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Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, wenn sie vom ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn beim Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem Lkw fällt und dabei ein daneben stehendes Fahrzeug beschädigt wird, so gilt dies nicht als Verkehrsunfall. Macht sich der Lkw-Fahrer davon, gilt dies somit nicht als Fahrerflucht. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 16. Juli 2008 (AZ: (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08)) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Beim Beladen eines Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz war ein Ladungsteil gegen ein neben dem Lkw parkendes Auto gestoßen. Dabei entstand ein Schaden von etwa 1.100 Euro. Der Fahrer des Transporters soll sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, obwohl er den Schaden bemerkt habe. ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Geschwindigkeits-Messungen sind nach Angaben der Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) offenbar häufiger fehlerhaft als bislang angenommen. Dies ergibt sich aus einem im Januar 2003 erstellten Gutachten des Münchener Verkehrs-Sachverständigen Wolfgang Baumert, der sich im Auftrag des Amtsgerichts Stadtroda mit der Messgenauigkeit des häufig benutzten Geräts ?Traffipax? beschäftigt hat. Baumert kommt nach seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass ?Traffipax? durch Reflexionen verfälschte Messwerte verzeichnet, wenn es an Autobahnabschnitten mit Leitplanken eingesetzt wird. Als Beleg dienten ihm Filme, die an einer Messstelle auf der Autobahn 4 in Bayern entstanden ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
Im Herbst kann es wieder verstärkt zu Unfällen auch mit Kleinwild kommen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass auch bei einem fehlgeschlagenen Ausweichmanöver vor einem Hasen oder Kaninchen die Teilkaskoversicherung unter Umständen zahlen muss. Dies entschied - in Abweichung von anderen Urteilen - das Landgericht Saarbrücken (AZ: 14 O 347/94). Das Gericht gestand einem Sportwagenfahrer, der bei einem Ausweichversuch in den Leitplanken gelandet war, knapp 22.000 DM Schadensersatz zu. In dem Urteil hieß es, dem Kläger sei kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen. Zwar sei die Ausweichbewegung wegen eines Hasen überzogen und fehlerhaft gewesen. Doch war sie nach Einschätzung der Richter nicht so überzogen, dass die Grenze ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wenn es nachts schneit und gefriert muss die zuständige Kommune rechtzeitig vor dem Berufsverkehr die Hauptverkehrsstraßen streuen. Anderenfalls hafte sie bei glättebedingten Unfällen, betont das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil. Die Richter sprachen in dem zu Grunde liegenden Fall einem Autofahrer Schadensersatz zu, der auf abschüssiger, verschneiter Straße vor einer Kreuzung nicht mehr rechtzeitig hatte bremsen können und mit einem anderen Auto kollidiert war. Unabhängig von der Streitfrage, ob an abschüssigen Strecken generell eine vorrangige Streupflicht besteht, bewertete das OLG den fraglichen Straßenabschnitt als ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Bamberg/Berlin (DAV). Eine Freisprecheinrichtung ist kein Telefon. Wer also beim Telefonieren im Auto lediglich eine Freisprecheinrichtung kurzfristig hält, kann nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys scheidet aus. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. November 2007 (AZ: 3 Ss OWi 744/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Autofahrer hatte eine Freisprecheinrichtung installiert. Als es bei einem durch die Freisprecheinrichtung angenommenen Telefonat zu einer Funktionsstörung kam, nahm der Fahrer an einer roten Ampel die Freisprecheinrichtung kurzfristig in die Hand, hielt sie an sein Ohr und ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihren beschädigten Pkw Porsche zur Ermittlung der Reparaturkosten in ein "Porsche-Zentrum" verbringen. Dort wurden die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze dieser Fachwerkstatt auf 30.368,30 DM geschätzt. Die Klägerin ließ eine Reparatur des Fahrzeugs nicht durchführen, sondern verkaufte es in unrepariertem Zustand und verlangte von den ersatzpflichtigen Beklagten Ersatz fiktiver Reparaturkosten in genannter Höhe. Die beklagte Versicherung zahlte hierauf jedoch lediglich 25.425,60 DM, da der Klägerin kein Anspruch auf Ersatz der im "Porsche-Zentrum" anfallenden Lohnkosten zustehe. Vielmehr seien der Schadensberechnung die von der DEKRA ermittelten mittleren ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei geringen Geschwindigkeitsänderung von unter zehn Stundenkilometern kann man ein HWS-Schleudertrauma erleiden, so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) am 11. September 2003 (Az.: 7 U 178/01). Für den entstandenen Schaden kann Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Die Klägerin fuhr auf einen anderen Autofahrer auf, wobei die Fahrzeuge nur gering beschädigt wurden. Die Frau hatte nach eigenen Angaben nach dem Unfall Beschwerden wie Nackenschmerzen, starke Bewegungseinschränkungen und Kopfschmerzen. Sie ging selbst von einer Verletzung der Halswirbelsäule bei dem Unfall aus und suchte wiederholt den Arzt auf. Dort wurde ihr attestiert, dass ... weiter lesen
Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht nicht nur um die reine Telefonfunktion, sondern um jegliche Benutzung. Darunter fällt unter anderem das SMS-und Emailschreiben; das Surfen im Internet und auch dann, wenn das Smartphone lediglich als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht Essen hatte einen Kraftfahrer verurteilt, der sein Smartphone in der Hand hielt, um während der Fahrt eine Route in die Navigationsapp zu tippen. Der Kraftfahrer wurde zu einer Geldbuße von 40 € ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden. Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen