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Nachfolgend finden Sie Urheberrecht Ratgeber aus Berlin
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Die Kanzlei _Sasse & Partner Rechtsanwälte_ verschickt Abmahnungen wegen illegalem Download des Films "The Expandables" in Filesharing Tauschbörsen wie torrent, emule, limewire etc. Beauftragt wurde die Kanzlei durch Splendid Film GmbH. Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordert die Zahlung von 800,00 EUR zur pauschalen Abgeltung der bislang entstandenen Schadensersatzansprüche. Oftmals bestehen gute Aussichten, die Forderungen insgesamt abzuwehren. Wir raten allen Empfängern dieser Abmahnung, die genannten Fristen ernst nehmen und sich kostenlos anwaltlich beraten lassen. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch für andere Teilnehmer der Tauschbörse öffentlich ... weiter lesen
Die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft hat die Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer Rechtsanwälte beauftragt, Abmahnungen für den illegalen Download des Films „Beastly" zu versenden. Dieser Film ist derzeit über Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Bittorrent zum Download zugänglich. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch für andere Teilnehmer der Tauschbörse öffentlich zugänglich machen, verstoßen sie gegen urheberrechtliche Verwertungsrechte gemäß § 19a UrhG. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet an Anschlussinhaber, von deren Anschluss der betreffende Film heruntergeladen wurde, eine ... weiter lesen
Die Firma Constantin Film Verleih GmbH lässt, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Resident Evil: Afterlife - 3D"verfolgen. Dieser Film wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten. Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten den urheberrechtlich geschützten Film zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden ... weiter lesen
Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei _Waldorf Frommer_ wegen illegalen Downloads des Hörspiels _„Die drei ??? Pfad der Angst"_ abmahnen. Dem Adressaten des Schreibens wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus die Folge 137 der beliebten Kinderkrimihörspielreihe um Justus Jonas, Peter Shaw und Bob Andrews über Torrent -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem ... weiter lesen
Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt im September 2010, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Eclipse - Biss zum Abendrot" verfolgen. Der dritte Film aus der Twilight - Saga ist seit Mitte Juli 2010 Kino zu sehen. Der Filmtitel „Eclipse - Biss zum Abendrot" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine ... weiter lesen
Urteil des LG Köln vom 11.09.2012 – Az.: 33 0 353/11 Ein Urteil des Landgerichts Köln könnte einen Richtungswechsel in der bisherigen Rechtsprechung zur Störerhaftung von Anschlussinhabern und damit einen Lichtblick für W-LAN-Inhaber bedeuten. Wer gegen geltendes Recht verstößt, muss als Täter haften. So auch im Falle einer Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörsen. Allzu oft aber kann der wahre Täter nicht ermittelt werden. Grund ist in den meisten Fällen, dass ein Internetzugang nicht nur vom Anschlussinhaber, sondern auch von anderen Personen genutzt wird. Abhilfe schafft im gewerblichen Rechtsschutz die sogenannte „Störerhaftung“. ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet zur Zeit Abmahnschreiben wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird das Anbieten des Filmwerkes "Der letzte Tempelritter" in Peer to Peer Tauschbörsen wie Torrent, Emule oder Limewire. Auftraggeber ist die Universum Film GmbH aus München. In ihrem Schreiben fordern die Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 956 €. Keinesfalls ist die Anspruchslage so eindeutig, wie die Kanzlei Waldorf Frommer dies darstellt. Zum einen ist eine gewisse Fehlerquote bei der Zuordnung der ... weiter lesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber ab, von deren Internetzugang angeblich das Musikalbum „Hard Knocks" des Künstlers Joe Cocker öffentlich zugänglich gemacht wurde. Den Adressaten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss über P2P -Tauschbörsen eine Urheberrechtsverletzung an dem geschützten Album von Joe Cocker erfolgte. Die Teilnehmer der Tauschbörsen stellen beim Download das urheberrechtlich geschützte Material zugleich anderen Tauschpartnern zur Verfügung. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In ... weiter lesen
Die Kanzlei Rasch versendet derzeit im Auftrag der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Musikalbums "Out Of Style" der Künstlergruppe Sunrise Avenue. Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes "Out Of Style" der Künstlergruppe Sunrise Avenue rechtlich verantwortlich zu sein. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert von den Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in ... weiter lesen
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Firma Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Teenage Dream" von Katy Perry in sog. Internettauschbörsen ab. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Musikalbum auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung ... weiter lesen
I-ON New Media GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnungen versenden wegen illegalem Download in P2P - Filesharing-Börsen wie Bittorrent-Netzwerken. Abgemahnt wird die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerkes „Death Note 2″. Keinesfalls sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen und den geforderten Betrag überweisen. In vielen Fällen kann die Forderung abgewehrt werden. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Nehmen Sie völlig kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern. weiter lesen
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt zur Zeit Urheberrechtsverletzungen wegen illegalen Downloads des Musikalbums „New Life" von Merzahd Marashi durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgen. Den Adressaten wird vorgeworfen, dass das Album ihrem Internetanschluss aus über Peer-to-Peer-Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde worin ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG liegt. Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 856,00 EUR. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch ... weiter lesen