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Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto häufig neben der Immobilie das teuerste Gut der Bürger. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für ... weiter lesen
MÖNCHENGLADBACH (DAV). ?Oberlehrer? im Straßenverkehr laufen zunehmend Gefahr, von der Justiz für ihr oft gefährliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, in dem ein Autofahrer für einen von ihm aus Wut provozierten Unfall verurteilt wurde, den gesamten Schaden allein zu tragen. Die entsprechende Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Hier hatte sich der Kläger über das Verhalten einer Autofahrerin massiv geärgert, deren Fahrzeug überholt und dann plötzlich scharf abgebremst. Es kam zum Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger nun die Frau als Auffahrende vor ... weiter lesen
Mainz (jur). Ein mehrfach strafrechtlich verurteilter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern. Das zwischen Taxifahrern und ihren Fahrgästen bestehende „besondere Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gewahrt, wie das Verwaltungsgericht Trier mit zwei am Donnerstag, 7. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschlüssen vom 5. Januar 2016 entschied (Az.: 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ). Danach muss ein Mann seine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung abgeben, der seit 2009 in Mainz als Taxifahrer arbeitet. Er war wegen Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und zuletzt wegen Wohnungseinbrüchen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von ... weiter lesen
Was ist Fahrerflucht? In dieser Reihe informieren wir Betroffene und Geschädigte über die Bedeutung und Folgen einer Fahrerflucht. Laut Verkehrsberichten verschiedener Polizeibehörden wird jeder zweite Fall von Fahrerflucht aufgeklärt. Dabei stellt die Unfallflucht die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsstrafrecht dar. Grundsätzliches: Beim Ausparken, Rangieren oder selbst im fließenden Verkehr kommt es immer wieder zu Unfällen. Damit etwaige Versicherungs- oder zivilrechtliche Fragen geklärt werden können, müssen der Schädiger und der Geschädigte gemeinsam den Schaden am Fahrzeug feststellen. Allzu oft begehen die Schädiger Fahrerflucht, um unerkannt zu ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein. In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wenn eine Gruppe Kinder beim Spielen Schäden anrichtet, haften die Beteiligten unter Umständen gemeinsam. Dabei kommt es in Einzelfällen nicht einmal darauf an, wer welchen Verursachungsbeitrag geleistet hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben. Drei zehnjährige Jungen hatten auf dem Gelände einer Kiesgrube gespielt und dabei besonderes Interesse an einem Radlader gefunden. Sie setzten das schwere Gefährt in Gang und kurvten mit ihm auf dem Areal herum. Das Abenteuer endete in einem Schlammteich, in dem der Radlader umkippte und teilweise versank. Die Kinder konnten sich ... weiter lesen
Köln (DAV). Ein deutscher Unfallgeschädigter kann den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, vor deutschen Gerichten verklagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 12. September 2005 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az.: 16 U 36/05). Der Kläger hatte Ende 2003 in den Niederlanden einen Unfall mit einem niederländischen Autofahrer. Vor einem deutschen Amtsgericht verklagte er dessen niederländischen Haftpflichtversicherer auf Zahlung des Schadensersatzes. Das Amtsgericht hielt die Klage für unzulässig, da deutsche Gerichte in internationalen Fällen nicht zuständig wären. Hier gegen wandte sich der ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wenn bei Beendigung des Leasingvertrages eine Nachzahlung fällig wird, beispielsweise weil mehr Kilometer gefahren wurden oder das Auto einen Schaden erlitten hatte, muss auf diese Abschlusszahlung keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dies hat das Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 24052/07) entschieden, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Der Beklagte hatte das Fahrzeug nach Beendigung der Laufzeit des Leasingvertrages von 36 Monaten zurückgegeben. Mit der Endabrechnung wurden ihm wegen festgestellter Mängel nach Abzug 3.171,20 Euro zuzüglich 507,39 Euro Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Beklagte strich jedoch die Mehrwertsteuer, woraufhin er ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Wenn an einer ?Grün? zeigenden Ampel ein Autofahrer ohne jeden erkennbaren Grund plötzlich abbremst, trifft den Fahrer des nachfolgenden Autos bei einem Auffahrunfall in der Regel keine Schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) berichten. In dem Fall waren mehrere Autos an einer Kreuzung auf der Linksabbiegerspur losgefahren, als für sie die Ampel auf ?Grün? gesprungen war. Der Fahrer des ersten Wagens machte plötzlich eine Vollbremsung, weil die Ampel für den Geradeaus-Verkehr auf ?Rot? umgeschaltet hatte und er dachte, dies gelte auch für die Abbiegespur. Das ihm nachfolgende ... weiter lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest" (MPU = ... weiter lesen