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130 % Abrechnung bei unterbrochener 6 Monatsfrist nicht möglich.
Sofern der Reparaturschaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) im Rahmen der 130 % Grenze über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung) und der Geschädigte dennoch vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs - Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung).
Das OLG Düsseldorf (I-1 U 144/10; 10.05.2011) hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem die sechs-Monatsfrist unterbrochen wurde. Der nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Geschädigte hatte an seinem ... weiter lesen
BGH – Urteil vom 19.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 141/06
a) Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).
b) Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht hatte sich in einer Entscheidung mit folgendem Fall zu beschäftigen (4Ss 261/11):
Ein Kraftfahrer befuhr innerorts eine Straße mit einer Geschwindigkeit von 78 km/h. Ca. 90Meter vor dem Ortsausgangsschild wurde seine Geschwindigkeit gemessen. Nach erfolglosem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde er schließlich vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,- € verurteilt. Zudem erhielt er für die Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte.
Gegen diese Entscheidung stellte der Kraftfahrer einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Der Kraftfahrer rügte, dass das Amtsgericht die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden - Württemberg ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Zwar gibt es keine Vorschrift, dass Erwachsene einen Fahrradhelm tragen müssen, doch können Radfahrer ohne Helm ihren Versicherungsschutz riskieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12. Februar 2007 (Az: I - 1 U 182/06), dass besonders gefährdete Radfahrergruppen, wie etwa Rennradfahrer, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich einen Schutzhelm tragen müssen.
Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, befuhr der Radfahrer im Sommer 2005 mit seinem Rennrad eine Landstraße. Dabei trug er zwar Rennkleidung, aber keinen Schutzhelm. Hinter einer unübersichtlichen Rechtskurve stand ein Traktor mit breitem Heuwender. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, bremste der Mann ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Trägt ein Radfahrer keinen Fahrradhelm, trifft ihn bei einem Unfall kein Mitverschulden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn er aufgrund seiner körperlichen Verfassung besonders gefährdet ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 9. Oktober 2007 (AZ: 4 U 80/07) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Ein 48-jähriger fuhr mit seinem Fahrrad gegen eine gerade geöffnete Autotür. Er stürzte und fiel auf den Hinterkopf. Da er keinen Helm trug, erlitt er schwere Hirnverletzungen. Er wollte daraufhin feststellen lassen, dass der Aussteigende und seine ... weiter lesen
I. Unfall beim überholen: ?Unklare Verkehrslage? unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
II. Mietwagenkosten bei erheblichem Fahrbedarf
Kann ein Geschädigter nach unfallbedingtem Ausfall seines PKW?s seinen Fahrbedarf ohne Schwierigkeiten mit ... weiter lesen
Wem ein Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ins Haus flattert, hat zwei Möglichkeiten: Reuig zu bezahlen, womöglich das zusätzlich ausgesprochene Fahrverbot zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen. In letzterem Fall hat ein Richter darüber zu entscheiden, ob der Betroffene die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat und die Sanktion hierfür (Bußgeld/Fahrverbot) korrekt festgesetzt worden ist.
Dies dürfte allgemein bekannt sein. Eher unbekannt scheint zu sein, wie sich häufende Eingaben betroffener Bürger bei Gericht zeigen, dass der Einspruchsführer ein nicht unerhebliches Kostenrisiko trägt:
In der Regel beauftragt der Betroffene einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen vor Gericht. Zwar ist die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Ansprüche von verletzten Personen. Ein Schmerzensgeld wird zukünftig auch dann bezahlt, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Wurde bisher ein Fußgänger oder Radfahrer von einem PKW angefahren und verletzt, konnte der Verletzte vom Haftpflichtversicherer nur dann ein Schmerzensgeld verlangen, wenn er dem Fahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nachweisen konnte. Waren keine Zeugen vorhanden oder konnte der Unfall nicht restlos aufgeklärt werden, ging dies zu Lasten des Verletzten.
In Zukunft wird auch in solchen Fällen ein Anspruch auf ... weiter lesen
Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Insassen von Kraftfahrzeugen. Insassen bekommen zukünftig auch dann Schadensersatz, wenn weder dem eigenen Fahrer, noch dem Unfallgegner ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Nach Auskunft der Deutschen Anwaltauskunft erhielten Fahrzeuginsassen keinen Schadensersatz, wenn beispielsweise bei einem Kreuzungsunfall nicht geklärt werden konnte, wer von den beiden Beteiligten bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren war.
Nach dem neuen Recht wird in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem der Verletzte saß, dem Insassen den Schaden ersetzen und dabei sogar ... weiter lesen
Der Schluss auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers kann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zulässig sein, wenn dieser sich weigert, ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, auch wenn die der Anordnung zugrunde liegende Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss länger zurückliegt (hier mehr als sieben Jahre). Wesentlich ist, dass die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und keinem Verwertungsverbot unterliegt.
NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 12 ME 142/07weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall folglich keine Rechtsanwaltskosten, dafür aber Rechtssicherheit und begeben sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe.
Am effektivsten und am sinnvollsten beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts unmittelbar nach dem Verkehrsunfall. Geschädigte sollten sich nicht gegenüber Dritten; insbesondere nicht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung äußern. Auch sollte das ... weiter lesen
Solingen/Berlin (DAV). Auf großen Parkplätzen, beispielsweise vor Baumärkten, werden die Fahrwege häufig wie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Dann gilt die Straßenverkehrsordnung ? selbst dann, wenn Schilder nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 30. November 2007 (Az: 11 C 193/06).
Im vorliegenden Fall stießen zwei Wagen auf dem Parkplatz eines großen Baumarktes zusammen. Um den Rand des Parkareals läuft ein Fahrweg, von dem rechtwinklig kleine parallel laufende Zufahrtwege zu den Parkbuchten abgehen. An Zu- und Ausfahrt des Parkplatzes weisen Schilder darauf hin, dass die ... weiter lesen