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Rechtsanwalt in Bitterfeld-Wolfen - Verkehrsrecht
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Berlin (DAV). Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Davor warnen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22). Der Beklagte hatte sein Auto trotz Verbots vor einer Ausfahrt geparkt und sie zum Teil blockiert. Als der Kläger beim Hinausfahren versuchte, an dem geparkten Wagen vorbeizufahren, prallte er gegen eine Mauer. Die Richter stellten einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz fest, da das geparkte Auto die entscheidende Unfallursache war. Der Beklagte und seine Haftpflichtversicherung müssen ein ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Das Verschweigen von Vorschäden in einem Unfall-Meldeformular hat nicht zwingend zur Folge, dass ein Versicherter seinen Schutzanspruch verliert. Wird das Unternehmen bei der Bearbeitung des aktuellen Falls automatisch auf einen Vorschaden aufmerksam, kann es sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, hatte der Kläger einen wenige Monate zuvor erlittenen und vom Versicherer regulierten Schaden im neuen Formular nicht angegeben. Der Mann berief sich auf sprachliche Verständnisprobleme und auf seine Einschätzung, die Versicherung werde sowieso wissen, dass sie ihm erst vor ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Diebstahl des Autos nicht automatisch den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Wenn der Dieb die Gegenstände von außen gar nicht sehen konnte, fehlt es an einer Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Autobesitzers und der späteren Entwendung. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall hatte sich die Versicherung geweigert, für den Diebstahl Ersatz zu leisten. Das Zurücklassen von Kfz-Papieren und Ersatzschlüssel im Kofferraum sei grob fahrlässig gewesen und habe bei dem Täter den Entschluss zum ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Trägt ein Radfahrer keinen Fahrradhelm, trifft ihn bei einem Unfall kein Mitverschulden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn er aufgrund seiner körperlichen Verfassung besonders gefährdet ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 9. Oktober 2007 (AZ: 4 U 80/07) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein 48-jähriger fuhr mit seinem Fahrrad gegen eine gerade geöffnete Autotür. Er stürzte und fiel auf den Hinterkopf. Da er keinen Helm trug, erlitt er schwere Hirnverletzungen. Er wollte daraufhin feststellen lassen, dass der Aussteigende und seine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Inline-Skaters keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Diese müssen sich daher den Verkehrsraum mit den Fußgängern teilen, heißt es in einem Urteil vom 19. März 2002 (AZ VI ZR 333/00). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall fuhr eine Inline-Skaterin auf einer Straße außerorts in einer langgezogenen Linkskurve. Dabei prallte sie mit einem Motorroller zusammen und zog sich schwere Verletzungen zu. Die Straße war dort knapp 5 m breit und hatte keinen Rad- und Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf, so dass die Klägerin in der Mitte der Fahrbahn fuhr. Die vorherige Instanz gab der Klägerin nur zu ... weiter lesen
Am Kilometer 71,5 auf der Autobahn 10 zwischen Genshagen und AD Nuthetal wird mittels Einheitensensor ES 3.0 die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Besonderheit hier besteht unter anderem darin, dass sich der Blitzer lediglich 200 Meter von dem ersten geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h) entfernt befindet. Im hier vorliegenden Fall befuhr der Betroffene mit einer Geschwindigkeit von 220 km/h die Autobahn im zunächst unbeschränkten Bereich. Als der Betroffene das Verkehrszeichen wahrnahm, bremste er sein Fahrzeug ab und erreichte eine Geschwindigkeit von 165 km/h in Höhe des Blitzer, wo er geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle erließ sodann nach erfolgter Anhörung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist, teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. An einer roten Ampel standen der Kläger und der Beklagte hintereinander. Als die Ampel auf ?Grün? schaltete fuhren beide los. Vor der Kreuzungsmitte bremste der Kläger plötzlich ab, woraufhin der Beklagte auffuhr. Der Kläger wollte nun seinen Schaden ersetzt bekommen. Sein plötzliches Abbremsen begründete er mit einer sich nähernden Straßenbahn. Sowohl das Landgericht als auch das ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz abgeändert: Anfang März 2000 wurde dem Betroffenen, einem 33-jährigen Angestellten aus dem südbadischen Raum, von seiner im sechsten Monat schwangeren Ehefrau mitgeteilt, nach ihrem Gefühl hätten bereits die Wehen eingesetzt. Der Betroffene verließ daraufhin sein Büro, um auf Bitten seiner Ehefrau, die bereits bei ihrem ersten Kind eine komplizierte Frühgeburt erlebt hatte, mit seinem Fahrzeug unverzüglich nach Hause zu fahren. Auf der Fahrt überschritt er aus Unaufmerksamkeit die auf einer Landstraße in der Gemarkung Freiburg durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h und befuhr diesen ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15). Die Frau parkte ihren BMW auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war. Die hintere Stoßstange des Fahrzeugs ragte leicht über die Vorrichtung hinaus. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer im Zuge eines Fahrspurwechsels auf der Autobahn nicht aufpasst, haftet bei einem Unfall für die Folgen. Für ein angebliches Fehlverhalten des Unfallgegners trifft den ?Wechsler? die Beweislast, entschied das Amtsgericht Hamburg in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall. Darin ging es um eine Kollision auf einer dreispurigen Autobahn, deren Verlauf auch vor Gericht im Detail umstritten blieb. Klar war, dass der Kläger vom linken auf den mittleren Fahrstreifen gewechselt war und dass es dabei zum Zusammenstoß mit dem von der Beklagten gesteuerten Auto gekommen war. Die Beklagte erklärte, sie sei vom Kläger abgedrängt worden, habe bremsen und dabei das Auto ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Fahrdienstvermittler Uber darf in Deutschland seinen Mietwagen-Dienst „Uber Black“ nicht wieder aufnehmen. Die Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone App „Uber Black“ ist wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz unzulässig, urteilte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 3/16). Die Karlsruher Richter stießen sich daran, dass mit der App Fahraufträge unmittelbar an die Mietwagenfahrer übermittelt werden. Bei der mittlerweile eingestellten App konnten Fahrgäste einen Mietwagen bei Uber bestellen. Der per Smartphone übermittelte Fahrauftrag wurde zeitgleich an ein ... weiter lesen