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Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen illegalen Downloads des Musikalbums "Musik for Men" der Künstlergruppe Gossip versenden.
Den Adressaten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das Album der Gossip über P2P -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG. ... weiter lesen
Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner
Es scheint, dass das OLG Köln die pauschale Haftung des Anschlussinhabers ablehnt und eine für die Abgemahnten Anschlussinhaber günstiges Urteil geschaffen hat. Zumindest ist das Urteil im Hinblick auf eine mögliche Aufweichung der Rechtsprechung sehr interessant.
Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen ... weiter lesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber ab, von deren Internetzugang angeblich das Musikalbum „Hard Knocks" des Künstlers Joe Cocker öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Den Adressaten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss über P2P -Tauschbörsen eine Urheberrechtsverletzung an dem geschützten Album von Joe Cocker erfolgte. Die Teilnehmer der Tauschbörsen stellen beim Download das urheberrechtlich geschützte Material zugleich anderen Tauschpartnern zur Verfügung. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In ... weiter lesen
Die Firma Senator Film Verleih GmbH lässt seit Juli 2011, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Sasse & Partner, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The Fighter" verfolgen.
Der Film über den Boxer "Irish" Micky Ward ist seit April 2011 in Deutschland im Kino zu sehen. Der Filmtitel „The Fighter" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten.
Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung ... weiter lesen
Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen.
Anlass des Schreibens ist eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Die beauftragte Ermittlungsfirma überwacht und dokumentiert Rechtsverletzungen durch das s.g. “Peer-to-Peer Forensic System” in den Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent.
Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses für die öffentliche Zugänglichmachung des Films „The Secret ... weiter lesen
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Firma Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Teenage Dream" von Katy Perry in sog. Internettauschbörsen ab.
Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Musikalbum auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.
Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei SCHALAST & PARTNER mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.
Gegenstand der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme "Inna-Sun is Up" (Bravo Hits Vol. 73). Das Musikwerk wird über Filesharing Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Torrent zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Indem die Mitglieder der Tauschbörsen die Tonaufnahmen für andere zum Herunterladen verfügbar machen, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19a UrhG.
Die Anschlussinhaber, von deren ... weiter lesen
Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet derzeit im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen.
Anlass des Schreibens ist eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Die beauftragte Ermittlungsfirma SKB UG überwacht und dokumentiert Rechtsverletzungen in den Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent und eDonkey/eKad.
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses für die öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahmen “Sigala feat. Bryn Christopher – Sweet Lovin”, “Kygo feat. ... weiter lesen
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet zur Zeit Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen.
Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtliche geschützten Werkes "North And South" von Milow rechtlich verantwortlich zu sein. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert von den Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR.
Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zurückzusenden, weil diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet zur Zeit Abmahnschreiben wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird das Anbieten des Filmwerkes "Der letzte Tempelritter" in Peer to Peer Tauschbörsen wie Torrent, Emule oder Limewire. Auftraggeber ist die Universum Film GmbH aus München. In ihrem Schreiben fordern die Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 956 €.
Keinesfalls ist die Anspruchslage so eindeutig, wie die Kanzlei Waldorf Frommer dies darstellt. Zum einen ist eine gewisse Fehlerquote bei der Zuordnung der ... weiter lesen
Die Hamburger Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet im Auftrag der Two Guns Distribution, LLC, sog. Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung.
Die Rechtsanwälte behaupten in ihrem Schreiben, eine Überprüfung habe festgestellt, dass über den Internetanschluss des Adressaten das urheberrechtlich geschützte Werk "2 Guns" mit einem bestimmten Hashwert und dem Dateinamen "2.Guns.2013.1080p.BluRay.x264.anoXmous" über eine Tauschbörsensoftware wie bittorrent illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten wurde.
Wie die Kanzlei FAREDS schreibt, stellt das eigenmächtige Anbieten ... weiter lesen
Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen.
Anlass des Schreibens ist eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Die beauftragte Ermittlungsfirma überwacht und dokumentiert Rechtsverletzungen durch das s.g. “Peer-to-Peer Forensic System” in den Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent.
Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses für die öffentliche Zugänglichmachung der TV-Folge „Sleepy ... weiter lesen