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Rechtsanwalt in Kulmbach - Verkehrsrecht
Rechtsanwälte für Verkehrsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
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Ein Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einrichten, dass er beim Passieren eines Verkehrsschildes, das die Geschwindigkeit beschränkt, diese vorgeschriebene Geschwindigkeit auch einhalten kann. Das bedeutet, dass beim Einfahren in eine Ortschaft direkt ab dem Ortschild die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Beim Verlassen einer Ortschaft darf dementsprechend erst ab dem Ortschild schneller als 50 km/h gefahren werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen aufgrund besonderer Umstände nicht rechtzeitig erkannt werden können. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Verkehrszeichen durch einen vorausfahrenden LKW verdeckt wird. Allerdings ... weiter lesen
Verjährung - Allgemeines Wenn ein Anspruch verjährt ist, kann derjenige, der den Anspruch eigentlich erfüllen müsste, zu Recht mit Hinweis auf die eingetretene Verjährung die Leistung verweigern. Im Strafrecht gilt nach § 78 StGB, dass die Verfolgungsverjährung die Ahndung der Tat ausschließt, nämlich die Verhängung von Strafen, Nebenstrafen und Nebenfolgen. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist § 31 Abs. 1 OWiG die maßgebende Norm. Demnach werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen durch die Verjährung ausgeschlossen. Der Grundgedanke für eine Verjährungsregelung liegt darin, dass der Täter nach einer ... weiter lesen
Eine der größten Herausforderungen für auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sowie deren Mandanten bleibt auch im Jahr 2012 das Feld der Anmietung von Ersatzfahrzeugen nach Verkehrsunfällen. Die Ausgangslage ist eigentlich übersichtlich: Der Mandant erleidet einen Unfall, den der Unfallgegner verschuldet hat. Für die Dauer der Fahrzeugreparatur oder der Beschaffung eines Neuwagens mietet der Geschädigte einen Pkw oder Lkw bei einer Autovermietung. Die Schwierigkeiten beginnen, sobald es um den Ersatz der Anmietungskosten geht: Haftpflichtversicherungen verweisen gerne auf von ihnen selbst vorgeschlagene oder vermeintlich ermittelte Tarife, die regelmäßig weit ... weiter lesen
Hamm (jur). Wenn Straßen nicht rechtzeitig erneuert werden, müssen Bund, Land oder Kommune gegebenenfalls für Unfälle haften. Zumindest Tempobeschränkungen und Warnschilder müssen aufgestellt werden, wenn der Straßenbelag nicht mehr griffig genug ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 19. Januar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 11 U 166/14). Es gab damit einer Motorradfahrerin weitgehend recht. Im Juli 2012 war sie auf der regennassen Landesstraße 967 bei Lemgo gestürzt. Sie meinte, die Fahrbahn sei an der Unfallstelle nicht griffig genug gewesen. Vom Land Nordrhein-Westfalen verlangte sie daher Ersatz ihres Schadens in Höhe von gut 2.100 ... weiter lesen
Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt. In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?. Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Auf das Urteil vom 13. März 2007 (Az.: 322 Ss 46/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Im entschiedenen Fall lenkte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug mit Schuhen, die vorn geschlossen aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Das Amtsgericht hatte den LKW-Fahrer unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge, in der vorgeschrieben wird, dass beim Führen eines LKWs ?Schuhwerk getragen werden muss, das den Fuß umschließt?, mit einem Bußgeld in Höhe von 57,50 ? ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer in Folge eines riskanten Fahrmanövers einen Unfall verursacht, muss den Schaden alleine tragen. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Der beklagte Autofahrer hatte auf einer Landstraße einen erheblich langsameren Wagen überholen wollen. Weil ihm ein Motorrad entgegen kam, musste er den Überholversuch mit einer Vollbremsung abbrechen. Dabei brach das Fahrzeug aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und erfasste das Motorrad. Dessen Fahrer - der Kläger - erlitt schwere Verletzungen und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Das Argument des Beklagten, der Wagen sei ... weiter lesen
Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt: Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden? Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
I. Unfall beim überholen: ?Unklare Verkehrslage? unklar Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001). II. Mietwagenkosten bei erheblichem Fahrbedarf Kann ein Geschädigter nach unfallbedingtem Ausfall seines PKW?s seinen Fahrbedarf ohne Schwierigkeiten mit ... weiter lesen
Es gibt heutzutage viel Versicherungen, deren Nutzen teilweise nicht zu Unrecht angezweifelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten stellt sich häufig jedoch als sehr sinnvoll dar. Zum einen ist eine solche Versicherung häufig schon für unter 100 € pro Jahr abzuschließen, zum anderen wird man als Autofahrer rein statistisch nicht selten in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sollte man gänzlich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, so hat man in der Regel meist auch nicht mit Kosten zu rechnen. In der Praxis wird allerdings häufig die Schuldfrage in Zweifel gezogen, so dass in dem folgenden Gerichtsverfahren durch Sachverständige und Gutachten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer Tieren ausweicht, kann möglicherweise doch mit Entschädigung rechnen. Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch dann zahlen, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Dies geht aus einem von der Deutschen Anwaltauskunft vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. Oktober 2006 (Az: 10 U 1415/05) hervor. Damit besteht Versicherungsschutz nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden und es dadurch zu einem Unfall kam. In dem Fall wurde ein Motorradfahrer auf einer Landstraße plötzlich von kreuzenden Rehen überrascht. Um einen Frontalzusammenstoß mit den ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen