenbar die Höhere Handelsschule und bezieht bislang keine BAföG-Leistungen. Er lebe kostenfrei im Haus seiner ... weiter lesen
Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Wenn eine Ehe oder eine Beziehung scheitert, dann kommt es zwischen den Partnern und Eltern gemeinsamer Kinder häufig zum Streit über die elterliche Sorge. In diesem Interview klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was elterliche Sorge eigentlich heißt, wer sie hat und wie mit ihr umgegangen wird. Rechtsanwalt Bredereck: In der anwaltlichen Beratung nach Trennung und Scheidung taucht häufig der Wunsch auf, für gemeinsame Kinder die elterliche Sorge zu bekommen. Was ist elterliche Sorge genau? Fachanwalt Dineiger: Das Thema ist nach einer Trennung ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Eine „Kinderehe“ mit einer 16-Jährigen kann in besonderen Härtefällen gültig sein. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im Fall eines rumänischen Ehepaares in einem am Donnerstag, 9. August 2018, bekanntgegebenen Hinweisbeschluss entschieden (Az.: 13 UF 23/18). Das seit Sommer 2017 geltende „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ erlaubt eine Heirat erst mit der Volljährigkeit. Die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Ist ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Heirat unter 16, ist die Ehe generell unwirksam, zwischen 16 und 18 soll diese per richterlicher Entscheidung aufgehoben werden. Nur besondere ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin für die Zeit vor Feststellung der Vaterschaft des Sohnes Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum ein Großvater anstelle seines leistungsunfähigen Sohnes, dessen Vaterschaft 1999 festgestellt wurde, rückständigen Unterhalt für seine 1995 geborene Enkelin nachzahlen muß. Das klagende Kind verlangt von seinem nach § 1607 BGB ersatzweise haftenden Großvater, der seit 1999 freiwillig laufenden Unterhalt zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt. Nach bisherigem Recht konnte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur verlangen, wer den ... weiter lesen
Die Immobilie in der Scheidung - Teil II Wer hat die Instandhaltungskosten der Immobilie zu tragen? Zu den Instandhaltungskosten gehören solche Kosten, die dem Erhalt der Immobilie dienen (Dachreparatur), aber keine Wertsteigerung (Wintergartenanbau etc.) darstellen. Sofern die Ehegatten Miteigentümer der Immobilie sind, haften sie hälftig für die Instandhaltungskosten, zumindest aber entsprechend ihrem Eigentumsanteil. Problematisch kann dies einmal sein, wenn während der Trennungszeit teure Reparaturen anfallen. Sofern nur einer der Ehegatten über Vermögen verfügt, um diese Reparatur zu bezahlen, empfiehlt es sich, dass dieser die Reparatur zunächst finanziert, sich ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Umgangsrecht des leiblichen Vaters mit seinem Kind. Auch wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf die dauerhafte Weigerung und psychische Widerstände und Ängste der rechtlichen Eltern zurückgeht, kann dem leiblichen Vater den Umgang mit seinem Kind untersagt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch, 10. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 20 UF 63/13). Konkret ging es um einen Flüchtling aus Nigeria, der 2003 nach Deutschland einreiste. Er unterhielt kurz darauf eine Liebesbeziehung zu einer verheirateten Frau. Der Ehemann erfuhr davon im September 2004 und duldete zunächst die Affäre. ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einer weiteren Fallgestaltung des Elternunterhalts zu befassen. Der klagende Landkreis gewährte dem Vater der Beklagten seit Mai 2000 Sozialhilfe in Höhe der nicht durch eigenes Einkommen gedeckten Kosten des Aufenthalts in einem Alten- und Pflegeheim. Die 1939 geborene Beklagte ist das einzige noch lebende Kind aus der seit 1971 geschiedenen Ehe ihrer Eltern; ihre Mutter ist verstorben. Die Beklagte ist Rentnerin; sie verfügte - nach Abzug der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung - über Renteneinkünfte von monatlich ca. 2.480 DM, die Renteneinkünfte ihres Ehemannes beliefen sich auf monatlich ca. 2.160 DM. Die Eheleute bewohnen eine ... weiter lesen
Wegfall des Unterhaltsanspruchs einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines anderen Mannes Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob der Unterhaltsanspruch einer nicht ver-heirateten Mutter gegen den Vater ihres Kindes entfällt, wenn sie einen anderen Mann heiratet. Im Bereich des nachehelichen Unterhalts ist in § 1586 BGB ausdrück-lich geregelt, daß der Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Ehefrau, die wegen der Pflege und Erziehung ihrer ehelichen Kinder unterhaltsberechtigt ist, entfällt, wenn sie neu heiratet. Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlaß der Geburt gemäß § 1615 l BGB soll sie ... weiter lesen